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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Welches Honorar steht dem Architekten zu, wenn es an einer schriftlichen Honorarvereinbarung für eine Bauvoranfrage fehlt?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Architekten

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Bauherr Klein hatte den Architekten Stifter beauftragt, neben den Grundleistungen eine Bauvoranfrage als besondere Leistung einzuholen. Eine schriftliche Honorarvereinbarung wurde nicht getroffen. Als Stifter seine Arbeiten abrechnen möchte, stellt er auch die Bauvoranfrage in Rechnung. Klein verweigert die Bezahlung, weil er meint, daß mangels schriftlicher Honorarvereinbarung ein Honoraranspruch von Stifter bezüglich der Bauvoranfrage nicht besteht.

Metadaten
Titel
Welches Honorar steht dem Architekten zu, wenn es an einer schriftlichen Honorarvereinbarung für eine Bauvoranfrage fehlt?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_109

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