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2016 | Buch

Landschaftsplanung

herausgegeben von: Wolfgang Riedel, Horst Lange, Eckhard Jedicke, Markus Reinke

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Buchreihe : Springer Reference Naturwissenschaften

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Über dieses Buch

Als Springer Reference liefert die komplett neu bearbeitete 3. Auflage sowohl eine kompetente Einführung für Studierende als auch ein Lern- und Nachschlagewerk für Praktiker der Landschaftsplanung und der Nachbardisziplinen. Sie beschreibt alle wichtigen planerischen Instrumente des Naturschutzes, die sich aus der Landschaftsplanung im weiteren Sinne auf der Ebene von Bund, Ländern, Regionen und Kommunen ergeben, und darüber hinaus die rechtlichen Vorschriften der EU, des Bundes und der Länder. Dabei geht es gleichermaßen um juristische Grundlagen, ökologische Fakten und planerische Arbeitsabläufe, ergänzt durch praktische Anwendungsbeispiele, wie das Management ausgewählter Schutzgüter und ein nachhaltiges Nutzungsmanagement.

Im Unterschied zu anderen Büchern im Themenfeld Naturschutz und Landschaftsplanung behandelt dieses Buch detailliert die Instrumente im Naturschutz und weniger ausführlich die Analyse und Bewertung des Naturhaushaltes mit seinen Schutzgütern.p>

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einführung

Landschaftsplanung ist die Fachplanung des Naturschutzes. Oder, juristisch korrekt als allgemeiner Grundsatz in § 8 des Bundesnaturschutzgesetzes (vom 29.07.2009, in Kraft seit 1.3.2010) formuliert: „Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden als Grundlage vorsorgenden Handelns im Rahmen der Landschaftsplanung überörtlich und örtlich konkretisiert und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele dargestellt und begründet.“ Wer also Natur und Landschaft mit ihren Funktionen erhalten möchte, bedient sich der Landschaftsplanung als Instrument, um seine Ziele zu erreichen.

Eckhard Jedicke, Markus Reinke, Wolfgang Riedel

Aufgaben der Landschaftsplanung

Frontmatter
2. Sicherung der biologischen Vielfalt

Biologische Vielfalt bildet eine Voraussetzung für die FunktionsfähigkeitFunktionsfähigkeit des Naturhaushalts und für das Leben und die Gesundheit des Menschen. Aufgabe der Landschaftsplanung in Hinblick auf das Ziel der Sicherung der biologischen Vielfalt ist die räumliche Konkretisierung dieses Ziels und die Formulierung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmensmaßnahmen sowie ErfordernissenErfordernissen, die zur Erhaltung bzw. Förderung der Biodiversität führen. Dabei stehen der Schutz bestimmter Biotope, LebensgemeinschaftenLebensgemeinschaften, LebensstättenLebensstätten, gefährdeter Arten, Aufbau und Schutz eines Biotopverbunds sowie Sicherung und Entwicklung des europäischen Netzes „Natura 2000“ im Vordergrund.

Kai-Uwe Grünberg
3. Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts

„Leistungs- und Funktionsfähigkeit“ des Naturhaushalts bezeichnet die Eignung von Ökosystemen, charakteristische Regulationsleistungen bzw. -funktionen zu erfüllen. „Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit“ umschreibt die dauerhafte Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts. Naturschutz fördert nicht die unmittelbare Nutzung, sondern sichert die dauerhafte Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Landschaftsplanung hat dafür Sorge zu tragen, dass Nutzung bzw. Verbrauch dieser Ressourcen nicht deren Erneuerungsrate übersteigt und ihre Regenerationsfähigkeit nicht vermindert wird.

Kai-Uwe Grünberg
4. Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft

Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft dienen als wertbestimmende Kriterien für das LandschaftsbildLandschaftsbild. Sie bilden eine wesentliche Grundlage für die seelische und körperliche Gesundheit des Menschen und für eine wohltuende Gestaltung der gesellschaftlichen Umwelt. Die Berücksichtigung des Schutzguts LandschaftsbildLandschaftsbild mit Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie vorausschauend als ErholungErholungsvorsorge ist in der Landschaftsplanung zwingend erforderlich, zumal hierfür keine eigenständige Fachplanung existiert. Zu ihren Aufgaben zählen die Konkretisierung des gesetzlichen Ziels, die Ableitung von Qualitäten des LandschaftsbildsLandschaftsbilds, die Formulierung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie von Erfordernissen.

