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2019 | OriginalPaper | Buchkapitel

3. Fußball und Sicherheit

verfasst von : Thomas Kubera, Andreas Werner, Malte Klemmt, Beatrice Borner, Johannes Hoffmann

Erschienen in: Fußballgroßveranstaltungen im Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Fußballspiele in den drei deutschen Profiligen gelten einerseits als vergleichsweise sichere Großveranstaltungen, bei denen verhältnismäßig wenige Personen zu Schaden kommen. Andererseits kommt es gerade auf den Reisewegen von und zum Stadion immer wieder zu sicherheitsrelevanten Ereignissen, zum Beispiel zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Fangruppierungen, Konflikten zwischen Fans und Polizei oder Störungen von Mitreisenden und Anwohnern. Während im hochregulierten Stadionbereich vergleichsweise wenig Störungen zu registrieren sind, sieht dies im Umfeld des Stadions und auf den Reisewegen anders aus. Besonders in den urbanen Regionen der Großstädte kommt es zu Konflikten durch regelwidriges bzw. abweichendes Verhalten. Hier bewegen sich große Menschenmengen durch dicht besiedeltes Stadtgebiet, in Bussen, S- und U-Bahnen zum Stadion und zurück. Die Unübersichtlichkeit des Stadtraums stellt eine besondere Herausforderung für die Sicherheitsakteure dar, Konflikten präventiv zu begegnen oder diese im Nachhinein friedlich zu regeln. Solche Konflikte entstehen dabei nicht immer rein intentional, sondern sie werden auch durch Missverständnisse oder vermeidbare Situation ausgelöst, die als Provokationen gewertet werden können. Mit Hilfe von richtig eingesetzter Kommunikation kann dem vorgebeugt werden bzw. eine Grundlage für Konfliktregulierung geschaffen werden. Dies gilt für das Verhältnis zwischen den (Sicherheits-)Akteuren im Netzwerk der Sicherheitsgewährleistung, für das Innenverhältnis der Sicherheitsakteure sowie im Verhältnis der Sicherheitsakteure zur Außenwelt, insbesondere gegenüber Veranstaltungsbesuchern und Fans, aber auch der weiteren Öffentlichkeit. Dieses Kapitel widmet sich daher der Kommunikation der Sicherheitsakteure nach innen (interne Kommunikation), außen (externe Kommunikation) und der Kommunikation im lokalen Netzwerk der Sicherheitsgewährleistung (interorganisationale Kommunikation).

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Fußnoten
1
Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga.
 
2
Siehe dazu auch Abschn. 2.​2 in diesem Band.
 
3
Vgl. Kubera und Werner (2018a, S. 434–436).
 
4
Vgl. Daase (2009); Heinrich und Lange (2009).
 
5
Vgl. Frevel und Schulze (2010, S. 4–5).
 
6
Vgl. Frevel und Schulze (2010, S. 4).
 
7
Vgl. Kubera und Werner (2018e, S. 262–263).
 
8
Vgl. Heinrich und Lange (2009, S. 257).
 
9
Kubera et al. (2018x, S. 443–447): „Sicherheitsakteure im Netzwerk der Sicherheitsgewährleistung im Fußball sind öffentliche und private Organisationen, die durch ihre Tätigkeit für die Sicherheit von Zuschauern und Fans vor, während und nach der Veranstaltung sorgen, indem sie gefahrenabwehrende Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung ergreifen und abweichendes Verhalten verhindern, bei Störungen erforderliche Maßnahmen zu ihrer Beseitigung treffen, ggf. auch Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Vertragsverletzungen verfolgen bzw. sanktionieren und so dazu beitragen, dass die Veranstaltung friedlich verläuft und es nicht zu größeren Störungen, Unfällen, Gewalttaten oder Katastrophen kommt.“
 
10
Vgl. § 152 Abs. 2, § 160, § 163 StPO.
 
11
Regelungen sind beispielsweise in den Landespolizeigesetzen verankert (Ermessen beim Einschreiten im Rahmen präventiver Maßnahmen) sowie im Ordnungswidrigkeitenrecht, vgl. § 53 OwiG.
 
12
Vgl. Kubera und Klemmt (2018a, S. 397–400).
 
13
Vgl. Kubera und Macke (2018, S. 109–111).
 
14
Vgl. Kubera und Borner (2018c, S. 131–136).
 
15
Vgl. Kubera und Borner (2018d, S. 323–331).
 
16
Vgl. z. B. § 38 Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO).
 
17
Vgl. Kubera (2018d, S. 535–537).
 
18
Einige Sicherheits- und Ordnungsdienste werden von den Vereinen selbst betrieben, bei anderen handelt es sich um gewerbliche Unternehmen. Siehe dazu auch Abschn. 3.6.
 
19
Vgl. Kubera et al. (2018w, S. 437–443).
 
20
Vgl. Kubera und Werner (2018c, S. 484–488).
 
21
Vgl. Kubera (2018f, S. 430–432).
 
22
Vgl. Kubera (2018b, S. 107–109).
 
23
Vgl. Van der Vijver und Moor (2012, S. 18).
 
24
Zit. nach John (2012).
 
25
Vgl. John (2012 S. 21); erklären lässt sich die Einbeziehung privater Sicherheitsakteure mit einem Prozess der Vergesellschaftung von Sicherheit. Vergesellschaftung meint hier die Deregulierung des staatlichen Gewaltmonopols hin zu einer stärkeren durch private Unternehmen getragenen Sicherheitsgewährleistung. Dieser Trend hält bereits seit einigen Jahrzehnten immer stärker Einzug in die verschiedensten gesellschaftlichen Bereiche und macht auch vor dem Feld der Fußballveranstaltungen nicht halt (Vgl. John 2012, S. 21).
 
26
Vgl. hierzu u. a. Lange (2018); Roose et al. (2017); Duttler und Haigis (2016); Thein und Linkelmann (2013); Pilz et al. (2006).
 
27
Vgl. u. a. ZIS (2016).
 
28
Vgl. u. a. Deutscher Fußball-Bund und Deutsche Fußball Liga (2014).
 
29
Vgl. Gabriel (2010).
 
30
Vgl. Pilz (2010).
 
31
Vgl. Friedmann (2009).
 
32
Vgl. Frevel (2012).
 
33
Vgl. www.​basigo.​de (22. November 2018).
 
34
Vgl. www.​provod.​uni-wuppertal.​de (22. November 2018); das Projekt soll im August 2019 abgeschlossen werden.
 
35
Vgl. dazu auch Kugelmann et al. (2015).
 
36
Vgl. dazu auch Kubera und Werner (2014a).
 
37
Vgl. Watzlawick et al. (2011).
 
38
Vgl. Bentele und Seiffert (2009).
 
39
Vgl. Watzlawick et al. (2011, S. 24).
 
40
Vgl. Watzlawick et al. (2011, S. 25).
 
41
Das Augenmerk liegt hier also nicht auf spezifischen einzelnen Prozessen.
 
42
Vgl. Watzlawick et al. (2011, S. 26).
 
43
Vgl. Watzlawick et al. (2011, S. 58–81).
 
44
Zit. nach Bentele und Seiffert (2009, S. 45) (Hervorhebung im Original).
 
45
Vgl. Bentele und Seiffert (2009, S. 46).
 
46
Vgl. Bentele und Seiffert (2009, S. 49–50).
 
47
Vgl. Kubera und Epple (2018a, S. 400): „Der Polizeiführer ist eine Führungskraft der Polizei, welche insbesondere in der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) die Gesamtverantwortung für die Lagebewältigung der betreffenden Polizeiorganisation (Polizeien der Länder, Bundespolizei) trägt und die grundsätzlichen Entscheidungen trifft. Der Begriff Polizeiführer ist durch eine Dienstvorschrift bundesweit als Bezeichnung vorgesehen. Vielfach werden die Polizeiführer, z. B. in den Medien, als Einsatzleiter bezeichnet.“
 
48
Vgl. Bentele und Seiffert (2009, S. 50).
 
49
Vgl. dazu beispielsweise die rechtswissenschaftlichen Untersuchungen von Tomerius (2017) und Tellenbröker (2015).
 
50
Vgl. Bentele und Seiffert (2009), S. 51.
 
52
Zit. nach Bentele und Seidenglanz (2015, S. 411).
 
53
Vgl. Bentele und Seidenglanz (2015, S. 414).
 
54
Vgl. Bentele und Seiffert (2009, S. 47–48).
 
55
Vgl. Watzlawick et al. (2011).
 
56
Vgl. Bentele und Seidenglanz (2015, S. 424). Dies gilt auch im Beispiel des Verhältnisses von Sicherheitsakteuren und Fangruppierungen beidseitig sowie innerhalb des interorganisationalen Netzwerks für die Sicherheitsgewährleistung unterhalb der beteiligten Akteure, z. B. zwischen Polizei und Fanprojekten.
 
