1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Wann verjähren Mängelansprüche bei einem Werkvertrag?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Installateur Röhrig sollte bei Jutta Installationsarbeiten durchführen. Er hatte unter anderem einen Unterputz-Wandspülkasten im Bad/WC des ersten Obergeschosses zu installieren. Aufgrund einer unzureichenden Installation des Auslaufstutzens und des Spülrohrbogens kommt es zu einer Beschädigung des Fußbodens, der tragenden Deckbalken und der aufgeklebten Fliesen. Dieser Schaden trat erst einige Zeit nach Beendigung der Arbeiten auf und wurde noch später geltend gemacht. Als Jutta nun Schadenersatz verlangt, meint Röhrig, ein Schadenersatzanspruch, der zweifellos bestehe, sei längst verjährt. Dies ergebe sich aus §638 Abs. 1 BGB.