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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Wann ist ein Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz ausgeschlossen?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Eigenheim hatte sich von dem Baustofflieferanten Bringviel mehrere Angebote über die Sanitärinstallation kommen lassen. Darauf hin hat Bringviel ein schriftliches Angebot abgegeben und nach mehreren Telefongesprächen wurde ein Hausbesuch eines Vertreters des Bringviel vereinbart. Bei diesem Besuch wurde dann auch ein Vertrag abgeschlossen. Nun fühlt sich Eigenheim über den Tisch gezogen und fragt sich, ob er von diesem Vertrag zurücktreten kann. Er meint, es müsse ihm ein Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz zustehen.

Metadaten
Titel
Wann ist ein Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz ausgeschlossen?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_164

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