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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Hat es der Bauherr zu vertreten, wenn es zu einer Bauverzögerung kommt, weil die Vorunternehmer säumig sind?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Egon Eigenheim läßt sich von Bauunternehmer Baufix ein mehrstöckiges Bürogebäude errichten. Die Bauarbeiten verzögern sich, da Eigenheim Vorleistungen nicht zur Verfügung stellen kann, weil die entsprechenden Vorunternehmer säumig sind. Daraufhin verlangt Baufix gem. §6 Nr. 6 VOB/B Schadenersatz wegen Bauverzögerung. Eigenheim wendet ein, diese Verzögerung sei von ihm nicht zu vertreten, da die entsprechenden Vorunternehmer säumig sind. Darüber hinaus sei er vertraglich zur Verschiebung der Bauzeiten gegenüber den vorherigen Zeitplänen berechtigt. Schon deshalb sei ein Schadenersatzanspruch ausgeschlossen. Muß Eigenheim Schadenersatz leisten?

Metadaten
Titel
Hat es der Bauherr zu vertreten, wenn es zu einer Bauverzögerung kommt, weil die Vorunternehmer säumig sind?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_24

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