1993 | OriginalPaper | Buchkapitel
Zielsetzungen der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften
verfasst von : Elke Büsselmann
Erschienen in: Bankenaufsicht und marktbezogenes Eigenkapital
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die 4. Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft über den Jahresabschluß von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (EG-Bilanzrichtlinie)45 wurde am 25. Juli 1978 verabschiedet und mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19. Dezember 198546 in deutsches Recht transformiert. Sie regelt insbesondere den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich des Anhangs und des Lageberichts, Gliederungsfragen, die Bewertung der Vermögensgegenstände und der Schulden, die Offenlegung des Jahresabschlusses sowie die Prüfungspflicht und gilt für Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, der Kommanditgesellschaft auf Aktien und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.