Das Zahlungsverkehrsgeschäft hat aus Sicht der Kreditinstitute eine hohe geschäftspolitische Relevanz, da geschäftsfähige natürliche oder juristische Personen i. d. R. am Zahlungsverkehr teilnehmen (müssen). Deshalb bestimmt das Zahlungskontengesetz (ZKG) mit der Umsetzung der europäischen Zahlungskontenrichtlinie seit 2016, dass in Deutschland jeder Verbraucher bonitätsunabhängig ein Recht auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen hat (Basiskonto). Der Kosten- und Rationalisierungsdruck von Seiten der Kreditinstitute ist seit Jahren hoch – andererseits können aus Kontoumsatzinformationen neue Geschäftsansätze abgeleitet werden. Obgleich Bargeld in Deutschland noch die meistgenutzte Zahlungsform ist, gewinnen bargeldlose Zahlungsformen zunehmend an Bedeutung. Bei den bargeldlosen Zahlungsinstrumenten wird die Debitkarte (Girocard – vormals ec-Karte) am häufigsten verwendet.
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