57
Vgl. Bentele und Seidenglanz (2015, S. 415).
 
58
Vgl. Bentele und Seidenglanz (2015, S. 421).
 
59
Vgl. Adang et al. (2005).
 
60
Vgl. Bentele und Seiffert (2009, S. 56).
 
61
Vgl. Helbig und Kretschmer (2006, S. 314).
 
62
Vgl. Riecken (2014).
 
63
Ehrhart (2014, S. 1343).
 
64
Vgl. Kubera et al. (2018n, S. 214): „Der Fanbrief ist ein Schreiben, mit dem sich in erster Linie die Polizeien der Länder und die Bundespolizei, gegebenenfalls auch gemeinsam oder in Absprache mit Verein und Kommune, an die Fans wenden und sie in Bezug auf ein unmittelbar anstehendes Fußballspiel informieren. Fanbriefe sind externe Kommunikationsmittel (externe Kommunikation), welche elektronisch insbesondere über Fanbeauftragte und/oder Fanprojekte in Richtung der Fans gesteuert werden sollten. Die Faninfo ist ein Informationsschreiben, das die Vereine vor dem Spiel an die Fans herausgeben und auf ihrer Homepage veröffentlichen.“
 
65
Vgl. Watzlawick et al. (2011, S. 107–108).
 
66
Vgl. Stott et al. (2004).
 
67
Vgl. Watzlawick et al. (2011, S. 114–116).
 
68
Vgl. z. B. Adang et al. (2005, S. 40).
 
69
Die so genannte „Einschließung“ von auswärtigen Fangruppen bei der Ankunft am Bahnhof ist eine taktische Maßnahme der Polizei, um rivalisierende oder verfeindete Fangruppen voneinander zu trennen. Die Auswärtsfans werden nach der Einschließung entweder mit Hilfe von Shuttlebussen unter Polizeibegleitung zum Stadion gefahren oder die Polizeikräfte begleiten die Fangruppen zu Fuß auf einem so genannten Fanmarsch zum Stadion. Solche Maßnahmen haben sich zur Verbesserung der Sicherheitslage polizeilich bewährt, stoßen bei Fans aber immer wieder auf Ablehnung und Unverständnis.
 
70
Vgl. hierzu u. a. Adang et al. (2005, S. 41).
 
71
Vgl. Toniolli (2010).
 
72
Vgl. Toniolli (2010, S. 177).
 
73
Vgl. Abschn. 3.1.
 
74
Vgl. Adang et al. (2005, S. 40).
 
75
Vgl. Adang et al. (2005, S. 40).
 
76
Vgl. dazu Abschn. 3.1. Die Fragestellungen lauten: Welchen Stellenwert hat die Kommunikation in der Ausrichtung und Arbeit des jeweiligen Sicherheitsakteurs (Polizei des Landes, Bundespolizei, Verein, Kommune) und welche Strategien erscheinen dabei am erfolgversprechendsten? Wie kann die Kommunikation der Sicherheitsakteure nach innen, nach außen und miteinander verbessert werden?
 
77
Vgl. Patton (1990, S. 169–186).
 
78
Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga.
 
79
Vgl. Patton (1990, S. 169).
 
80
Vgl. Mayring (2010, S. 17–21).
 
81
Als Großstadt gelten im Allgemeinen Städte mit mindestens 100.000 Einwohnern; vgl. z. B. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR): https://​www.​bbsr.​bund.​de/​BBSR/​DE/​Stadtentwicklung​/​Stadtentwicklung​Deutschland/​staedte-gemeinden/​staedte-gemeinden-node.​html (22. November 2018).
 
82
Die Berichte fallen unter die Einstufung „Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) und können daher hier nicht näher behandelt werden.
 
83
Vgl. Frantz (2006, S. 56–57).
 
84
Vgl. Bogner und Menz (2005, S. 40).
 
85
Vgl. Helfferich (2005).
 
86
Helfferich (2005, S. 159–161).
 
87
So genannte „Spiele mit erhöhtem Risiko“ sind Fußballbegegnungen, die von den Sicherheitsakteuren im Vorfeld als mit besonderem Sicherheitsrisiko behaftet eingeschätzt werden. Solche Begegnungen finden meist zwischen Vereinen mit stark rivalisierenden oder sogar verfeindeten Fanlagern statt und werden mit besonders großer Polizeipräsenz und intensiven Sicherheitsmaßnahmen versehen, die bei „normalen“ Begegnungen nicht zum Einsatz kommen. Ein klassisches Beispiel für ein solches Spiel ist das so genannte „Revierderby“ zwischen Borussia Dortmund und dem FC Schalke 04. Vgl. auch Kubera et al. (2018t, S. 319–323).
 
88
Vgl. Brüsemeister (2008, S. 71).
 
89
Vgl. Brüsemeister (2008, S. 71–81).
 
90
Vgl. Kuckartz (2014, S. 99).
 
91
Vgl. Kuckartz (2014, S. 78).
 
92
Für mehr Informationen über die Software siehe: www.​maxqda.​de (22. November 2018).
 
93
Vgl. Kuckartz (2014, S. 100).
 
94
Vgl. Kuckartz (2014, S. 102).
 
95
Vgl. dazu Abschn. 3.2.
 
96
Kubera et al. (2018v, S. 346): „Das Kurvengespräch ist ein 30–60 Minuten vor dem Anstoß stattfindendes, kurzes Austauschgespräch von unterschiedlichen Sicherheitsakteuren, Fanbeauftragten und Fanprojekten des Heim- und Gastvereins. Es hat regelmäßig den Charakter einer interorganisationalen Besprechung.“
 
97
Vgl. dazu Abschn. 3.2.
 
98
Eine Ausnahme besteht bei der nonverbalen Kommunikation, hier bezieht sich die syntaktische Ebene auf visuelle Reize, die auch ohne akustische Semantik auf die pragmatische Ebene verweisen können. Dann handelt es sich um eine visuelle Semantik die allerdings in der Regel von einer Interpretation des Empfängers vollzogen wird.
 
99
Vgl. DFB (2013b, S. 15).
 
100
Vgl. DFB und DFL (2014, S. 12).
 
101
Vgl. Kuckartz (2014, S. 99, 115).
 
102
Vgl. Nohlen (2005, S. 1080–1081).
 
103
Vgl. Jahn (2007, S. 15).
 
104
Vgl. Nohlen (2005, S. 1083–1084).
 
105
Vgl. dazu das Handbuch mit den Empfehlungen: Kubera (2018a).
 
106
Zur ausführlichen Betrachtung der interorganisationalen Kommunikation siehe Abschn. 3.4.5.
 
107
Vgl. Watzlawick et al. (2011, S. 24–25).
 
108
Kubera et al. (2018u, S. 497): „Szenenkundige Beamte (SKB) sind Kräfte der Polizeien der Länder und seit 2017 auch der Bundespolizei (…) mit besonderer Kenntnis über die Zusammensetzung und Verhaltensweisen von Fanszenen und Fangruppierungen der Fußballvereine. SKB nehmen in der Planung und Durchführung von Fußballeinsätzen eine wesentliche Rolle ein. Sie haben u. a. verschiedene Aufgaben mit Kommunikationsbezug: Beratung von Polizeiführern, Informationssammlung und Austausch mit den Sicherheitsakteuren im Netzwerk, Ansprache von Fans und Fangruppierungen. Gerade das letztgenannte Aufgabenbündel gestaltet sich an vielen Standorten schwierig bis konfliktreich, weil SKB zum einen vielfach eine zentrale Rolle in der Strafverfolgung und Aufklärung bezüglich relevanter Störergruppen einnehmen und zum anderen gleichzeitig als Kommunikationspartner für dieselben Gruppen agieren sollen.“
 
109
Vgl. Haurand (2014, S. 15).
 
110
Vgl. Kubera et al. (2015b, S. 26).
 
111
Vgl. Kubera et al. (2018d, S. 188): „Die Einsatzstrategie (Strategie) der Polizei bei Fußballeinsätzen bildet den Rahmen für das geplante polizeiliche Vorgehen (Taktik) bei der Aufgabenwahrnehmung zur Sicherheitsgewährleistung bei Fußballveranstaltungen.“
 
112
Vgl. Kubera und Klemmt (2018b, S. 175 f.): „Bei Einsatzbesprechungen der Polizeien der Länder handelt es sich im Rahmen der Sicherheitsgewährleistung bei Fußballeinsätzen zumeist um eine interne Besprechung, die vor dem und/oder am Einsatztag stattfindet. Die Einsatzbesprechung bezieht sich auf die landespolizeiliche Aufgabenwahrnehmung am konkreten Spieltag und wird durch die örtliche Dienststelle der Polizei des Landes mit ihren am Einsatz beteiligten (Führungs-)Kräften durchgeführt. Die Einsatzbesprechung ergänzt die vorab schriftlich ausgegebenen Informationen und bringt alle Beteiligten zeitnah zum Ereignis auf den aktuellen Stand. Diese Informationen erfassen alle für die Sicherheitsgewährleistung relevanten Belange. Die Einsatzbesprechung dient auch der Vermittlung der Einsatzstrategie.“
 
113
Vgl. Kubera et al. (2018l, S. 254): „Die Fortbildung der Polizei umfasst alle Maßnahmen, die zum Qualifikationserhalt oder zur weiteren Qualifizierung von ausgebildeten Mitarbeitern der Polizei (…) einen Beitrag leisten. Dies kann z. B. die Einführungsfortbildung in neue Kompetenzbereiche oder Aufgaben, die Anpassungsfortbildung zur Aufrechterhaltung bestimmter Qualifikationen, sonstige praktische Übungen zur Verfestigung von vermittelten Inhalten sein. Fortbildung kann in unterschiedlicher Form stattfinden, z. B. als Lehrgang, Seminar, Übung oder Training. Wesentlicher Inhalt der Fortbildung in Bezug auf Fußballeinsätze sollten auch Kommunikationsstrategien, der Umgang mit Fans sowie die interorganisationale Zusammenarbeit sein.“
 
114
Vgl. Kubera und Werner (2018d, S. 365): „Eine Nachbereitung/Nachbesprechung baut auf das De-Briefing auf und ist eine Aktion der Akteure im Netzwerk, die ein paar Tage nach dem Spiel stattfindet, um Erfahrungen aus der Arbeit der einzelnen Akteure in Bezug auf die Sicherheitsgewährleistung zu reflektieren und die Sicherheitsgewährleistung für künftige Spiele zu verbessern.“
 
