1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Können anfallende Finanzierungskosten für ein Mietshaus bei Verzug des Auftragnehmers Inhalt eines Schadenersatzanspruches sein?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Egon Eigenheim läßt sich von Bauunternehmer Baufix ein Mehrfamilienhaus errichten. Vertragsgemäß sollte das Haus bis zum 31.10.1993 bezugsfertig sein. Danach sollten die Wohnungen ab 01.11. vermietet werden. Den vereinbarten Fertigstellungstermin konnte Baufix aus Gründen, die nur ihm bekannt waren, nicht einhalten. Dadurch kommt die ganze Finanzierung des Eigenheim durcheinander. Er möchte deshalb die regelmäßig anfallenden Finanzierungskosten nach §6 Nr. 6 VOB/B von Baufix ersetzt haben. Baufix hält dem entgegen, bei diesen Kosten handle es sich um einen sog. entgangenen Gewinn, wofür regelmäßig kein Schadenersatz zu leisten ist. Ist die Auffassung des Baufix richtig?