2022 | OriginalPaper | Buchkapitel
17. Internationale und supranationale Aspekte der Besteuerung
verfasst von : Ewald Nowotny, Martin Zagler
Erschienen in: Der öffentliche Sektor
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Zusammenfassung
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Das Recht natürliche oder juristische Personen zu besteuern, kann entweder an den Wohnsitz geknüpft werden (Personalitätsprinzip), wobei hier das gesamte Welteinkommen besteuert werden kann, als auch daran, wo das Einkommen entstanden ist (Territorialprinzip).
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Dadurch kann es prinzipiell zu Doppelbesteuerung (aber auch Doppel-nicht-Besteuerung) kommen, was in der Regel mit Doppelbesteuerungsabkommen verhindert werden kann.
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Das Äquivalent bei indirekten Steuern sind das Bestimmungslandprinzip und das Ursprungslandprinzip.
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In beiden Fällen kommt es in der Regel zu einer Ungleichbehandlung, etwa wenn ein ausländischer Investor im Inland investiert und beide Länder nach Personalitätsprinzip besteuern (keine Kapitalimportneutralität). Wenn beide Länder hingegen nach Territorialprinzip besteuern, verletzt dies in der Regel die Kapitalexportneutralität.