2007 | OriginalPaper | Buchkapitel
Der plötzliche Aufhebungsvertrag
Erschienen in: Fallsammlung zum Arbeitsrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Die Ekelda-GmbH, eine Einzelhandelskette für Nahrungsmittel, stellte Samantha Schuschelnigk zum 01.02.2006 als Verkäuferin ein; vereinbart war eine Tätigkeit von Montag bis Freitag im Umfang von acht Stunden am Tag. Die Tätigkeit in der Filiale Leipzig-Ost, in der insgesamt siebzehn Arbeitnehmer tätig sind und ein Betriebsrat gebildet wurde, nahm Schuschelnigk vereinbarungsgemäß erst am 06.02.2006 auf. Am 21.02. erkrankte Schuschelnigk und war bis einschließlich 13.04.2006 (Gründonnerstag) krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Wegen des Osterwochenendes nahm Schuschelnigk erst am 18.04.2006 ihre Tätigkeit wieder auf. Klaus Kost, Geschäftsführer der Ekelda-Filiale in Leipzig-Ost, verweigerte für die Zeit vom 21.02. – 17.04.2006 die Lohnzahlung, weil Schuschelnigk nur unwesentlich gearbeitet und sich daher die Entgeltfortzahlung nicht verdient habe.