2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Kündigung
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Sofern ein Arbeitsverhältnis nicht für einen bestimmten Zeitraum, sondern für unbestimmte Zeit eingegangen worden ist, so ist für die Beendigung dieses unbefristeten Arbeitsverhältnisses ein Tätigwerden einer der Vertragsparteien notwendig. In der Regel bedarf es zur Beendigung eines solchen Dauerschuldverhältnisses einer Kündigung.