1983 | OriginalPaper | Buchkapitel
Vorkaufsrecht
verfasst von : Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
Erschienen in: Klausuren Bürgerliches Recht
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Möller hat von Braun ein Bild alter Meister für 20.000,- DM gekauft. Da Braun nur aus Geldmangel verkauft und an dem Bild sehr hängt, vereinbart er mit Möller, für den Fall, daß dieser das Bild verkauft, schriftlich ein Vorkaufsrecht. Möller verkauft 2 Jahre später das Bild an Schulze für 35.000,- DM und teilt Braun den Sachverhalt mit. Braun schreibt Möller und Schulze, daß er dem Kaufvertrag nicht zustimme, da er ein Vorkaufsrecht habe und dieses für 20.000,- DM ausübe.