1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Wann ist ein Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz ausgeschlossen?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Eigenheim hatte sich von dem Baustofflieferanten Bringviel mehrere Angebote über die Sanitärinstallation kommen lassen. Darauf hin hat Bringviel ein schriftliches Angebot abgegeben und nach mehreren Telefongesprächen wurde ein Hausbesuch eines Vertreters des Bringviel vereinbart. Bei diesem Besuch wurde dann auch ein Vertrag abgeschlossen. Nun fühlt sich Eigenheim über den Tisch gezogen und fragt sich, ob er von diesem Vertrag zurücktreten kann. Er meint, es müsse ihm ein Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz zustehen.