2019 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die Stellung der Gerichte im Rechtssystem
verfasst von : Niklas Luhmann
Erschienen in: Schriften zur Organisation 3
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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„Die Gesamtordnung des umfassenden Systems (in unserem Falle: des Rechtssystems) kommt also darin zum Ausdruck, daß das allgemeine System/Umwelt-Verhältnis der Teilsysteme eingeschränkt ist durch Ordnungsvorgaben für System-zu-System-Beziehungen. Und diese können unterschiedliche Freiheitsgrade, also unterschiedliche Integrationsdichte vorsehen je nach der Komplexität, die in der Evolution des Gesamtsystems erreicht und zu bewältigen ist. Nur ein sehr geringes Komplexitätsniveau kommt mit Segmentierung aus. Es gibt eine Mehrzahl von Gerichten, die einander gleichen und als gleiche zu respektieren haben. Aber darüber hinaus haben sich seit langem Differenzierungsformen auf der Basis von Ungleichheit – etwa Gerichte und Anwälte, Gerichte und gesetzgebende Parlamente – gebildet, die auf der Basis von Ungleichheit mehr Unterschiede und damit größere Freiheitsgrade in das System einführen. Das Beispiel zeigt, daß verschiedene Differenzierungsformen einander keineswegs ausschließen. Es obliegt dann der jeweils dominanten Form von Ungleichheit, zu regulieren, wo und wieviel andere Differenzierungsformen nötig und zugelassen sind […]. Von diesen Vorgaben ausgehend fragen wir nach den Formen interner Differenzierung des Rechtssystems.“