2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Haftung des Arbeitnehmers
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Die Flugbegleiterin F arbeitet für die Fluggesellschaft X und hat einen Bruttoverdienst von ca. 2.500 Euro pro Monat. Die Dienstvorschriften der Fluggesellschaft X sehen ausdrücklich vor, dass bei jedem Flug ein Reisepass mitzunehmen ist. Bei einem Flug vergisst die F ihren Reisepass. X hat die Dokumente der F auch nicht überprüft. Als die F auf dem ausländischen Flughafen keine Dokumente vorlegen kann, wird von der Einreisebehörde gegen die Fluggesellschaft X eine Einreisestrafe in Höhe von ca. 2.270 Euro verhängt. Muss die F, die diese Strafe letztlich verursacht hat, ihrem Arbeitgeber gegenüber für diesen Schaden haften?