2011 | OriginalPaper | Buchkapitel
4. Kapitel: Bereicherungs- und Deliktshaftung
verfasst von : Professor Dr. Jan Dirk Harke
Erschienen in: Besonderes Schuldrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Der Anspruch auf Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung war in Rom eng mit dem Vertragsrecht verwoben, ja galt sogar zunächst als ein Anspruch aus
Realvertrag
und wurde erst später mit den Rechten aus auftragsloser Geschäftsführung zur Kategorie der Quasikontrakte zusammengefasst. Die Verbindung mit dem Vertragsrecht bestand nicht nur rein äußerlich darin, dass für die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung dieselbe
condictio
genannte Klage zuständig war wie für die Rückgewähr eines unverzinslichen Darlehens.