1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Hat es der Bauherr zu vertreten, wenn es zu einer Bauverzögerung kommt, weil die Vorunternehmer säumig sind?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Egon Eigenheim läßt sich von Bauunternehmer Baufix ein mehrstöckiges Bürogebäude errichten. Die Bauarbeiten verzögern sich, da Eigenheim Vorleistungen nicht zur Verfügung stellen kann, weil die entsprechenden Vorunternehmer säumig sind. Daraufhin verlangt Baufix gem. §6 Nr. 6 VOB/B Schadenersatz wegen Bauverzögerung. Eigenheim wendet ein, diese Verzögerung sei von ihm nicht zu vertreten, da die entsprechenden Vorunternehmer säumig sind. Darüber hinaus sei er vertraglich zur Verschiebung der Bauzeiten gegenüber den vorherigen Zeitplänen berechtigt. Schon deshalb sei ein Schadenersatzanspruch ausgeschlossen. Muß Eigenheim Schadenersatz leisten?