1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Kann der geschädigte Gebäudeeigentümer eine Totalerneuerung verlangen, wenn eine Reparatur lediglich mit Farbtondifferenzen möglich ist?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die Hausfassade von Hauseigentümer Eigenheim wurde von Schlampig beschädigt. Daraus entstand ein Schadenersatzanspruch des Eigenheim gegen den Schlampig. Eigenheim verlangt nun Totalerneuerung seiner Fassade. Dies ist Schlampig viel zu teuer und bietet deshalb eine bestmögliche Reparatur an. Eine solche Reparatur wäre erheblich billiger. Allerdings würden geringfügige optische Mängel (Farbtondifferenzen) bei dieser Reparatur zurückbleiben. Hierfür bietet Schlampig Eigenheim Ersatz in Form von Geld an. Damit ist Eigenheim nicht einverstanden.