115
Vgl. Kubera und Epple (2018b, S. 185): „Einsatzkonzeptionen bilden themenbezogen den aktuellen Planungsstand hinsichtlich der Führungs- und Organisationstruktur ab, wie der Einsatz von Führungs- und Einsatzkräften (…) vorbereitet werden soll und wie sich die Umsetzung insbesondere im Einsatz darstellt. Zumeist werden von Konzeptionen bestimmte Anlässe (z. B. besondere Gruppenphänomene), einzelne Aufgabenfelder (z. B. Taktische Kommunikation) oder eben einzelne taktische Maßnahmen (z. B. Fantrennung) möglichst umfassend und übergreifend gestaltet. Eine Einsatzkonzeption bezieht sich mithin auf operative Aufgaben der Polizei, d. h. auf ihr gesamtes Einsatzspektrum.“
 
116
Vgl. Kubera und Epple (2018d, S. 421): „Die Polizeien der Länder und die Bundespolizei fertigen auf der Basis strategischer Entscheidung (…) für wiederkehrende oder gleichartige Lagen insbesondere auch für Fußballeinsätze sogenannte Rahmenbefehle. Es handelt sich um schriftliche Rahmenvorgaben für alle Führungskräfte (…) und Einsatzkräfte, die an jedem Einsatztag zu beachten sind.“
 
117
Siehe Abschn. 3.2.
 
118
Siehe darüber hinaus auch Abschn. 3.5 zur Einsatzbesprechung der Bundespolizei.
 
119
Vgl. Kubera (2018h, S. 356 f.): „Leitlinien für einen polizeilichen Einsatz sind das Bindeglied zwischen Strategie und Taktik. Sie sind Vorgaben des Polizeiführers, die der Handlungsorientierung für Taktik und Verhalten der Einsatzkräfte dient und Bindungswirkung haben kann. Leitlinien definieren „die linke und rechte Grenze“ des Handlungsrahmens, innerhalb derer sich die nachgeordneten Einsatzabschnittsführer und Einsatzkräfte bewegen dürfen und müssen. Über die rein fachliche Betrachtung hinaus werden anhand der Leitlinien inhaltlich insbesondere die Art des polizeilichen Vorgehens, das Verhalten in bestimmten polizeilichen Lagen, die Einschreitschwelle und die Prioritätensetzung deutlich.“
 
120
Vgl. Kubera et al. (2018e, S. 190): „Bei der Einschreitschwelle handelt es sich um einsatzbezogene Festlegungen des Polizeiführers, die als Ermessensgrundlage der Einsatzkräfte zur einheitlichen Ausübung ihres Einsatzauftrages dienen. Durch die Einschreitschwelle wird festgelegt, ob, wann und wie polizeiliche Maßnahmen durchgeführt/durchgesetzt werden. Sie beschreiben z. B. die Bedingungen, unter denen Zwangsmittel eingesetzt werden können oder sollen.“
 
121
Vgl. Kubera (2018c, S. 129): „Deeskalation beschreibt ein strategisches Vorgehen (…) in konfliktträchtigen Situationen mit der Zielsetzung, zu erwartende Konfrontationen zu verhindern oder eingetretene Konfrontationen zu reduzieren bzw. aufzulösen, so dass eine nachhaltige Befriedung im Interesse von Freiheit und Sicherheit eintritt. Deeskalation kann in einem Dreiklang mit Dialogbereitschaft und Differenzierung stehen und wird dann auch als 3-D-Strategie bezeichnet. Der Ansatz ist gleichermaßen für die öffentlich-rechtlichen Sicherheitsakteure, wie auch für den Veranstalter von Bedeutung.“
 
122
Vgl. Kubera (2018e, S. 147): „Dialogbereitschaft beschreibt ein strategisches Vorgehen (…) in konfliktträchtigen Situationen mit der Zielsetzung, ständige Bereitschaft der Mitarbeiter und Führungskräfte aller beteiligten Sicherheitsakteure zur wechselseitigen Kommunikation zu signalisieren und situationsangepasst in den Dialog einzutreten. Die Signale können verstärkt werden, wenn Dialogkräfte eingesetzt werden und eine externe Kommunikation über verschiedene Kommunikationskanäle (…) stattfindet, die zur Transparenz beiträgt und Vertrauen bildet.“
 
123
Vgl. Kubera (2018g, S. 152): „Differenzierung beschreibt ein strategisches Vorgehen (…) in konfliktträchtigen Situationen mit der Zielsetzung, zwischen Personen und Personengruppe zu unterscheiden und erforderliche Maßnahmen im Interesse von Freiheit und Sicherheit ausschließlich gegen solche Personen und Personengruppen zu richten, von denen Störungen zu erwarten sind.“
 
124
Vgl. Watzlawick et al. (2011), S. 61–64.
 
125
Siehe dazu die Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung „Mehr Sicherheit bei Fußballspielen“: https://​www.​land.​nrw/​de/​pressemitteilung​/​bundesweit-einmalige-initiative-fuer-friedliche-fussball-wochenenden-minister (22. November 2018).
 
126
Die genannten Aufgaben der Vorbereitung von Spielen gehören zu den zentralen Aufgaben der SKB und werden ausführlich im betreffenden Exkurs besprochen.
 
127
Diese sind meist interorganisational oder bilateral beschaffen. Auch hierzu wird auf das Abschn. 3.8 verwiesen.
 
128
Welche vom sogenannten De-Briefing zu unterscheiden sind. Informationen hierzu im Beitrag zu interorganisationaler Kommunikation der Sicherheitsakteure in Abschn. 3.8.
 
129
Vgl. Kubera und Werner (2018h, S. 126): „Das De-Briefing ist eine kurze Besprechung der Akteure im Netzwerk, um nach dem Ende eines Spiels einen Rückblick auf die Arbeit des abgelaufenen Spieltags zu werfen. Ziel ist es, die eigene Arbeit und die Zusammenarbeit im Netzwerk zu beleuchten und zu verbessern. Die Initiative sollte durch den Verein erfolgen. Dem De-Briefing kann zu einem späteren Zeitpunkt ggf. eine strukturierte Nachbereitung folgen.“
 
130
Vgl. Kubera und Epple (2018c, S. 165): „Der Einsatzabschnittsführer ist eine Führungskraft der Polizei, die für einen bestimmten Einsatzabschnitt zuständig ist. Der Einsatzabschnitt bezeichnet eine sog. raum-, objektbezogene oder verrichtungsorientierte Organisationseinheit in einer Besonderen Aufbauorganisation (BAO).“
 
131
Vgl. Aufdemkamp 2015.
 
132
Vgl. Kubera et al. (2018c, S. 148): „Dialogkräfte sind speziell geschulte Mitarbeiter, welche gezielt für die Kommunikation mit Fans und Zuschauern bei Fußballspielen eingesetzt werden. Sie sollten vorrangig durch die Polizeien der Länder und die Bundespolizei, ggf. auch gemeinsam eingesetzt werden. In Dialogteams können auch Mitarbeiter des Vereins einbezogen werden.“
 
133
Vgl. Duttler et al. (2018d, S. 230): „Fanprojekte sind vereinsunabhängige Einrichtungen, in denen eine sozialpädagogische Arbeit mit Fußballfans stattfindet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fanprojekte agieren auf Grundlage eines Vertrauensverhältnisses zu den Fans und können unter anderen Aufgaben eine vermittelnde Position zwischen Fans und Sicherheitsakteuren einnehmen. Ihre Arbeit ist geprägt von einem stetigen Austarieren der Nähe zu den betreuten Fans sowie den Sicherheitsakteuren.“
 
134
Vgl. Duttler et al. (2018b, S. 211): „Fanbeauftragte sind Angestellte der Vereine und fungieren dort als zentrale Ansprechpartner für Fanbelange. Eine ihrer Kernaufgaben liegt in der Vermittlung zwischen Sicherheitsakteuren, Vereinen und Fans.“
 
135
Bei diesen Fanbegleitern handelte es sich am Standort um polizeiliche Dialogkräfte.
 
136
Vgl. Kubera und Epple (2018e, S. 509): „Der Begriff Taktik wird insbesondere von den Polizeiorganisationen (…) verwendet. Es handelt sich um einen bundesweit festgelegten Fachbegriff der beschreibt, dass zur Erreichung definierter Ziele im Rahmen von Strategien und unter Beachtung vorgegebener Leitlinien durch geeignete Verfahren ein effektiver und wirtschaftlicher Einsatz von Einsatzkräften und Führungs- und Einsatzmitteln erfolgt. Auf der taktischen Ebene erfolgen konkrete operative Ausführungen durch die Sicherheitsakteure, um die vorgegebenen strategischen Ziele in konkretes Handeln umzusetzen. Die festgelegte Strategie bestimmt die Taktik. Leitlinien sind dabei häufig ein Bindeglied zwischen Strategie und Taktik.“
 
137
Vgl. Kubera et al. (2018i, S. 379): „Im Gegensatz zur verbalen Kommunikation, durch welche etwas mit Worten zum Ausdruck gebracht wird, beschreibt die Nonverbale Kommunikation (NVK) das Ausdrücken ohne Worte, z. B. durch einen Blick oder ein bestimmtes Verhalten. Die NVK ist im Fußballkontext bedeutsam im Zusammenhang mit der externen Kommunikation der Polizei hinsichtlich des Auftretens der Einsatzkräfte und ihrer Präsenz gegenüber Fans. Während die Kommunikationsbereitschaft von Einsatzkräften an den meisten Standorten gefordert ist, bestehen Unterschiede in Bezug auf ein eher defensives oder offensives Auftreten.“; vgl. Beck (2015, S. 44); vgl. Lorei und Litzcke (2014, S. 47).
 
