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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Kann der geschädigte Gebäudeeigentümer eine Totalerneuerung verlangen, wenn eine Reparatur lediglich mit Farbtondifferenzen möglich ist?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Die Hausfassade von Hauseigentümer Eigenheim wurde von Schlampig beschädigt. Daraus entstand ein Schadenersatzanspruch des Eigenheim gegen den Schlampig. Eigenheim verlangt nun Totalerneuerung seiner Fassade. Dies ist Schlampig viel zu teuer und bietet deshalb eine bestmögliche Reparatur an. Eine solche Reparatur wäre erheblich billiger. Allerdings würden geringfügige optische Mängel (Farbtondifferenzen) bei dieser Reparatur zurückbleiben. Hierfür bietet Schlampig Eigenheim Ersatz in Form von Geld an. Damit ist Eigenheim nicht einverstanden.

Metadaten
Titel
Kann der geschädigte Gebäudeeigentümer eine Totalerneuerung verlangen, wenn eine Reparatur lediglich mit Farbtondifferenzen möglich ist?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_147

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