2006 | OriginalPaper | Buchkapitel
Wärmedämmung im Erdreich
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Die derzeit gültigen Landesbauordnungen bestimmen, dass Aufenthaltsräume in Kellergeschossen zulässig sind, wenn Feuchtigkeitsschutz und Wärmeschutz gesichert sind. Es wird weiterhin bestimmt, dass Böden nichtunterkellerter Aufenthaltsräume ausreichend wärmegedämmt sein müssen.