1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Hat der Bauherr auch dann noch einen Anspruch auf Ersatz der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten, wenn er das Grundstück veräußert hat?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Eigenheim hat sich ein Haus errichten lassen. Eigenheim mußte einige Mängel von einem anderen Unternehmer beseitigen lassen, da Baufix eine ihm gesetzte Frist verstreichen ließ. Dies begründete einen Ersatz der Mängelbeseitigungskosten gegenüber Baufix nach §13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B. Da Eigenheim jedoch mit seinem Haus sowieso nicht sehr glücklich war, veräußerte er es schon einige Tage später. Dennoch möchte er seinen Kostenerstattungsanspruch gegenüber Baufix durchsetzen. Baufix meint jedoch, mit der Veräußerung des Grundstückes sei auch der Anspruch auf Kostenersatz wegen der Mängelbeseitigung nichtig.