Der Begriff der informalen Staatlichkeit bezeichnet die vielfältigen informalen staatlichen Handlungen jenseits rechtlicher Regeln. Informale Handlungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie rechtlich nicht geregelt und rein faktischer Natur sind, auf dem Tauschprinzip beruhen und in einem Alternativ-oder Ergänzungsverhältnis zu rechtlich formalen Handlungen stehen. Informale Staatlichkeit umfasst informales Verwaltungshandeln, informales Handeln von Regierung, politischen Parteien und Parlament, informales Justizhandeln und informales Handeln Internationaler Organisationen (Informal Governance). Informales Staatshandeln steht in einem Spannungsverhältnis von rechtmäßiger und tendenziell rechtswidriger Funktionalität. Einerseits ist es unvermeidbar und für das Funktionieren des Staatswesens unverzichtbar. Andererseits erleichtert es die Umgehung rechtlicher Anforderungen. Dieses Spannungsverhältnis ist unaufhebbar.
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Zwischen „informal“ und „informell“ besteht nach herrschender Meinung kein Bedeutungsunterschied. Der Begriff „informal“ wird hier vorgezogen, weil er die Bildung des Substantivs „Informalität“ zulässt. Vereinzelt wird allerdings der Begriff „informell“ für spontanes Handeln verwendet und soll ein Unterfall von „informal“ sein (Schulze-Fielitz 1984, 16; Schwarzmeier 2001, 50).
Informales Handeln tritt auch zwischen privaten Akteuren auf und ersetzt dort privatrechtliche Verträge (Macaulay 1963; Juurikkala 2009, 49 ff.). Dies ist in Tauschwirtschaften und auf Schwarzmärkten von Entwicklungsländern verbreitet und wird dort als „informal economy“ bezeichnet (Portes und Haller 2005; Dittmer 2012, 156 f.). In der Marktwirtschaft sind informale Kartellabsprachen zwischen Unternehmen verbreitet. Informales Handeln, das sich auf private Akteure beschränkt, bleibt hier außer Betracht.
Wegen der Regierungsbeteiligung könnte man diese Absprachen auch zum Bereich des informalen Regierens rechnen. Wegen ihres verwaltungstechnischen Inhalts werden sie hier jedoch als Teil informalen Verwaltungshandelns erörtert.
Wegen der Beteiligung der Bundesregierung könnte man die Absprache auch zum informalen Regieren rechnen. Aufgrund ihres verwaltungstechnischen Inhalts wird sie hier als Teil informalen Verwaltungshandelns erörtert.
Soweit das Bundeswirtschaftsministerium beteiligt ist, könnte man die Absprache auch zum informalen Regieren rechnen. Wegen ihres verwaltungstechnischen Inhalts wird sie hier als Teil informalen Verwaltungshandelns erörtert.
In der politikwissenschaftlichen Literatur wird der Begriff „informelle Institutionen“ verwendet (Grunden 2014, 20 ff.). Die dort gegebenen Beispiele beziehen sich jedoch stets auf Verfassungsgegenstände, sodass hier die präzisere Bezeichnung von Schulze-Fielitz bevorzugt und seiner Systematisierung der Regeln gefolgt wird.
Die Abbildung gibt Ergebnisse einer Befragung von 190 Strafrichtern an Amts-und Landgerichten, 68 Staatsanwälten und 76 Strafverteidigern wieder, die im Jahre 2012 in Nordrhein-Westfalen zur Praxis von Verständigungen i. S. des § 257c StPO und von informalen Absprachen durchgeführt wurde, die auf eine Beendigung des Strafverfahrens durch Urteil abzielten (Altenhain u. a. 2013). Sonstige Absprachen z. B. über Verfahrenseinstellungen und das Jugendstrafrecht wurden in der Befragung ausgeklammert. Die Abbildung beschränkt sich auf Befragungsergebnisse zu informalen Absprachen.
Der Green Room ist der einst grün gestrichene Konferenzraum des Generaldirektors, der von dem ehemaligen Generaldirektor des GATT, Arthur Dunkel, in der Mitte der 1970er Jahre zu den beschriebenen Besprechungen genutzt wurde. Diese Praxis haben die nachfolgenden Generaldirektoren fortgesetzt.
Eine Ausnahme ist die Organklage zweier Bundestagsabgeordneter gegen Bundestag, Bundesrat und Vermittlungsausschuss nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG i. V. m. §§ 13 Nr. 5 und 63 ff. BVerfGG wegen des Ausschlusses von informalen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss, BVerfGE 140, 115–160.
Interviews, die der Verfasser im Rahmen eines Projekts zur Korruptionsbekämpfung in Russland an der Fernöstlichen Akademie für den öffentlichen Dienst in Chabarowsk und bei Energieregulierungsbehörden in Tjumen in den Jahren 2010 und 2013 geführt hat, bestätigten die Gleichsetzung von Informalität und Korruption und das russische Nichtverständnis für die hiesige Informalitätsdiskussion.