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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Ist es erforderlich, in der Schlußrechnung eine Abschlagszahlung aufzulisten?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Architekten

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Architekt Clever hat mit Eigenheim einen Architektenvertrag geschlossen. Im folgenden kommt es zur Nichtbezahlung einer Abschlagszahlung. Einige Zeit später stellt Clever seine Schlußrechnung. In dieser Schlußrechnung ist der Abschlag nicht erwähnt Trotzdem erkennt Eigenheim den Abschlag nach Erhalt der Schlußrechnung an. Als Clever den Abschlag einklagt, hält Eigenheim entgegen, daß in der Schlußrechnung dieser Abschlag nicht vorbehalten wurde. Somit kann nach Ansicht von Eigenheim Clever diesen Abschlag nicht mehr verlangen.

Metadaten
Titel
Ist es erforderlich, in der Schlußrechnung eine Abschlagszahlung aufzulisten?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_17

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