2000 | OriginalPaper | Buchkapitel
Ausgewählte Aspekte der juristischen Methodenlehre
verfasst von : Birgit Eckardt
Erschienen in: Fachsprache als Kommunikationsbarriere?
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Zuvor soll jedoch auf einige wenige Aspekte der juristischen Methodenlehre verwiesen werden, die vor allem für die nachfolgende empirische Untersuchung von Bedeutung sind. Die Rechtswissenschaft ist „als diejenige Wissenschaft vom Recht gekennzeichnet, die sich mit ihm vornehmlich unter dem normativen Aspekt und daher mit dem „Sinn“ von Normen befaßt. Es geht ihr um die normative Geltung und um den Sinngehalt von Normen des positiven Rechts mit Einschluß der in den Urteilen der Gerichte enthaltenen Entscheidungsmaximen.“60 Normative Geltung meint dabei die „Maßgeblichkeit oder Verbindlichkeit einer Verhaltensanforderung oder eines Maßstabes, an dem sich menschliches Verhalten messen lassen muß“61. Im Gegensatz dazu steht die faktische Geltung einer Norm, unter der man ihre „Effizienz oder die Chance ihrer Durchsetzbarkeit“62 versteht.