2006 | OriginalPaper | Buchkapitel
Wettbewerbspolitik
Erschienen in: Volkswirtschaftslehre für Sozialwissenschaftler
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Unter Wettbewerb versteht man ein Konkurrenzverhältnis zwischen verschiedenen Anbietern, die ihre Angebotspreise und Produkte entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und den Marktverhältnissen relativ frei bestimmen können. Aus diesem Verhältnis folgt ein Ausleseverfahren, aus dem sich Rivalitäts- und Abhängigkeitsverhältnisse ergeben. Wir unterscheiden folgende Funktionen des Wettbewerbs (Baßeier 2002: 19; Koch, Czogalla 2004: 59):
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Allokationsfunktion
: Die Produktionsfaktoren werden in die Sektoren gelenkt, in denen noch Bedarfs- und somit Gewinnpotenziale stecken.
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Effizienz- und Sanktionsfunktion
: Der Wettbewerb führt dazu, dass nur solche Unternehmen am Markt bestehen können, die in der Lage sind, ihre Durchschnittskosten unterhalb des Marktpreises zu halten. Der Wettbewerbsdruck zwingt die Unternehmen ständig zu prüfen, welche weiteren Effizienzpotenziale realisiert werden können.
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Innovationsfunktion
: Selbst auf einem oligopolistischen Markt werden die Unternehmen stets versuchen, mit der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren Renten zu erlangen. Hierdurch wird ein ständiger Anreiz für Innovationen ausgeübt.
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Verhinderung dauerhafter wirtschaftlicher Macht
: In der Theorie führt der Wettbewerb und mit ihm die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren dazu, dass Monopole oder groβe Oligopole nach einiger Zeit ihre Vormachtstellung verlieren (z.B. IBM). Das funktioniert aber in der Realität nicht immer, daher muss der Staat die Konzentrationsprozesse immer im Auge behalten.