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1994 | Supplement | Buchkapitel

Zeugnisrecht

verfasst von : Klaus Rischar

Erschienen in: Arbeitsrecht in Banken und Sparkassen

Verlag: Gabler Verlag

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Eine Bank ist nur verpflichtet, einem Mitarbeiter auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis auszustellen (§ 630 BGB). Das einfache Zeugnis enthält nur Angaben über das Arbeitsverhältnis und seine Dauer. Erst auf ausdrückliches Verlangen des Arbeitnehmers muß die Bank auch die Beurteilung der Führung im Dienst und der Leistung des Mitarbeiters aufnehmen (qualifiziertes Zeugnis). Der Arbeitnehmer muß also zulassen, daß die Bank beides beurteilt oder gänzlich auf ein qualifiziertes Zeugnis verzichten.

Metadaten
Titel
Zeugnisrecht
verfasst von
Klaus Rischar
Copyright-Jahr
1994
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-90586-4_16