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16.08.2012 | Wirtschaftsrecht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Trusts in Deutschland

verfasst von: Sylvia Meier

1 Min. Lesedauer

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In Deutschland ist das Gestaltungsinstrument „Trust“ bei der Vermögensnachfolge noch weitgehend unbekannt.

Was ist ein Trust? Hierunter ist eine eigene (ausländische) Rechtspersönlichkeit zu verstehen (häufig nach amerikanischem oder kanadischem Recht). Diese kann treuhänderisch zugunsten Dritter Rechtsinhaber von Sachen und Rechten sein. Der Errichter/Begründer ist als sog. „Settlor“/“Grantor“, der Treuhänder als „Trustee“ und die Begünstigten (= Beneficiaries) am treuhänderischen Rechtsverhältnis beteiligt.

In Deutschland sind Trusts noch weitgehend unbekannt. Dies liegt auch daran, dass ihnen kein guter Ruf vorauseilt und von der Politik auch nicht gerne gesehen wird. Häufig wird unterstellt, dass Trusts ein beliebtes Instrument seien, um Steuern zu hinterziehen, Geldwäscherei zu begünstigen und auch Pflichtteilsrecht zu verletzen. Doch gerade bei ausländischen Erblassern (vor allem aus dem angloamerikanischen Raum) wird das deutsche Recht (insbes. die Rechtsprechung) immer wieder mit der Materie konfrontiert. Es lohnt sich, einen Blick hinter die Fassade werfen.

Auch in der deutschen Literatur fanden Trusts als Instrument bei der Vermögensnachfolge bisher keine besondere Beachtung. Mike Wienbracke erläutert in seinem Buch „Trusts in Deutschland“ die Anwendungsbereiche des sog. Trust, die zivilrechtlichen Grundlagen und die steuerlichen Besonderheiten. Dabei muss auch eine Abgrenzung zur Stiftung vorgenommen werden.

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Die Hintergründe zu diesem Inhalt

2012 | Buch

Trusts in Deutschland

Zivilrecht - Steuerrecht