1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Wann kann die Berechnung der maßgeblichen Kostensätze durch ein Sachverständigengutachten ersetzt werden?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Architekten
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Eilig läßt sich ein Haus errichten. Die Architektenaufgaben hat Architekt Schlampig übernommen. Während der Arbeiten kündigt Eilig Schlampig, Die restlichen Aufgaben übernimmt Architekt Clever. Als Schlampig sein Honorar berechnen will, muß er feststellen, daß die anrechenbaren Kosten nach § 10, Abs. 2 HOAI, welche die Grundlagen des Honorars ausmachen, nicht ermittelt worden sind. Kann die Ermittlung der Kostenansätze durch ein Sachverständigengutachten ersetzt werden?