138
Vgl. Kubera et al. (2018b, S. 51): „Das Auftreten und äußere Erscheinungsbild von Einsatzkräften ist dem Bereich der nonverbalen Kommunikation (NVK) zuzuordnen. Bedeutung und Wirkung werden auch ohne gesprochenes Wort erzeugt. Das Auftreten von Einsatzkräften wird durch folgende Faktoren geprägt: Dienstbekleidung (normaler Dienstanzug, Einsatzanzug, Sonderbekleidung), persönliche Ausstattung (Helme mit und ohne Überzug, Brandschutzhauben, Einsatzhandschuhe, sichtbar getragene Protektoren), besondere Führungs- und Einsatzmittel (Einsatzmehrzweckstock, Mitführen des Diensthundes, Einsatz von Dienstpferden), persönliches Erscheinungsbild (Korrektheit der Trageweise der Bekleidung, Bewegungsformen, Gruppenbildung), signalisierte Ansprechbarkeit (verspiegelte Sonnenbrille, freundliche Mimik, Zugewandtheit) usw.“
 
139
Vgl. Kubera et al. (2018m, S. 510 f.): „Taktische Kommunikation bezeichnet Maßnahmen der Polizei (…), welche einen spezifischen Einsatz von Kommunikation umfasst. Im Kontext von Fußballeinsätzen ist damit die gezielte Kommunikation der Polizei in Richtung von Fans gemeint, um ihnen gegenüber polizeiliches Handeln, d. h. Tun oder Unterlassen, wahrheitsgemäß offenzulegen (…) und so u. a. Deutungshoheit über die Situation und die getroffenen Maßnahmen zu erhalten. Der Begriff sowie einzelne Mittel der taktischen Kommunikation werden in Fankreisen und bei mit Fans arbeitenden Menschen (…) durchaus kritisch gesehen, da unterstellt wird, dass diese Art der Kommunikation manipulativ wirke und ausschließlich der polizeilichen Zielerfüllung dienen solle. Im Rahmen von taktischer Kommunikation können verschiedene Mittel eingesetzt werden, einerseits technische, z. B. Lautsprecherdurchsagen und Soziale Medien, andererseits personelle, z. B. Dialogkräfte oder Taktische Lautsprechertrupps (TLT).“ Vgl. dazu auch Kubera und Funk (2017).
 
140
Zur Erläuterung der Begriffe Fanbrief und Faninformation siehe Abschn. 3.2.
 
141
Vgl. Kubera et al. (2018h, S. 376): „Neue Medien bezeichnen im Kontext von Fußballveranstaltungen vor allem den Einsatz und die Verfügbarkeit von Homepages und andere Internet-Auftritte der Akteure im Netzwerk. Von dem Begriff nicht erfasst sind Soziale Medien, mit denen eine Interaktion stattfinden kann. Neue Medien sind ein Instrument für die Veröffentlichung, Verbreitung und Beschaffung von Informationen.“
 
142
Vgl. Kubera et al. (2018k, S. 473 f.): „Unter Sozialen Medien sind digitale Plattformen zu verstehen, die es den registrierten Nutzern ermöglichen, sich untereinander auszutauschen, Informationen und mediale Inhalte zu teilen und zu verbreiten. Prominente Ausprägungsformen von Sozialen Medien sind unter anderem Facebook, Twitter und Instagram. Als Instrument der Kommunikation bieten Soziale Medien den Vorteil, dass eine transparente (…) und dialogische (…) Kommunikation leicht möglich ist. Durch die massenhafte Verbreitung von Smartphones bietet sich für die Sicherheitsakteuren die Möglichkeit, zielgerichtete, zeitnahe und sicherheitsrelevante Informationen und Dialogangebote generell oder zu einem spezifischen Ereignis an Fans und Zuschauer sowie an die weitere Öffentlichkeit zu übermitteln. Dies ist insbesondere in dynamischen Situationen erforderlich, die unübersichtlich sind und der Interpretation des Betrachters unterliegen (Deutungshoheit).“
 
143
Vgl. Kubera et al. (2018o, S. 166): „EPÖA [Einsatzbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit] beschreibt eine taktische (…) polizeiliche Maßnahme in der Besonderen Aufbauorganisation (BAO). Sie basiert auf der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizeien der Länder bzw. der Bundespolizei außerhalb des Spieltages. Am Spieltag sollen zielgerichtet und zeitnah bestimmte Zielgruppen, z. B. Fans, Zuschauer, Medienvertreter im Rahmen der Möglichkeiten zur Unterstützung von Einsatzzielen erreicht werden. Bei Fußballeinsätzen kommt insbesondere das Betreiben von Medienauskunftsstellen – auch in mobiler Form – und die Nutzung von Sozialen Medien und Neuen Medien in Betracht. Die Tätigkeiten sollten sich im Rahmen mit anderen Akteuren im Netzwerk abgestimmten Kommunikationsstrategien vollziehen.“; vgl. Kubera et al. (2018p, S. 405 f.): „Organisationen betreiben Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (PÖA), um beispielsweise ihr Handeln öffentlich transparent und verständlich zu machen, bestimmte Themen in der Öffentlichkeit zu platzieren, grundlegend zu informieren sowie ein positives Image in der öffentlichen Wahrnehmung zu erreichen. Dies kann direkt durch externe Kommunikation in Richtung von Bürgern, Reisenden im Fanreiseverkehr, Zuschauern, Fans etc. über verschiedene Informationskanäle (…) oder durch Medienarbeit, d. h. über Printmedien, Rundfunk oder Fernsehen betrieben werden.“
 
144
Vgl. Kubera et al. (2018f, S. 209): „Unter face-to-face-Kommunikation ist jede externe kommunikative Interaktion zu verstehen (…), welche direkt und unmittelbar zwischen Angehörigen der Polizeien der Länder oder der Bundespolizei gegenüber Fans und Zuschauern stattfindet. Darunter ist das Kommunikationsverhalten aller Einsatzkräfte, auch die Nonverbale Kommunikation (NVK), sowie die speziellen Formen der taktischen Kommunikation, z. B. der Einsatz von Dialogkräften, zu fassen.“
 
145
Mit mittelbarer Fan-Kommunikation sind Kommunikationsformen bezeichnet, die einen Austausch von Informationen oder die Weitergabe von Informationen der Sicherheitsakteure an die Fangruppierungen über andere Funktionsträger beschreibt, beispielsweise über Vertreter von Fanprojekten, den Fanbeauftragten des Vereins usw.
 
146
Vgl. Duttler und Dierschke (2018a, S. 243): „Als Fantrennung wird eine sicherheitsbezogene Maßnahme bezeichnet, in der auf den Reisewegen, dem Stadionumfeld und dem Stadion selbst ein Aufeinandertreffen von gegnerischen Fangruppen verhindert werden soll.“
 
147
Vgl. Duttler et al. (2018c, S. 228): „Als Fanmarsch oder auch Corteo wird der zu Fuß zurückgelegte Weg von einem gemeinsamen Treffpunkt der Fans zum Stadion bezeichnet. Oftmals handelt es sich bei Auswärtsspielen um den Weg vom Bahnhof zum Stadion.“
 
148
Siehe Abschn. 2.​2.​2.
 
149
Vgl. Schreiber et al. (2004).
 
150
Vgl. Adang (2007).
 
151
Vgl. Kubera et al. (2018j, S. 403): „Allgemein wird Präsenz als räumliche und zeitliche Anwesenheit von Personen oder Dingen verstanden. Im Kontext der Sicherheitsgewährleistung bei Fußballspielen meint Präsenz die (sichtbare) Anwesenheit von Einsatzkräften der Polizeien der Länder und der Bundespolizei, von Außendienstmitarbeitern der Kommune sowie Ordnern des Sicherheits- und Ordnungsdienstes.“
 
152
Vgl. Lorei und Litzcke (2014, S. 54 ff.).
 
153
Siehe Abschn. 2.​2.​2.
 
154
Siehe Abschn. 2.​2.​3.
 
155
Vgl. Kubera et al. (2018r, S. 136): „Unter Deutungshoheit (oft synonym: Definitionsmacht) wird allgemein die alleinige Befugnis verstanden, ein Thema oder Sachverhalt für den öffentlichen Diskurs zu interpretieren bzw. auszulegen. Sie bezeichnet eine Machtstellung, die die Ansichten und Überzeugungen einer Person, Gruppe oder Institution als wahr und richtig definiert und der damit Einflussnahme auf die Konstruktion von kollektiver sozialer Wirklichkeit zukommt. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist Deutungshoheit oft negativ besetzt, da sie insbesondere in der Politik auch durch Manipulation oder Zensur hergestellt werden kann. Im Kontext strategischer Organisationskommunikation, insbesondere im Bereich der (proaktiven) Krisenkommunikation, stellt sie aber eine zentrale Größe für den langfristigen Erhalt der Legitimität einer Organisation dar. Im Kontext der Sicherheitsgewährleistung im Fußball ist Deutungshoheit durch die Sicherheitsakteure über gezielte externe Kommunikation und langfristige Strategien, die vor allem die Massenmedien und Öffentlichkeit miteinbeziehen, aufzubauen und zu pflegen.“
 
156
Vgl. Kubera et al. (2018g, S. 351): „Lautsprecherdurchsagen sind ein elementarer Bestandteil der taktischen Kommunikation. Sie sind in verschiedenen Ausprägungen und vielseitig einsetzbar. Bei Fußballeinsätzen sollten Lautsprecherdurchsagen polizeiliche Maßnahmen ankündigen, transparent (…) und nachvollziehbar machen sowie Reaktionen bei den Adressaten hervorrufen.“
 
