2005 | OriginalPaper | Buchkapitel
Wechsel- und Scheckprotest
verfasst von : Lena Dannenberg-Mletzko, Gerhard Baumgärtner-Wrede
Erschienen in: Notariatskunde
Verlag: Gabler Verlag
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Die Aufnahme von Wechsel- und Scheckprotesten ist (neben den Gerichtsvollziehern) auch den Notaren zugewiesen. Sie gehört in den meisten Kanzleien jedoch nicht zu den alltäglichen Notariatsgeschäften. Protestsachen sind, wenn sie einmal vorkommen, brandeilig zu bearbeiten.