Zusammenfassung
Die 1994 gegründete Internationale Meeresbodenbehörde (IMB) regelt auf der rechtlichen Grundlage des Internationalen Seerechtsübereinkommens (SRÜ) den Zugang zur wirtschaftlichen Nutzung des Meeresbodens durch die Vergabe von sogenannten Explorations- und Abbaulizenzen. Die Rolle und Funktion der IMB und ihrer quasi-legislativen Kompetenzen (Mining Codes) wird am Beispiel zentraler Rohstoffe illustriert und im Lichte künftiger Wirtschaftlichkeit und potenzieller Umweltrisiken diskutiert. Dabei geht der Beitrag auch auf den rechtlich verankerten Status des Tiefseemeeresbodens als „Gemeinsames Erbe der Menschheit“ ein und verortet die Phänomene abschließend in der theoretischen Debatte zu Landnahme, Einhegung, Akkumulation durch Enteignung sowie Finanzialisierung der Natur.