1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Wer hat die Fälligkeit von Abschlagszahlungen zu beweisen, wenn der Auftraggeber seinen Darlehens-Auszahlungsanspruch gegen eine Bank an den Bauträger abtritt?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Ronald hatte die Formbau-GmbH mit der Errichtung eines Einfamilienhauses beauftragt. Ronald trat als Privatmann auf Es wird vereinbart, daß zur Begleichung von Abschlagszahlungen der gegenüber einer Bank bestehende Anspruch auf Auszahlung eines Darlehens an die Formbau-GmbH abgetreten wird. In der Folge fordert die Formbau-GmbH Zahlungen von der Bank an. Ronald wendet jedoch regelmäßig die mangelnde Fälligkeit der Abschlagszahlungen ein. Daraufhin zahlt die Bank nicht aus. Die Formbau-GmbH will sich das nicht gefallen lassen und beantragt eine einstweilige Unterlassungsverfügung. Ronald meint, für den Erlaß dieser einstweiligen Unterlassungsverfügung ist es notwendig, daß die Formbau-GmbH die Fälligkeit ihrer Ansprüche beweist.