2001 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die Gebühren bei mehreren Auftraggebern gemäß § 6 BRAGO
verfasst von : Karsten Roeser
Erschienen in: Fachkunde
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Werden in derselben Sache mehrere Rechtsanwälte beauftragt, nebeneinander tätig zu werden, so erhält gemäß § 5 BRAGO jeder Rechtsanwalt für seine Tätigkeit die volle Vergütung. In diesem Fall hat der Auftraggeber mit jedem Rechtsanwalt einen besonderen Dienstvertrag geschlossen. Dies gilt natürlich nicht, wenn eine Anwaltssozietät mit der Wahrnehmung des Rechtsstreits beauftragt wurde. Hier kann nur einmal die Gebühr berechnet werden.