Kai-Uwe Grünberg

Sozial- und naturwissenschaftliche Grundlagen der Landschaftsplanung

Frontmatter
5. Historische Entwicklung

Es wird ein Überblick über die „Neuzeit der Landschaftsplanung“ gegeben, fußend auf der Geschichte des Naturschutzes. Die Entwicklungstendenzen und Aufgaben der Landschaftsplanung vom frühen Naturschutz bis zur ökologisch nachhaltigen Flächennutzung werden dargestellt, eingeteilt in Zeitphasen. Kritisch beleuchtet wird die Entwicklung der Landschaftsplanung im früheren Deutschland, dann speziell in der BRD und der DDR und im vereinigten Deutschland.

Wolfgang Riedel, Horst Lange
6. Umweltethik und Landschaft

Die Umweltkrise erzeugt Nachfrage nach Umweltethik. Davon sind Landschaft, Landschaftswandel und Landschaftsplanung betroffen. Im Argumentationsraum der Umweltethik treffen unterschiedliche Rechtfertigungsgründe (anthropozentrische, physiozentrische u. a.) aufeinander, die sich anhand menschlicher und nicht menschlicher Interessen zur Landschaft überschneiden. Planungsverantwortung muss Umweltschäden vermeiden und eingreifendes Umwelthandeln gegen Nichttun abwägen. Das Nichttun ermöglicht freie Naturentwicklung (Wildnisentwicklung). Dafür argumentiert die Wildnisethik.

Gerhard Trommer
7. Naturwissenschaftliche Grundlagen

Ausgehend von verschiedenen Landschaftsdefinitionen wird der naturwissenschaftlich fassbare Kern von Landschaft in Form der verschiedenen natürlichen Landschaftskomponenten bzw. Naturgüter herausgearbeitet. Deren Analyse zielt auf die Erfassung und Bewertung der Leistungsfähigkeit des Landschafts- bzw. Naturhaushaltes in Form von Naturraumpotenzialen und Landschaftsfunktionen, wobei die Verwendung geeigneter Indikatoren hilfreich ist. Zu einer Bereicherung der Landschaftsplanung könnte zukünftig das Konzept der Ökosystemdienstleistungen beitragen.

Olaf Bastian

Rechtliche Grundlagen der Landschaftsplanung

Frontmatter
8. Internationales und europäisches Recht

Aus verschiedenen internationalen Konventionen und europäischen Richtlinien ergeben sich Verpflichtungen zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversität. Der Beitrag erläutert die wesentlichen Inhalte dieser Regelungen und stellt dar, welche Anforderungen sich aus diesen Verpflichtungen an die Landschaftsplanung ergeben.

Jochen Schumacher, Anke Schumacher
9. Bundesrecht

Die bundesrechtlichen (abweichungsfesten, bundeseinheitlichen) Bestimmungen zur Landschaftsplanung werden dargestellt. Differenziert sind die Maßgaben über die Inhalte der Landschaftsplanung, die methodischen Vorschriften und die materiellrechtlichen, fachinhaltlichen Bestimmungen für die Erstellung der Pläne. Die bundesweit geltenden Verfahrensvorschriften sind erläutert, wobei das Planverfahren selbst landesrechtlich bestimmt wird. Die einzelnen Landesvorschriften werden nicht aufgegriffen. Differenziert werden die Ebenen der überörtlichen und der örtlichen Landschaftsplanung mit Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan und Landschaftsplan sowie Grünordnungsplan.

Klaus Werk

Abläufe und Methoden zur Aufstellung von Landschaftsplänen

Frontmatter
10. Allgemeiner Ablauf zur Aufstellung von Landschaftsplänen

Mit der Einführung der Landschaftsplanung sollen Naturschutz und Landschaftspflege auf eine konzeptionelle Grundlage gestellt werden. Aus einer ganzzeitlichen Sicht muss das komplexe Wirkungsgefüge der Gesamtheit der Landschaftsfaktoren dargestellt und planungsrelevant nachvollziehbar sein. Ein vergleichendes Ablaufschema der Landschaftsplanung und die Darstellung des allgemeinen Ablaufes der Landschaftsplanung sind dabei roter Faden und Leitlinie.