157
Siehe Abschn. 2.​2.​2.
 
158
Siehe dazu Abschn. 2.​3.
 
159
Vgl. Duttler und Dierschke (2018b, S. 529): „Ultras leben ihr Fansein intensiv und fanatisch aus und stellen die aktuell bestimmenden Fangruppen der Fanszenen dar. Dadurch sind sie auch in den Medien und der öffentlichen Wahrnehmung sehr präsent. Sie knüpfen ihr Fansein an spezifische Werte wie Gemeinschaft, Ehre und Traditionsbewusstsein und ritualisieren die Unterstützung der Mannschaft im Stadion als Wettstreit gegen die Ultras der Gegenseite. Ultras sehen sich als Speerspitze der Fanszenen, geraten so auch immer wieder in Konflikte mit anderen Ultras und Gruppierungen sowie mit Sicherheitsakteuren und stehen damit für Sicherheitsakteure besonders im Fokus.“
 
160
Vgl. Kugelmann et al. (2018, S. 267): „Die Gefährderansprache ist eine der klassischen Vorfeldmaßnahmen zur präventiven Sicherheitsgewährleistung bei Fußballspielen. Durch sie tritt die Polizei im Vorfeld und am Spieltag mit potenziellen Störern (sogenannte Gefährder) in Kontakt, um deeskalierend auf sie einzuwirken. Der Begriff des Störers definiert nach dem Gefahrenabwehrrecht eine Person, von der zu erwarten ist, dass sie durch ihr Verhalten eine Gefahr für andere Personen erzeugt oder z. B. mit Verstößen gegen Gesetze zu rechnen ist. Eine einheitliche Anwendung und ein einheitlicher Inhalt der Gefährderansprache haben sich bislang nicht durchgesetzt. Je nach Ausgestaltung ist die grundrechtliche Eingriffswirkung unterschiedlich zu werten und korrespondierend dazu können die rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen abweichen.“
 
161
Siehe dazu Abschn. 5.​2.​1.​2.​1.​2.
 
162
Vgl. Kubera und Werner (2018g, S. 557): „In einer gemeinsamen Broschüre vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL) aus dem Jahr 2014 wurde erstmals der Begriff der Willkommenskultur im Fußball konzeptionell beschrieben. Der Begriff bezeichnet die strukturierte und geplante Grundausrichtung eines Fußballstandorts, sich offen, gastfreundlich und tolerant gegenüber Fans der Heim- und Gastmannschaften und allen sonstigen Zuschauern zu zeigen. Hierdurch soll Konflikten vorgebeugt werden, indem eine positive Grundstimmung erzeugt wird, wodurch sich alle Veranstaltungsteilnehmer willkommen, respektiert und wertgeschätzt fühlen.“
 
163
Vgl. Probst 2015.
 
164
Probst 2015, S. 106.
 
165
Siehe dazu Abschn. 2.​3.​3.
 
166
Vgl. Probst (2015).
 
167
Vgl. Habermeier (2015).
 
168
Zu den Konfliktfeldern siehe auch Abschn. 2.​2 und die Ausführungen zur Qualität der bilateralen Kommunikation in Abschn. 3.4.5.
 
169
Vgl. Duttler et al. (2018a, S. 34): „Allesfahrer begleiten ihren Verein zu nahezu allen Spielen und sind wichtiger Bestandteil der aktiven Fanszenen.“
 
170
Vgl. Schäfer (2016).
 
171
Vgl. Kubera et al. (2018u, S. 497).
 
172
Vgl. Duttler und Kubera (2018a): „Hooligans können als Fangruppen (…) überwiegend junger Männer bezeichnet werden, die sich im Umfeld eines Fußballvereins vergemeinschaften, um in der Gruppe gegen Hooligans und Fans anderer Mannschaften sowie in bestimmten Situationen auch gegen Sicherheitsakteure einer Faszination an und einem rauschartigen Erleben von körperlicher Gewalt und Macht als „Kick“ nachzugehen. Es hat sich nach unterschiedlichen Autoren (…) im Umgang mit dem Phänomen Hooliganismus vor allem in den 1990er-Jahren ein repressives Vorgehen von Seiten der Sicherheitsakteure bewährt. Aktuell spielen Hooligans in der Einsatzgestaltung gegenüber den Ultra-Gruppen (…) eine untergeordnete Rolle, wobei sich an einigen Standorten bestehende Gruppen wieder stärker formieren.“
 
173
Beschreibt im polizeilichen Sprachgebrauch Gruppen, deren Angehörige als polizeiliche Störer i.S.d. Gefahrenabwehrrechts durch das Verursachen von Gefahren oder Störungen aufgetreten sind oder deren Auftreten zu erwarten ist.
 
174
Vgl. Schäfer (2016, S. 52).
 
175
Siehe Abschn. 3.4.
 
176
Vgl. Kubera und Borner (2018a, S. 222 f.): „Fankundige Beamte (FKB) waren zum Untersuchungszeitpunkt Polizeivollzugskräfte der Bundespolizei, welche als Pendant zu den Szenenkundigen Beamten (SKB) der Polizeien der Länder speziell im Fußballkontext eingesetzt werden. Seit dem Jahr 2017 werden diese Kräfte auch im Bereich der Bundespolizei als SKB bezeichnet. Dabei arbeiten sie überwiegend in zivil und offen im Rahmen der Sicherheitsgewährleistung in Zügen und an Bahnhöfen. Sie nehmen vielfältige Aufgaben wahr, vor allem in den Bereichen Aufklärung, Beratung und externe Kommunikation, indem sie beispielsweise Informationen für die Lagebeurteilung sammeln, den Polizeiführer über die Zusammensetzung von Fangruppierungen informieren und gegebenenfalls mit Fans kommunizieren, um ihnen z. B. polizeiliche Maßnahmen zu erklären oder Gefährderansprachen durchzuführen.“
 
177
Vgl. Kubera et al. (2018s, S. 449): „Der Sicherheitsbeauftragte des Vereins ist, gemeinsam mit dem Veranstaltungsleiter und dem Leiter des Sicherheits- und Ordnungsdienstes (SOD), der zentral verantwortliche Manager für alle Themen, die die veranstaltungsseitige Sicherheitsgewährleistung vor, während und nach der Veranstaltung (…) betreffen. In seine Zuständigkeit fallen konzeptionelle, operativ-taktische und kommunikative Aufgabenfelder.“
 
178
Vgl. Kubera und Werner (2018f, S. 386): „Ein Örtlicher Ausschuss Sport und Sicherheit (ÖASS) soll sich spieltagsunabhängig den lokalen Problemstellungen der Fußballstandorte widmen und Lösungsansätze dazu entwickeln. Die lokalen Akteure sollen sich austauschen und ihr Handeln abstimmen. Gleichzeitig soll eine Verzahnung zur lokalen Jugend- und Sozialarbeit sowie der Kriminalprävention gewährleistet werden (…) Die ÖASS können im Netzwerk der Sicherheitsgewährleistung vor Ort einen strategischen Rahmen definieren. Durch eine hochrangige Besetzung können die Verbindlichkeit von Vereinbarungen und ihrer Umsetzung – insbesondere unter finanziellen Aspekten – deutlich gestärkt werden.“
 
179
Vgl. Kubera und Klemmt (2018c, S. 218): „Der Fandialog beschreibt die örtliche, standortspezifische Form der Fanarbeit, welche im Netzwerk der Akteure abgestimmt sein sollte und außerhalb des Spieltags stattfindet. Dieser Fandialog sollte von den Fanbeauftragten unter Einbindung der Fanprojekte initiiert werden. In diesen Dialog sind wiederkehrend und anlassbezogen auch Vertreter der Sicherheitsakteure einzubeziehen. Der Fandialog sollte allen örtlichen Fangruppen angeboten werden.“
 
180
Zu dem Konstrukt der Erwartungserwartungen in der soziologischen Systemtheorie vgl. Luhmann 2001.
 
181
Eine Reihe weiterer Handlungsempfehlung sind Kubera et al. 2018q zu entnehmen.
 
182
Zur ausführlichen Betrachtung der interorganisationalen Kommunikation siehe Abschn. 3.4.5.
 
183
Vgl. Watzlawick et al. (2011, S. 24–25).
 
184
Bis 2017 war die Bezeichnung: Fankundige Beamte (FKB).
 
185
§ 1 Abs. 1 Satz 2 Bundespolizeigesetz (BPolG).
 
186
Vgl. Lange und Frevel (2009, S. 117–118).
 
187
§ 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 BPolG. Vgl. auch Kap. 5, insbesondere Abschn. 5.​2.​2.
 
188
Vgl. auch Kap. 5, insbesondere Abschn. 5.​2.​2.
 
189
Zum Begriff siehe Abschn. 3.2.2.
 
190
Zum Begriff siehe Abschn. 3.4.3.3.
 
191
Zur weitergehenden Erläuterungen der gleichlautenden Forschungsschwerpunkte siehe Abschn. 3.4.3.
 
192
Franke (2004, S. 206).
 
194
Siehe dazu Abschn. 3.2.
 
195
Vgl. Bentele (2013a, S. 250).
 
196
Vgl. Bentele (2013a, S. 251).
 
197
Zu den Begriffen siehe Abschn. 3.4.3.
 
198
Zu den Begriffen siehe Abschn. 3.4.3.
 
199
Bentele und Seiffert (2009, S. 50).
 
200
Vgl. Kubera und Borner (2018e, S. 169 f.): „Im Rahmen der Sicherheitsgewährleistung bei Fußballeinsätzen bezeichnet die Einsatzbesprechung der Bundespolizei zumeist eine interne Besprechung, welche vor dem und/oder am Einsatztag stattfindet. Die Einsatzbesprechung bezieht sich auf die bundespolizeiliche Aufgabenwahrnehmung am konkreten Spieltag und wird durch die örtliche Dienststelle der Bundespolizei mit ihren am Einsatz beteiligten (Führungs-)Kräften durchgeführt. Die Einsatzbesprechung ergänzt die vorab schriftlich ausgegebenen Informationen und bringt alle Beteiligten zeitnah zum Ereignis auf den aktuellen Stand. Diese Informationen erfassen alle für die Sicherheitsgewährleistung relevanten Belange.“; zu Einsatzbesprechungen der Polizei des Landes siehe auch Abschn. 3.4.3.
 
