2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Arbeitsschutz
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Die menschliche Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Gesunde, motivierte Mitarbeiter sind das achtenswerteste Kapital, welches ein Unternehmen besitzen kann. Durch ständige und rasante technische Neuerungen unter den Bedingungen des globalen Wettbewerbs, darf der Gesundheitsschutz keinesfalls vernachlässigt werden. Ziel des Arbeitsschutzes ist es deshalb, sowohl durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)265 als auch mit allen sonstigen Vorschriften und Regelwerken für die Arbeitnehmer bessere und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Arbeitnehmer vor Lebensgefährdung oder Gesundheitsgefährdung sowohl am Arbeitsplatz und beim Arbeitsablauf als auch in der Arbeitsumgebung zu schützen. Diese allgemeine Schutzpflicht kann aus § 242 BGB und dem Arbeitsvertrag hergeleitet werden und wird durch gesetzlich festgelegte Unfallverhütungsvorschriften konkretisiert. Für jede neu auftretende Gefahr zeitnah mit einer neuen Vorschrift zu reagieren, ist aufgrund der Vielzahl an Gefahren nahezu unmöglich. Daher sollten die Betriebe in Zukunft mehr Einfluss im Bereich der Arbeitssicherung nehmen können.