2017 | OriginalPaper | Buchkapitel
Was ist nach dem deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) rechtlich erlaubt bei der Formulierung von Stellenanzeigen?
verfasst von : Christine Kraft, MA MBA
Erschienen in: Stellenanzeigen als Instrument des Employer Branding in Europa
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Das Gebot zur Gleichbehandlung ist in Deutschland bereits grundgesetzlich verankert. Der Schutz der Arbeitnehmer wird durch umfassende arbeitsrechtliche Gesetze gewährleistet. Dennoch hat die Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Uninon in Deutschland zu Neuerungen in der Gesetzgebung beigetragen: Mit Einführung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) im Jahr 2006 wurde der bisherige Arbeitnehmer-Begriff weiter gefasst und schließt nun auch schon Bewerber auf eine vakante Position mit ein. Arbeitgeber müssen seither bei der Formulierung von Stellenanzeigen noch sensibler vorgehen, um nicht gegen Diskriminierungstatbestände zu verstoßen. Der Beitrag gibt einen Überblick über Stellenanzeigen, die den Kriterien des AGG zuwider veröffentlicht wurden und zu gerichtlichen Entscheidungen geführt haben. Die Auswahl der Urteile erfolgt zum einen nach der Tragweite der Rechtsprechung und zum anderen nach der textlichen Ausgestaltung. Aus der Darstellung wird auch ersichtlich, dass die Gerichtsurteile zu entscheidenden Änderungen im gesamten Prozess der Personalrekrutierung beigetragen haben und wie zukünftige Fallstricke bereits im Vorfeld vermieden werden können.