201
Bentele (2013a, S. 251); Vgl. auch Bentele und Seiffert (2009, S. 55).
 
202
Siehe auch Abschn. 3.5.5.
 
203
„Die Vis-à-vis-Situation ist der Prototyp aller gesellschaftlichen Interaktion. Jede andere Interaktionsform ist von ihr abgeleitet.“ (Berger und Luckmann (2004, S. 31)).
 
204
§ 58 Abs. 2 BPolG.
 
205
§ 64 Abs. 1 BPolG.
 
206
§ 64 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BPolG.
 
207
§ 65 Abs. 1 BPolG. Vgl. auch Kap. 5, insbesondere Abschn. 5.​2.​2.
 
208
Vgl. Watzlawick et al. (2011, S. 61–64).
 
209
Zürn (1990, S. 109).
 
210
Thielmann (2009, Nr. 1.3.3, S. 14b).
 
211
Siehe Abschn. 3.2.
 
212
Zum Begriff siehe Abschn. 3.2.
 
213
Vgl. Kubera et al. (2015a, S. 8). „Die entsprechenden Dokumente des Bundespolizeipräsidiums sind als VS-NfD „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und können deswegen an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden.“ Kubera et al. (2015a, S. 20).
 
214
Zur Nachbereitung von Einsätzen durch die Polizei des Landes siehe auch Abschn. 3.4.3.2. Insgesamt empfiehlt sich bei internen Nachbereitungen eine wechselseitige Beteiligung.
 
215
Zur Fortbildung der Polizei des Landes siehe Abschn. 3.4. Die in diesem Unterkapitel erwähnte Masterarbeit (Aufdemkamp 2015) befasst sich auch mit der Aus- und Fortbildung der Bundespolizei. Erkenntnisse der betreffenden Untersuchung sind in die vorliegenden Ausführungen eingeflossen.
 
216
Zur weitergehenden Erläuterungen der teilweise gleichlautenden Forschungsschwerpunkte siehe Abschn. 3.4.4.
 
217
Zur Fantrennung siehe auch Abschn. 3.4.4.1.
 
218
Siehe auch Abschn. 3.5.3.3.
 
219
Siehe auch Abschn. 3.4.3.3.
 
220
Zur taktischen Kommunikation in diesem Zusammenhang siehe auch Abschn. 3.4.4.3.
 
221
Zum Differenzierungsgebot siehe auch Abschn. 3.4.3.1.
 
222
„Die Polizei hat (…) die rechtliche Verpflichtung, Straftaten im Rahmen des Legalitätsprinzips (vgl. § 152 Abs. 2, § 160, § 163 StPO) und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Opportunitätsprinzips zu verfolgen.“ Kubera et al. (2015b, S. 6).
 
223
Siehe Abschn. 3.4.4.2.
 
224
Polizeiliche Fahrzeuge sind die klassischen Streifenwagen und die polizeilichen Dienstfahrzeuge wie Befehls-, Halbgruppen-, Lichtmast-, Lautsprecher-, Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen.
 
225
Informations- und Kommunikationsmittel sind z. B. Funktechnik, Megafon, Smartphone, Tablet.
 
226
Siehe Abschn. 2.​2.​2. und 2.​2.​5.
 
227
Siehe auch Abschn. 3.4.3.1.
 
228
Siehe Abschn. 3.4.4.2.
 
229
Zum Begriff siehe Abschn. 3.4.3.1.
 
230
Vgl. Adang und Schreiber (2008, S. 133–154).
 
231
Offensive Polizeipräsenz bei Fußballeinsätzen bezeichnet gezeigte Stärke mit starker Kräftebereitstellung, z. B. sichtbar postierte Kräfte der Bundesbereitschaftspolizei am Gleis und in der Unterführung.
 
232
Defensive Polizeipräsenz meint entweder eine geringe Kräfteanzahl, z. B. sichtbar gut verteilte Einsatzkräfte, oder eine nicht gezeigte Stärke trotz starker Kräftebereitstellung, z. B. im Hintergrund positioniert.
 
233
Siehe auch Abschn. 3.4.4.3.
 
234
Röglin (1990, S. 44).
 
235
Zum Begriff siehe Abschn. 3.4.4.3.
 
236
Siehe Abschn. 3.5.5.
 
237
Siehe auch Abschn. 3.4.4.6.
 
238
Bentele (2013b, S. 344).
 
239
Bentele und Seiffert (2009, S. 51).
 
240
Bentele und Seiffert (2009, S. 49).
 
241
Bentele und Seiffert (2009, S. 52).
 
242
Zum Begriff siehe Abschn. 3.4.4; Zu Fanbriefen/Faninformationen siehe auch Abschn. 3.4.4.4.
 
243
Zum Begriff siehe Abschn. 3.4.4; Zu Sozialen Medien siehe auch Abschn. 3.4.4.5.
 
244
Zum Begriff siehe Abschn. 3.4.4; Zu Presse- und Öffentlichkeitsarbeit siehe auch Abschn. 3.4.4.6.
 
245
Vgl. Hüppe (2015, S. 25).
 
247
Siehe Abschn. 3.5.4.3.
 
248
Vgl. § 34 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG).
 
249
Siehe Abschn. 3.4.
 
250
Zum Begriff siehe Abschn. 3.4.4.3.
 
251
Zum Begriff siehe Abschn. 5.2.1.3.
 
252
Vgl. Kubera et al. (2015b, S. 35).
 
253
Die interorganisationale Kommunikation in Bezug auf die Vereine wird hauptsächlich in dem Abschnitt zur interorganisationalen Kommunikation besprochen und hier nur an bestimmten Stellen angeschnitten.
 
254
Siehe auch Abschn. 5.​3.
 
255
Vgl. Kugelmann et al. (2015).
 
256
Vgl. Kubera und Werner (2014b).
 
257
Vgl. Kubera et al. (2015b, S. 35).
 
258
Vgl. Kubera et al. (2015b, S. 35).
 
259
In den Experteninterviews mit den Sicherheitsbeauftragten wurde oftmals übereinstimmend betont, dass im Zusammenhang von Auswärtsspielen aus der Perspektive des heimischen Sicherheitsnetzwerkes, in erster Linie der Fanbeauftragte der Gastmannschaft der vergleichsweise wichtigere Ansprechpartner als der Sicherheitsbeauftragte sei. Im Idealfall verfügt der Fanbeauftragte nämlich über einen persönlichen Zugang zu der auswärtsfahrenden Fanszene und kann im Bedarfsfall konfliktbehaftete Lagen deeskalierend moderieren.
 
260
Siehe Abschn. 2.​2.
 
261
Vgl. Abschn. 2.​2.
 
262
Detaillierte Untersuchungsergebnisse zu Funktion und Kernaufgaben des Sicherheitsbeauftragten finden sich in Abschn. 3.6.6.
 
263
Vgl. DFB (2016, § 26).
 
264
Dieser Nachweis ist bei gewerblichen privaten Sicherheitsdiensten in der Regel für alle Mitarbeiter vorgeschrieben.
 
265
Vgl. DFB (2013a).
 
266
Vgl. Kubera et al. (2015b, S. 36 f.).
 
267
Vgl. DFB (2013a, § 26 Nr. 3).
 
268
Vgl. Kubera et al. (2015b, S. 37 f.).
 
269
Vgl. Kubera et al. (2015b, S. 37 f.).
 
270
Vgl. Kubera et al. (2015b, S. 37).
 
271
Vgl. DFB (2013a, § 17 Nr. 2).
 
272
Während der Projektlaufzeit richtete der DFB das Projekt „Qualifizierung des Sicherheits- und Ordnungsdienstes“ (QuaSOD) ein. In die Projektgruppe wurde Projektkoordinator SiKomFan Thomas Kubera berufen. So konnten Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt unmittelbar in die Entwicklung der neuen modularen Aus- und Fortbildung des SOD eingebracht werden, die im betreffenden Abschnitt erläutert werden.
 
274
Vgl. Kubera et al. (2015b, S. 38 ff.).
 
275
Als Sonderkräfte werden vor allem die mobilen Eingreifreserven des SOD bezeichnet. Diese bewegen sich frei im Hausrechtsbereich des Veranstalters und werden anlassbezogen insbesondere bei risikobehafteten Lagen wie bei körperlichen Auseinandersetzungen oder der Personen- und Materialnachschau der organisierten Fanszenen zum Einsatz gebracht. Die Dissertation mit dem Arbeitstitel „Vereinsseitige Sicherheitskultur(en) im deutschen Profifußball am Beispiel von mobilen Eingreifreserven der Sicherheits- und Ordnungsdienste“, die Johannes Hoffmann derzeit im Fachgebiet „Kommunikationswissenschaft“ an der DHPol verfasst, widmet sich den vorgenannten spezifischen Aufbau- und Ablaufprozessen der SOD im Fußballbereich.
 
