1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Darf auf den Inhalt einer schriftlichen und vom Amtsleiter unterzeichneten Mitteilung der unteren Bauaufsichtsbehörde vertraut werden?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Franz Glücklich möchte ein Haus bauen. Dazu hat er bei der zuständigen Stelle seinen Bauantrag gestellt. Im Rahmen dieses Baugenehmigungsverfahrens erhält er eine schriftliche und vom Amtsleiter unterzeichnete Mitteilung der Bauaufsichtsbehörde, daß gegen das Bauvorhaben keine planungs- und baurechtlichen Bedenken bestehen. Daraufhin trifft er verschiedene Vermögensdispositionen. Als ihm jedoch einige Tage später der offizielle Bescheid zugeht, muß er feststellen, daß ihm sein Bauantrag negativ beschieden wurde.