1982 | OriginalPaper | Buchkapitel
Besondere Bewertungsvorschriften
verfasst von : Heinz Landwehr
Erschienen in: Bewertungsrecht/Vermögensteuer/Gewerbesteuer
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die allgemeinen Bewertungsvorschriften des I.Teils des BewG gelten nicht, soweit im II. Teil dieses Gesetzes oder in anderen Steuergesetzen besondere Bewertungsvorschriften enthalten sind. Sie schließen insoweit die allgemeinen Bewertungsvorschriften aus; das bedeutet, daß diese dort, wo sie nicht durch die besonderen Bewertungsvorschriften ausgeschlossen sind, weiterhin Geltung haben. Für die Bewertung von Wirtschaftsgütern als Besteuerungsgrundlagen sind die Bewertungsvorschriften in der nachstehenden Reihenfolge beachtlich: 1Einzelsteuergesetze,2Zweiter Teil des BewG (besondere Vorschriften)3Erster Teil des BewG (allgemeine Vorschriften)