1994 | Supplement | Buchkapitel
Zeugnisrecht
verfasst von : Klaus Rischar
Erschienen in: Arbeitsrecht in Banken und Sparkassen
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Eine Bank ist nur verpflichtet, einem Mitarbeiter auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis auszustellen (§ 630 BGB). Das einfache Zeugnis enthält nur Angaben über das Arbeitsverhältnis und seine Dauer. Erst auf ausdrückliches Verlangen des Arbeitnehmers muß die Bank auch die Beurteilung der Führung im Dienst und der Leistung des Mitarbeiters aufnehmen (qualifiziertes Zeugnis). Der Arbeitnehmer muß also zulassen, daß die Bank beides beurteilt oder gänzlich auf ein qualifiziertes Zeugnis verzichten.