2006 | OriginalPaper | Buchkapitel
Ein moderner Klassiker der Verfassungstheorie: Karl Loewenstein
Erschienen in: Politik und Verfassung
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Loewensteins
127
„Verfassungslehre“, die vor knapp fünfzig Jahren zunächst in den USA unter dem Titel „Political Power and the Governmental Process“128 erschien, gilt heute neben den großen Staats- und Verfassungslehren der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts von Jellinek (1900), Kelsen (1925), Schmitt (1928), Smend (1928) und Heller (posthum 1934) als Klassiker129. Mit ihr gelang es „wohl noch einmal, Verfassungslehre und Sozialwissenschaften zu integrieren und von Staatsrechtlern wie Politikwissenschaftlern... gleich intensiv rezipiert zu werden“130. Dabei bildete sie „nur“ den Kristallisationspunkt einer zu dieser Zeit schon vierzigjährigen intensiven fachübergreifenden wissenschaftlichen Arbeit zur Verfassungs- und vergleichenden Regierungslehre, die noch gegen Ende des Kaiserreichs begann131, sich rege in der Weimarer Republik fortsetzte132 und schließlich mit letzten Alterswerken „Kooptation und Zuwahl“ und „The Governance of Rome“ 1973 endete133. Als Sozialwissenschaftler und Jurist zugleich hatte Loewenstein ausgehend vom staatsrechtlichen Positivismus der herrschenden Weimarer Staatslehre (d. h. insb. von Kelsen) die Verfassungsanalyse mit Hilfe der Arbeiten von Max Weber zur Politikwissenschaft hin geöffnet. Deshalb zählte dieser Junge jüdische Staatsrechtslehrer der Weimarer Republik... wohl (zu den) modernste(n)“134:
„Man konnte damals noch nicht offiziell politische Wissenschaft studieren, bei Loewenstein aber sehen, wie dieses Fach methodologisch geartet war und zu welchen Resultaten es führen konnte, zu Resultaten, zu denen weder das öffentliche Recht, wie es damals gelehrt wurde, noch auch die Soziologie oder die Nationalökonomie von sich aus führen konnten“135.