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1993 | OriginalPaper | Buchkapitel

Zielsetzungen der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften

verfasst von : Elke Büsselmann

Erschienen in: Bankenaufsicht und marktbezogenes Eigenkapital

Verlag: Gabler Verlag

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Die 4. Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft über den Jahresabschluß von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (EG-Bilanzrichtlinie)45 wurde am 25. Juli 1978 verabschiedet und mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19. Dezember 198546 in deutsches Recht transformiert. Sie regelt insbesondere den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich des Anhangs und des Lageberichts, Gliederungsfragen, die Bewertung der Vermögensgegenstände und der Schulden, die Offenlegung des Jahresabschlusses sowie die Prüfungspflicht und gilt für Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, der Kommanditgesellschaft auf Aktien und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Metadaten
Titel
Zielsetzungen der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften
verfasst von
Elke Büsselmann
Copyright-Jahr
1993
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-87893-9_8