2010 | OriginalPaper | Buchkapitel
E. Fernabsatz und elektronischer Geschäftsverkehr
verfasst von : Prof. Dr. Barbara Grunewald, Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer
Erschienen in: Verbraucherschutz im Zivilrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Die Sonderregeln für den Fernabsatz tragen der Tatsache Rechnung, dass solche Verträge für den Verbraucher besonders risikoreich sind, da regelmäßig
weder der Vertragspartner noch das Produkt bei Vertragsschluss präsent sind
. Der Verbraucher bestellt oft die „Katze im Sack“. Seine einzigen Informationen sind Abbildungen in Katalogen oder auf Internetseiten, deren Authentizität nur schwer überprüfbar ist. Auch eine Beratung durch den Verkäufer findet nicht statt. Selbst wenn sie telefonisch angeboten wird, kann diese den fehlenden unmittelbaren Eindruck durch Anschauen und Anprobieren nicht ersetzen. Damit treffen zwei typische Risikosituationen zusammen: Überrumpelungsgefahren (durch besonders attraktive Kataloginformationen: „Models in Traumgarderobe“) und Informationsdefizite auf Seiten des Verbrauchers.