2010 | OriginalPaper | Buchkapitel
Das Widerrufsrecht am Beispiel des Haustürgeschäfts
verfasst von : Prof. Dr. Barbara Grunewald, Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer
Erschienen in: Verbraucherschutz im Zivilrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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§ 312 BGB räumt einem Verbraucher, der mit einem Unternehmer am Arbeitsplatz, in einer Privatwohnung, anlässlich einer Freizeitveranstaltung oder auf öffentlicher Verkehrsfläche einen Vertrag abgeschlossen hat, unter bestimmten Umständen ein Widerrufsrecht ein. Die Rechtfertigung für ein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften formuliert die Präambel zur Europäischen Richtlinie für Haustürgeschäfte (oben Rn. 17) wie folgt.