276
Vgl. Große Lefert (2015).
 
277
Vgl. Duttler und Kubera (2018b, S. 113): „Choreographien stellen großflächige szenografisch inszenierte Tribünenbilder im Rahmen von Fußballspielen oder anderen Sportveranstaltungen dar, die mit großem Aufwand von Fanszenen organisiert und umgesetzt werden.“
 
278
Vgl. Kubera und Duttler (2018, S. 246): „Als Fanutensilien gelten nach der Empfehlung der AG Fanbelange/Fanarbeit der DFB-Kommission Prävention & Sicherheit & Fußballkultur (…) Schwenkfahnen Zaunfahnen, Banner, Megaphone und Trommeln. Sie werden vorwiegend durch Ultra-Gruppierungen genutzt.“
 
279
An vielen Standorten übernimmt der Leiter des SOD die Gesprächsführung.
 
280
Vgl. auch Abschn. 3.1.2.
 
281
Zu den Begriffen vgl. Abschn. 3.4.4.
 
282
Zum Begriff Fandialog siehe Abschn. 3.4.5.2.
 
283
Zum Fandialog siehe auch Kap. 2. Im Übrigen sollte ein Fandialog in diesem Sinne nicht als eine einmalige oder situative Face-to-Face-Kommunikationssituation zwischen einem Vertreter eines Sicherheitsakteurs und einem Fan verstanden werden, sondern als ein allgemeines Konzept bzw. eine unter allen Sicherheitsakteuren am Standort abgestimmte Struktur, wer, wie, wann und wo mit Fans kommuniziert und in einen Dialog mit ihnen tritt.
 
284
Röglin (1990, S. 32–33).
 
285
Bentele und Seiffert (2009, S. 47).
 
286
Bentele und Seiffert (2009, S. 47).
 
287
Linkelmann (2013, S. 25).
 
288
Linkelmann (2013, S. 23).
 
289
Linkelmann (2013, S. 28).
 
290
Röglin (1990, S. 32).
 
291
Böckle (1990, S. 183).
 
292
An einigen Standorten wählen Fanszenen eigenständig ihre Repräsentanten, die fortan die Kommunikation z. B. in (interorganisationalen) Gremien, Arbeitsgruppen etc. übernehmen. Vgl. hierzu u. a. www.​hsv.​de/​fans/​fandialog/​mitglieder/​ (28. November 2018).
 
293
Vgl. zur Nutzung von Fanbriefen durch die Polizei des Landes auch Abschn. 3.4.4.4. sowie zur Bundespolizei Abschn. 3.5.4.4.
 
294
Vgl. Probst (2015).
 
295
Vgl. Kubera et al. (2015b, S. 40).
 
296
Siehe dazu auch Kap. 4. Mittelfristig wäre es hilfreich, wenn DFB und DFL solche (technischen) Standards mit den Vereinen vereinbaren und Informationen über einen zentralen Server zur Verfügung stellen könnten.
 
297
Zum Begriff siehe Abschn. 3.2.
 
298
Vgl. zu diesem Thema auch Kubera et al. (2018s).
 
299
Vgl. DFB (2013a).
 
300
Vgl. DFB (2013a)
 
301
Vgl. DFB (2013b); vgl. Kubera und Werner (2018c, S. 484): „Der Stadionsprecher ist die zentrale Stimme für die Zuschauer innerhalb des Stadions bezüglich der Informationen zum Spielverlauf, zum allgemeinen Veranstaltungsgeschehen und zu sicherheitsrelevanten Vorkommnissen. Wenn der Stadionsprecher Informationen oder Ansagen zur Sicherheit im Stadion macht, wechselt er in die Rolle als Stadionsicherheitssprecher. An zahlreichen Standorten sind die Funktionen personell getrennt, um allein durch den Wechsel der Sprecherperson bzw. -stimme den Unterschied zwischen Veranstaltungsmoderation und Durchsagen mit Sicherheitsrelevanz zu betonen.“
 
302
Vgl. DFB (2013a).
 
304
Zur ausführlichen Betrachtung der interorganisationalen Kommunikation siehe Abschn. 3.8.
 
305
Vgl. Watzlawick et al. (2011, S. 24–25).
 
306
Vgl. Saaro und Friedel (2014, S. 5–6).
 
307
Besondere Situationen bestehen in den Ländern Bremen, Berlin und Hamburg. Während sich das Land Bremen aus den Städten Bremen und Bremerhaven zum einzigen Zwei-Städte-Staat zusammensetzt, bilden Berlin und Hamburg, die zugleich Länder und Kommunen sind, zwei sog. Stadtstaaten (vgl. Saaro und Friedel (2014, S. 6)).
 
308
Wollmann (2007, S. 66).
 
309
Wollmann (2010, S. 226).
 
310
Art. 28 II S. 1 GG. Dies gilt auch für die Gemeindeverbände (vgl. Art. 28 II S. 2 GG).
 
311
Art. 28 II S. 3 GG.
 
312
Siehe dazu auch Abschn. 5.​1.​2.​1 ff.
 
313
Behörden Spiegel (2017, S. 2).
 
314
Vgl. Schmidt (2006, S. 3–4).
 
315
Vgl. Ruder (2015, S. 29).
 
316
Vgl. Schmidt (2006, S. 5).
 
317
Vgl. Ruder (2015, S. 29–36) und Schmidt (2006, S. 4).
 
318
Knemeyer (2004, S. 1).
 
319
Behörden Spiegel (2017, S. 2).
 
320
Vgl. Ruder (2015, S. 36).
 
321
Knemeyer (2004, S. 247).
 
322
Vgl. Schmidt (2006, S. 4); Steiner (2006, S. 311).
 
323
Zu weitergehenden Erläuterungen der gleichlautenden Forschungsschwerpunkte siehe Abschn. 3.4.3.
 
324
Lehmann (2015, S. 24) in Bezug auf den Kommunalen Ordnungsdienst.
 
325
Zur One-Voice-Strategie siehe auch Abschn. 3.2.
 
326
Vgl. auch Kubera und Borner (2018b, S. 252 ff.) zur Fortbildung von kommunalen Außendienstkräften.
 
327
Vgl. Kugelmann und Auerbach (2018, S. 464): „Das Sicherheitskonzept ist eine öffentlich-rechtlich vorgeschriebene Maßnahme zur präventiven Eruierung von sicherheitstechnischen Bedarfen für eine Veranstaltung. Sie ist auch verbandsrechtlich festgeschrieben (…) und lässt sich über die Verkehrspflichten herleiten.“
 
328
DFL und DFB (2009, S. 40).
 
329
Die Feuerwehr wurde im Projekt nicht explizit untersucht. Zwar handelt es sich um ein Amt der Kommune, allerdings ist die Feuerwehr zusammen mit dem Rettungsdienst als ein gesonderter Netzwerkpartner einzuordnen. So stellt sich dies etwa auch im NKSS in Bezug auf den ÖASS dar (vgl. NASS (2012, S. 37)). Zur Feuerwehr vgl. auch Kubera (2018a, S. 248 ff.).
 
330
Kubera et al. (2018a, S. 279): „Der Begriff des Glasverbots beschreibt eine Präventionsmaßnahme, welche den Verzehr von Getränken in der Öffentlichkeit, ggf. aber auch im Stadion, aus Glasbehältnissen (Gläsern, Flaschen) zeitweise einschränkt, um zu verhindern, dass durch Glasbruch Verletzungsgefahren entstehen oder solche Behältnisse als Wurfgeschosse bei Auseinandersetzungen benutzt werden. Das Verbot sollte gegenüber Fans und Zuschauern rechtzeitig und über verschiedene Kommunikationskanäle kommuniziert werden, damit diese davon Kenntnis haben. Ein Glasverbot kann beispielsweise als bundespolizeiliche Allgemeinverfügung im Zusammenhang mit dem Fußballfanreiseverkehr oder durch Kommunen sowie ggf. durch die Polizeien der Länder im Bereich des Stadionumfelds und auf dem Weg zum Stadion in Form sogenannter Glasverbotszonen geregelt sein.“
 
331
Zum präventiven Maßnahmenbündel der öffentlich-rechtlichen Akteure im Vorfeld und während des Spieltags als Voraussetzung und Folge von Kommunikation siehe auch Abschn. 5.​2.​1. Zum Aufenthaltsverbot vgl. auch Kugelmann und Buchmann (2018, S. 48 ff.).
 
332
Bspw. Abteilung für Sicherheit u. Ordnung, Stadtordnungsdienst, Verkehr; Amt für öffentliche Ordnung, Straßen- u. Verkehrstechnik, Verkehr; Bau-, Bauaufsichts-, Bauordnungs-, Baurechts-, Bürger-, Grünflächen-, Jugend-, Ordnungs-, Schul-, Sport-, Stadt-, Stadtplanungs-, Straßen-, Straßenbau-, Tiefbauamt; Ordnungs-, Straßenverkehrsbehörde; Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr; Immobilienservice-, Sportstätten-, Umweltbetrieb; Veranstaltungs- u. Versammlungsbüro; Ordnungs- u. Rechtsdezernat; kommunaler Ordnungs-, Straßenreinigungsdienst; Branddirektion; Fachbereich Sicherheit; Hautabteilung Straßenverkehr; Baureferat; Feuerwehr u. Stadtpolizei.
 
333
Kubera und Werner (2018f, S. 386): „Ein Örtlicher Ausschuss Sport und Sicherheit (ÖASS) soll sich spieltagsunabhängig den lokalen Problemstellungen der Fußballstandorte widmen und Lösungsansätze dazu entwickeln. Die lokalen Akteure sollen sich austauschen und ihr Handeln abstimmen. Gleichzeitig soll eine Verzahnung zur lokalen Jugend- und Sozialarbeit sowie der Kriminalprävention gewährleistet werden (Vgl. NASS 2012, S. 37–38). Die ÖASS können im Netzwerk der Sicherheitsgewährleistung vor Ort einen strategischen Rahmen definieren. Durch eine hochrangige Besetzung können die Verbindlichkeit von Vereinbarungen und ihrer Umsetzung – insbesondere unter finanziellen Aspekten – deutlich gestärkt werden. ÖASS sind nicht identisch mit dem Besprechungskreis und den Besprechungsinhalten für Saisonbesprechungen. Die Federführung bei den ÖASS sollte den Kommunen zugeordnet sein.“ Zum ÖASS siehe auch Abschn. 3.4.5.2.
 
