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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Wer hat die Fälligkeit von Abschlagszahlungen zu beweisen, wenn der Auftraggeber seinen Darlehens-Auszahlungsanspruch gegen eine Bank an den Bauträger abtritt?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Ronald hatte die Formbau-GmbH mit der Errichtung eines Einfamilienhauses beauftragt. Ronald trat als Privatmann auf Es wird vereinbart, daß zur Begleichung von Abschlagszahlungen der gegenüber einer Bank bestehende Anspruch auf Auszahlung eines Darlehens an die Formbau-GmbH abgetreten wird. In der Folge fordert die Formbau-GmbH Zahlungen von der Bank an. Ronald wendet jedoch regelmäßig die mangelnde Fälligkeit der Abschlagszahlungen ein. Daraufhin zahlt die Bank nicht aus. Die Formbau-GmbH will sich das nicht gefallen lassen und beantragt eine einstweilige Unterlassungsverfügung. Ronald meint, für den Erlaß dieser einstweiligen Unterlassungsverfügung ist es notwendig, daß die Formbau-GmbH die Fälligkeit ihrer Ansprüche beweist.

Metadaten
Titel
Wer hat die Fälligkeit von Abschlagszahlungen zu beweisen, wenn der Auftraggeber seinen Darlehens-Auszahlungsanspruch gegen eine Bank an den Bauträger abtritt?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_173

    Marktübersichten

    Die im Laufe eines Jahres in der „adhäsion“ veröffentlichten Marktübersichten helfen Anwendern verschiedenster Branchen, sich einen gezielten Überblick über Lieferantenangebote zu verschaffen.