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13.05.2015 | Entsorgung | Schwerpunkt | Online-Artikel

Nachhaltige Klärschlammentsorgung

2:30 Min. Lesedauer

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Der Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung und der Einstieg in die Phosphatrückgewinnung aus Klärschlamm scheint besiegelt. Zur angekündigten Gesetzesnovelle ein Kommentar von Edgar Freund.

Mit Spannung wird in diesen Wochen die vom Bundesumweltministerium angekündigte Novelle der Klärschlammverordnung erwartet, mit der die seit 1992 geltenden Regelungen für den Einsatz von Klärschlämmen im Landbau fortgeschrieben und darüber hinaus konkrete Vorgaben für die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm getroffen werden sollen. Damit dürften der Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung und der Einstieg in die Phosphatrückgewinnung aus Klärschlämmen besiegelt werden.

Klärschlämme aus kommunalen Kläranlagen werden seither, soweit dies die Schadstoffbelastungen zulassen, als Dünger in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau eingesetzt. Dies umfasst knapp der Hälfte der kommunalen Klärschlämme, wobei der landwirtschaftlich verwertete Klärschlammanteil seit 2006 mit rd. 30 Prozent der insgesamt angefallenen Klärschlammmenge stagniert. Die verbleibende Restmenge wird in Monoverbrennungsanlagen thermisch behandelt oder in Kraftwerken und Zementwerken energetisch verwertet, allerdings mit dem Nachteil, dass der in den deponierten Aschen gebundene Phosphor nicht mehr als Pflanzendünger zur Verfügung steht.

Rückgewinnung von Phosphor gewinnt an Bedeutung

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Aufgrund der weltweit begrenzten Phosphorreserven und den mit Schwermetallen mehr oder weniger stark belasteten Rohphosphaten gewinnt die Rückgewinnung von Phosphor aus kommunalem Abwasser und/oder Klärschlamm eine große Bedeutung, können hierdurch doch bis zu 50 Prozent der in Deutschland eingesetzten mineralischen Phosphatdünger ersetzt werden. Inzwischen gibt es zahlreiche verfahrenstechnische Entwicklungen und erfolgversprechende Pilotvorhaben, um Phosphor aus Abwasser, Roh- und Faulschlamm sowie aus der Asche der Monoverbrennung zu recyceln. Deshalb ist es weder notwendig noch sinnvoll, bestimmte Recyclingverfahren vorzuschreiben. Allerdings erfordert der großtechnische und wirtschaftliche Einsatz dieser Verfahren in der Praxis entsprechende flankierende Maßnahmen:

  • Verbot der Mitverbrennung von Klärschlämmen und der Deponierung von Klärschlammaschen, da diese Entsorgungspraxis einer erfolgreichen Rückgewinnung von Phosphor entgegensteht.

  • Gebot der Rückgewinnung von Phosphor zumindest in großen Kläranlagen, damit die behandelten Klärschlämme und Klärschlammaschen tatsächlich als Sekundärphosphat aufbereitet und vermarktet werden.

  • Einführung von verbindlichen Qualitätsanforderungen für Sekundärphosphate und standardisierten Prüfverfahren, wodurch die notwendige Pflanzenverfügbarkeit bestimmt und der zulässige Schadstoffgehalt begrenzt werden.

Planungssicherheit für Anlagenbetreiber schaffen

Es darf nicht verkannt werden, dass mit dem für die Klärschlammentsorgung vorgezeichneten Paradigmenwechsel zusätzliche Kosten auf die Kläranlagenbetreiber und damit auch auf die Bevölkerung zukommen. Deshalb ist es notwendig, durch klare und verbindliche Regelungen eine hinreichende Planungssicherheit für die betroffenen Anlagenbetreiber zu schaffen, und wichtig, die Öffentlichkeit über die Notwendigkeit der Rückgewinnung von Phosphor zu informieren.

Die anstehende Novelle der Klärschlammverordnung bietet die Möglichkeit, diesen Paradigmenwechsel einzuleiten und die künftige Klärschlammentsorgung umweltschonend, wirtschaftlich und sozialverträglich im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu gestalten!

Der gleichlautende Kommentar ist erschienen in Ausgabe 05/2015 der Fachzeitschrift Wasser und Abfall.

Zum Autor
Dipl.-Ing. Edgar Freund ist Leiter der Abteilung Abfallwirtschaft, Bergbau, Immissionsschutz im Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

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