2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Zweite Zwischenbetrachtung: Die Prozesshaftigkeit der Deutungsmacht
verfasst von : André Brodocz
Erschienen in: Die Macht der Judikative
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Die empirische Analyse zur Deutungsmacht des Bundesverfassungsgerichts hat vorgeführt, warum sich die Deutungsmacht eines Verfassungsgerichts erst in der Praxis beweist. Denn die Bedeutung der Praxis für die Genese der Deutungsmacht hängt zwar von den symbolischen Voraussetzungen und den instrumentellen Gelegenheitsstrukturen des Verfassungsgerichts ab. Doch die symbolischen Voraussetzungen und instrumentellen Gelegenheitsstrukturen können durch die institutionelle Praxis des Verfassungsgerichts nicht nur verstetigt, sondern auch modifiziert oder sogar transformiert werden. Eine erfolgreich behauptete Deutungsmacht bleibt dabei genauso nicht ohne Rückwirkungen auf die symbolischen Voraussetzungen und instrumentellen Gelegenheitsstrukturen wie eine umstrittene oder gar verloren gegangene Deutungsmacht. Insofern ist Deutungsmacht also immer ein sozialer Prozess, in dem die symbolischen und instrumentellen Bedingungen für die institutionelle Praxis und deren Beitrag zur Verteidigung der erworbenen Deutungsmacht gegen konkurrierende Geltungsansprüche stabilisiert, aber auch transformiert werden können.