334
Leven et al. (2011, S. 34–35).
 
335
Leven et al. (2011, S. 29–30).
 
336
Zur Gefährderansprache vgl. auch Kugelmann et al. (2018, S. 267 ff.).
 
337
Zum Begriff siehe Abschn. 3.4.4.
 
338
Zum Begriff siehe Abschn. 3.4.5.2.
 
339
Zum Begriff siehe Abschn. 3.4.4.2.
 
340
Zu den Begriffen siehe Abschn. 3.4.4.
 
341
Ingenhoff und Meys (2015, S. 394).
 
342
Ingenhoff und Meys (2015, S. 392).
 
343
Ingenhoff und Meys (2015, S. 392).
 
344
Vgl. Duttler et al. (2018d, S. 230): „Fanprojekte sind vereinsunabhängige Einrichtungen, in denen eine sozialpädagogische Arbeit mit Fußballfans stattfindet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fanprojekte agieren auf Grundlage eines Vertrauensverhältnisses zu den Fans und können unter anderen Aufgaben eine vermittelnde Position zwischen Fans und Sicherheitsakteuren einnehmen. Ihre Arbeit ist geprägt von einem stetigen Austarieren der Nähe zu den betreuten Fans sowie den Sicherheitsakteuren.“
 
345
Vgl. Duttler et al. (2018b, S. 211): „Fanbeauftragte sind Angestellte der Vereine und fungieren dort als zentrale Ansprechpartner für Fanbelange. Eine ihrer Kernaufgaben liegt in der Vermittlung zwischen Sicherheitsakteuren, Vereinen und Fans.“
 
346
Lange (2013, S. 108).
 
347
DFB (2014, S. 16).
 
348
Siehe auch Kap. 5.
 
349
Zum Begriff siehe Abschn. 3.2.
 
350
Vgl. Jenki et al. (2014), Hofinger et al. (2013).
 
351
Vgl. Heath und Isbell (2017), Dresewski und Koch (2011), Koschmann (2009).
 
352
Vgl. (John 2012).
 
353
Zur hier verwendeten Definiton von Kommunikation vgl. Abschn 3.3.
 
354
Vgl. Brie und Stölting (2012).
 
355
Vgl. Watzlawick et al. (2011).
 
356
Vgl. Brie und Stölting (2012, S. 19–20).
 
357
Vgl. Brie und Stölting (2012, S. 20).
 
358
Zum Kurvengespräch siehe auch Abschn. 3.2.
 
359
In dieser Untersuchung sind dies die Polizei des Landes, die Bundespolizei, der Verein und die Kommune.
 
360
Zur Saisonbesprechung vgl. auch Kubera und Werner (2018i, S. 429 f.).
 
361
DFB (2016, S. 116); Spiele mit erhöhtem Risiko finden meist zwischen Vereinen mit stark rivalisierenden oder sogar verfeindeten Fanlagern statt und werden mit besonders großer Polizeipräsenz, und weiteren Sicherheitsmaßnahmen versehen, die bei „normalen“ Begegnungen nicht zum Einsatz kommen würden. Ein klassisches Beispiel für ein „Risikospiel“ ist das so genannte „Revierderby“ zwischen Borussia Dortmund und dem FC Schalke 04.
 
362
Vgl. DFB (2016, S. 116–117).
 
363
Zur Kategorisierung von Spielen vgl. auch Kubera et al. (2018t, S. 319–323).
 
364
Vgl. DFB (2016, S. 116).
 
365
Zum ÖASS vgl. auch Kubera und Werner (2018f, S. 386–391).
 
366
Vgl. NASS (2012, S. 37–38).
 
367
Vgl. NASS (2012, S. 37).
 
368
Zur Sicherheitsbesprechung vor dem Spieltag vgl. auch Kubera und Werner (2018j, S. 452–457).
 
369
Zum Sicherheitsgespräch am Spieltag vgl. auch Kubera und Werner (2018k, S. 461–464).
 
370
Zum Kurvengespräch vgl. auch Kubera et al. (2018v, S. 346–349).
 
371
Zu De-Briefings vgl. auch Kubera und Werner (2018h, S. 126–129).
 
372
Zu Nachbesprechungen vgl. auch Kubera und Werner (2018d, S. 365–367).
 
373
Zum Begriff der One-Voice-Strategie siehe Abschn. 3.2.
 
374
Vgl. Hofinger et al. (2013).
 
375
Vgl. Hofinger et al. (2013, S. 216–220).
 
376
Vgl. Hofinger et al. (2013, S. 226–227).
 
377
Vgl. dazu Kubera et al. (2018a, b, c, d, e, f, g, h).
 
378
Vgl. dazu auch Hofinger et al. (2013, S. 219–220).
 
379
Vgl. dazu bspw. Pilz (2010); Pannicke (2001).
 
380
Vgl. Pannicke (2001). Siehe auch Abschn. 2.​2.
 
381
Einzige Ausnahme sind Gewerbekontrollen der Kommune bei den Geschäften und Gaststätten im Bahnhof, wofür eine Abstimmung mit der Bundespolizei aber meist nicht notwendig ist.
 
382
Vgl. auch Abschn. 3.3.3.
 
383
Vgl. hierzu beispielsweise Dresewski und Koch (2011, S. 458–459).
 
384
Vgl. hierzu einige Beispiele bei Hofinger et al. (2013, S. 216–220).
 
385
Für weitere Maßnahmen vgl. die ausführlichere Darstellung bei Kubera et al. (2018a, b, c, d, e, f, g, h).
 
386
Vgl. hierzu bspw. Tomerius (2017); Tellenbröker (2015).
 
387
Vgl. Kubera et al. (2018a, b, c, d, e, f, g, h).
 
388
Siehe dazu Abschn. 3.7.
 
389
Siehe dazu Abschn. 3.5.
 
390
Siehe dazu Abschn. 3.4. Siehe dazu auch die Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung „Mehr Sicherheit bei Fußballspielen“: https://​www.​land.​nrw/​de/​pressemitteilung​/​bundesweit-einmalige-initiative-fuer-friedliche-fussball-wochenenden-minister (22. November 2018).
 
391
Siehe dazu Abschn. 3.2.
 
392
Siehe dazu Abschn. 3.6.
 
394
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Zurück zum Zitat Kubera T, Werner A (2018h) De-Briefings. In: Kubera T (Hrsg) Sicherheit und Kommunikation bei Fußballgroßveranstaltungen. Boorberg, Stuttgart, S 126–129 Kubera T, Werner A (2018h) De-Briefings. In: Kubera T (Hrsg) Sicherheit und Kommunikation bei Fußballgroßveranstaltungen. Boorberg, Stuttgart, S 126–129
Zurück zum Zitat Kubera T, Werner A (2018i) Saisonbesprechung. In: Kubera T (Hrsg) Sicherheit und Kommunikation bei Fußballgroßveranstaltungen. Boorberg, Stuttgart, S 429–430 Kubera T, Werner A (2018i) Saisonbesprechung. In: Kubera T (Hrsg) Sicherheit und Kommunikation bei Fußballgroßveranstaltungen. Boorberg, Stuttgart, S 429–430
Zurück zum Zitat Kubera T, Werner A (2018j) Sicherheitsbesprechung vor dem Spieltag. In: Kubera T (Hrsg) Sicherheit und Kommunikation bei Fußballgroßveranstaltungen. Boorberg, Stuttgart, S 452–457 Kubera T, Werner A (2018j) Sicherheitsbesprechung vor dem Spieltag. In: Kubera T (Hrsg) Sicherheit und Kommunikation bei Fußballgroßveranstaltungen. Boorberg, Stuttgart, S 452–457
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Zurück zum Zitat Kubera T, Werner A, Hoffmann J, Macke L, Borner B (2015c) Die externe Kommunikation bei der Sicherheitsgewährleistung von Fußballspielen. Erste Trendergebnisse zu ausgewählten Kommunikationsstrukturen öffentlicher und privater Sicherheitsakteure im Forschungsprojekt SiKomFan (unter Mitarbeit von Klemmt M, Settele K, Pachal D, Yalim Y). SiKomFan-Working Paper Nr. 3, Münster Kubera T, Werner A, Hoffmann J, Macke L, Borner B (2015c) Die externe Kommunikation bei der Sicherheitsgewährleistung von Fußballspielen. Erste Trendergebnisse zu ausgewählten Kommunikationsstrukturen öffentlicher und privater Sicherheitsakteure im Forschungsprojekt SiKomFan (unter Mitarbeit von Klemmt M, Settele K, Pachal D, Yalim Y). SiKomFan-Working Paper Nr. 3, Münster
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Zurück zum Zitat Kuckartz U (2014) Qualitative Inhaltsanalyse. Methoden, Praxis, Computerunterstützung, 2. Aufl. Beltz Juventa, Weinheim Kuckartz U (2014) Qualitative Inhaltsanalyse. Methoden, Praxis, Computerunterstützung, 2. Aufl. Beltz Juventa, Weinheim
Zurück zum Zitat Kugelmann D, Auerbach H (2018) Sicherheitskonzept. In: Kubera T (Hrsg) Sicherheit und Kommunikation bei Fußballgroßveranstaltungen. Boorberg, Stuttgart, S 464–466 Kugelmann D, Auerbach H (2018) Sicherheitskonzept. In: Kubera T (Hrsg) Sicherheit und Kommunikation bei Fußballgroßveranstaltungen. Boorberg, Stuttgart, S 464–466
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Metadaten
Titel
Fußball und Sicherheit
verfasst von
Thomas Kubera
Andreas Werner
Malte Klemmt
Beatrice Borner
Johannes Hoffmann
Copyright-Jahr
2019
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-58864-2_3