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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Hat der Bauherr auch dann noch einen Anspruch auf Ersatz der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten, wenn er das Grundstück veräußert hat?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Eigenheim hat sich ein Haus errichten lassen. Eigenheim mußte einige Mängel von einem anderen Unternehmer beseitigen lassen, da Baufix eine ihm gesetzte Frist verstreichen ließ. Dies begründete einen Ersatz der Mängelbeseitigungskosten gegenüber Baufix nach §13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B. Da Eigenheim jedoch mit seinem Haus sowieso nicht sehr glücklich war, veräußerte er es schon einige Tage später. Dennoch möchte er seinen Kostenerstattungsanspruch gegenüber Baufix durchsetzen. Baufix meint jedoch, mit der Veräußerung des Grundstückes sei auch der Anspruch auf Kostenersatz wegen der Mängelbeseitigung nichtig.

Metadaten
Titel
Hat der Bauherr auch dann noch einen Anspruch auf Ersatz der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten, wenn er das Grundstück veräußert hat?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_148

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