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08.07.2021 | Fahrzeugakustik + NVH | Kompakt erklärt | Online-Artikel

Wie funktioniert das akustische Warnsystem AVAS?

verfasst von: Christiane Köllner

3 Min. Lesedauer

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Schluss mit leise: Alle Neuwagen mit Elektro- oder Hybridantrieb müssen ab jetzt mit akustischen Warngeräuschen ausgestattet sein, einem sogenannten Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS). Was steckt hinter AVAS? 

Das Acoustic Vehicle Alerting System, kurz AVAS, ist ein akustisches Warnsystem, "das schwächere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen vor rein elektrisch fahrenden Fahrzeugen im niedrigen Geschwindigkeitsbereich warnt", erklären die Springer-Autoren um Johannes Blickensdorf Kapitel Akustik des Buchs Elektrifizierung des Antriebsstrangs. Dabei gelte es "einen Kompromiss zwischen geringer Geräuschemission und Verkehrssicherheit zu garantieren", so die Autoren.

Hintergrund ist, dass vollelektrische und hybride Fahrzeuge einen deutlich leiseren Antriebsstrang bei niedriger Geschwindigkeit haben als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Es fehlen die Motorgeräusche, die vor einem herannahenden Fahrzeug warnen. Um Fußgänger vor der potenziellen Gefahr durch geräuscharme Fahrzeuge zu schützen, haben Gesetzgeber daher weltweit Vorschriften erlassen, wonach sehr leise Fahrzeuge mit AVAS ausgestattet werden müssen, das Fahrzeuggeräusche simuliert. 

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01.01.2020 | Entwicklung

Klangerzeugung für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Durch die wachsende Anzahl von vollelektrischen und hybriden Fahrzeugen wandelt sich das akustische Erlebnis im und rund um das Auto. Aufgrund der deutlich leiseren elektrischen Antriebsstränge fehlen die bislang vorhandenen Motorgeräusche, die vor einem herannahenden Fahrzeug warnen. Um Abhilfe zu schaffen, arbeitet Harman an verschiedenen Geräuschmanagement-Lösungen.

Melodien als Fahrgeräusch verboten

In der Europäischen Union (EU) ist die Verordnung über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen (EU 540/2014) am 1. Juli 2019 in Kraft getreten. "In Verbindung mit der EU-Maßgabe ECE R138 wird sichergestellt, dass insbesondere Elektrofahrzeuge von Fußgängern, Radfahrern und anderen gefährdeten Gruppen besser wahrgenommen werden können", so Rajus Augustine von Harman im Artikel Klangerzeugung für mehr Sicherheit im Straßenverkehr aus der ATZ 1-2020. Gemäß der Verordnung müssen alle neuen privat und gewerblich genutzten Elektro- und Hybridfahrzeugtypen mit vier oder mehr Rädern (neue Typen) mit einem AVAS ausgestattet sein. Ab dem 1. Juli 2021 müssen alle Neuwagen mit Elektro- oder Hybridantrieb mit einem AVAS ausgestattet werden. Die AVAS-Vorschriften in der EU gelten einheitlich für fast alle Arten von Elektro- und Hybridfahrzeugen, einschließlich Lkw und öffentliche Verkehrsmittel.

Laut den EU-Vorschriften müssen AVAS bei Fahrzeuggeschwindigkeiten bis zu 20 km/h und im Rückwärtsgang einen minimalen Geräuschpegel von 56 dB und einen maximalen Geräuschpegel von 75 dB erzeugen. "Die Gesetzgebung verlangt auch, dass der Schall kontinuierlich sein muss, damit andere Verkehrsteilnehmer und Fußgänger das Fahrzeug jederzeit verorten und sein Fahrverhalten einschätzen können. Dies geschieht beispielsweise durch die automatische Variation des Schallpegels oder der Schallcharakteristik in Bezug auf die Fahrzeuggeschwindigkeit", so Harman-Spezialist Augustine. Im Hinblick auf das Klangbild soll das AVAS-Geräusch andere Verkehrsteilnehmer an den Klang eines Fahrzeugs erinnern. Melodien als Fahrgeräusch sind daher verboten. 

EBU sieht Nachbesserungsbedarf

Allerdings sieht die Europäische Blindenunion (EBU) in der EU-Gesetzgebung drei Bereiche die Verbesserungen benötigen: 

  • die Aktivierung von AVAS für Geschwindigkeiten von bis zu 30 km/h: Da dies größtenteils die Geschwindigkeitsbegrenzung in Wohngebieten ist, in welchen die Sicherheitsrisiken hinsichtlich geräuscharmer Fahrzeuge besonders relevant seien.
  • die Anhebung des minimalen Geräuschpegels: Da die Untergrenze von 56 dB zu niedrig sei, um die Wahrnehmung in den meisten Verkehrssituationen zu gewährleisten, besonders für Menschen höheren Alters.
  • und die Forderung nach einem obligatorischen Standgeräusch: Da dies wichtig sei, um gerade startende Fahrzeuge in lauter Umgebung wahrzunehmen.

Hinsichtlich der technischen Umsetzung der akustischen Warnsysteme wurden bislang verschiedene Ansätze verfolgt und ausgetestet. "Zum Beispiel eine Lösung, bei der Lautsprecher an den Radkästen platziert werden und den Schall nur in die Richtung abgeben, in die das Fahrzeug fährt, zum Beispiel nur nach rechts oder links beim Abbiegen", so Harman-Spezialist Augustine. Harmans eigenes AVAS-System namens external Electronic Sound Synthesis (eESS), Bestandteil des Halosonic-Portfolios an Geräuschmanagement-Lösungen, verwendet Zusatzlautsprecher hinter der vorderen und hinteren Stoßstange.

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