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26.06.2015 | Baustoffe | Schwerpunkt | Online-Artikel

Asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber

verfasst von: Christoph Berger

2:30 Min. Lesedauer

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Asbesthaltige Spachtelmassen und Fliesenkleber sind im Baubestand weit verbreitet, werden aber nur selten erkannt. DerVerein Deutscher Ingenieure (VDI) und der Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. (GVSS)fordern daher ein verbindliches Asbestkataster. Gemeinsam haben sie schon einenLeitfaden dazu erarbeitet.

Diplom-Physiker Reiner König von der APC GmbH wurde auf einer Fachkonferenz des GVSS deutlich. Die oft verdeckte Lage, geringe Schichtdicken und der inhomogene Asbestgehalt in der Fläche durch höchst unterschiedliche Vor-Ort-Beimischungen würden auch für den erfahrenen Fachmann bei der Probenahme eine Herausforderung darstellen. Er sagte weiter: „Asbesthaltige Putze, Spachtelmassen oder Fliesenkleber sind schwerer zu identifizieren als klassische Asbestfundstellen wie zum Beispiel Spritzasbest oder Asbestzement-Platten. Sie sind von nicht asbesthaltigen Materialien durch Sichtprüfung nicht unterscheidbar.“ Manchmal seien die Spachtelschichten nicht einmal erkennbar, nicht von Farbschichten unterscheidbar. Die Standardanalytik von Baustoffproben reiche daher oft nicht aus. Gerade bei relativ geringen, aber dennoch gefährlichen, Asbestgehalten müssten die Proben zusätzlich und in spezieller Weise für die Analytik aufbereitet werden.

Schutz vor Gefährdungen

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Auf der Fachkonferenz stellten der VDI und der GVSS erstmals ihr gemeinsam erarbeitetes Papier „Asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber in Gebäuden - Diskussionspapier zu Erkundung, Bewertung und Sanierung“ vor. Darin wird auf sämtliche Handlungsfelder eingegangen. Und auf Basis des Papiers soll schließlich eine VDI-Richtlinie mit dem Ziel erarbeitet werden, Beteiligte qualifiziert vor den Gefährdungen des Asbestvorkommen zu schützen.

So wurde auf der Konferenz auch darauf hingewiesen, dass bei jeglichem Eingriff in die Bausubstanz – zum Beispiel beim Bohren, Schleifen oder Abschlagen – Faserbelastungen entstehen können.

Nichtwissen schützt nicht vor Schaden

Zwar sei der Gebäudeeigentümer zunächst immer der Hauptverantwortliche, erklärte Andreas Feige-Munzig von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Abteilung Prävention: „Er muss die Gefährdungen, die von seinem Gebäude für Mieter und Handwerker ausgehen, kennen und diese informieren.“ Doch auch der der Unternehmer habe nach Pragraph15 (5) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die Pflicht, beim Bauherrn nachzufragen, um für seine Mitarbeiter die Gefährdung einschätzen zu können und auf dieser Grundlage den Arbeitsschutz entsprechend gestalten.

Nichtwissen schütze da auch nicht vor Schaden, zumal im Moment der Entsorgung oder beim Verlassen der Wohnung, mit den Stäuben an der Kleidung, die Stäube auch auf Dritte übertragen werden könnten. So wies Diplom-Ingenieur Christoph Hohlweck, Vorsitzender des GVSS, darauf hin, dass das Krebsregister der Universität Bochum Asbest längst nicht mehr nur in den Lungen alter Männer finde, die viele Jahre beruflich mit Asbest in Berührung kamen, sondern zunehmend auch bei Personen, die wissentlich nicht mit Asbest in Verbindung gekommen sind. Die Latenzzeit reiche von 15 bis 40 Jahren.

Alle Beteiligten sind gefordert

Aufgrund dieser Tatsachen appellierten die Redner an das Verantwortungsgefühl von Hausverwaltungen und Immobilienbetreibern ebenso an das von Unternehmen, Bauherren und Mietervereinen sowie Privatpersonen.

Und Hohlweck forderte: „Wir brauchen dringend ein verbindliches Asbestkataster für den Bestand an Altbauten, sonst werden wir die sich fortsetzenden persönlichen und volkswirtschaftlichen Schäden nicht eindämmen.“

Das Diskussionspapier kann kostenlos auf der Internetseite des GVSS heruntergeladen werden.

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