Horst Lange, Wolfgang Riedel
11. Planerische Rahmenbedingungen und Ziele

Es wird dargestellt, dass Rahmenbedingungen eine Bindung erzeugen können und damit zunächst unveränderlich sind, dass aber auch Planungen zu beeinflussen sind, was anschließend Auseinandersetzungen erfordert. Die Rolle der HOAI wird beschrieben. Die Zusammenarbeit mit Naturschutzbehörden und Naturschutzverbänden und ebenso eine effektive Ablaufplanung sind von großer Bedeutung.

Horst Lange, Wolfgang Riedel
12. Landschaftsanalyse

Die Landschaftsanalyse nimmt im Rahmen der Landschaftsplanung eine zentrale Stellung ein, sie liefert die planungsrelevanten abiotischen und biotischen Grunddaten für alle nachfolgenden Planungsschritte. Nach einer methodisch verlässlichen Datenerfassung müssen die Daten nachvollziehbar interpretiert werden. Hierbei ist in der Regel die Unterstützung von Schutzgütern (Arten- und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild) zielführend. Diese Landschaftsanalyse mit interdisziplinärem Anspruch ist Voraussetzung und steuert mit seiner fachlichen Qualität die im Planungsprozess folgende Landschaftsbewertung.

Wolfgang Riedel, Christian Stolz
13. Landschaftsbewertung

In der Landschaftsplanung wird der Schritt von Seins- zu Sollens-Aussagen über die Landschaft und ihre räumlichen Ausschnitte getan. Dabei verzahnen sich naturwissenschaftliche Feststellungen mit gesellschaftlichen Entscheidungen sowie umweltethischen Werthaltungen. Deshalb sind alle Rahmenbedingungen und Kriterien für diesen Prozess in den Blick zu nehmen, bevor auf Beispiele konkreter Bewertungsmuster wie dem Ansatz der LandschaftsfunktionenLandschaftsfunktionen und PotenzialePotenziale bzw. Ökosystemdienstleistungen eingegangen wird. Formalisierte Bewertungsverfahren, die einzelne Bewertungsschritte zusammenfassen, werden vorgestellt. Schließlich lohnt ein Ausblick auf Beispiele integrierender und multifunktionaler Ansätze sowie umweltethisch und psychosozial begründete Grenzen rein rationaler Landschaftsbewertungen.

Reinhard Zölitz
14. Erhaltungs-, Pflege und Entwicklungsaussagen (Lange, Riedel)

Nach vorangegangener Landschaftsanalyse und Landschaftsbewertung muss in der eigentlichen Planung eine klare Strukturierung vorgenommen werden, um eine Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Die Aufgabenfelder der Landschaftsplanung sind angemessen und ausgewogen zu berücksichtigen und zu verknüpfen. In einer Zielkonzeption sind die Ziele zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft im Planungsgebiet zu erarbeiten und darzustellen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Abwägung, zentrale Elemente sind Leitbild, Leitlinien, Umweltqualitätsziele, Umweltqualitätsstandards und ein Maßnahmenkonzept.

Horst Lange, Wolfgang Riedel
15. Partizipation – eine Herausforderung in der Landschaftsplanung

Landschaftsplanung im Kontext einer nachhaltigen Landschaftsentwicklung ist unmittelbar mit der Akzeptanz der Beteiligten und Betroffenen für die planerischen Ziele und Maßnahmen verbunden. Dabei geht es nicht nur um Teilhabe an planungspolitischen Entscheidungen, sondern um demokratische Mitbestimmung. Es wird gefragt, wann eine Verantwortungsübernahme möglich ist und welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit Eigenverantwortung und Mitbestimmung entstehen. Die Wirkungserwartungen der einzelnen Akteure an Partizipationsprozesse sind sehr unterschiedlich. Partizipationsziele und -methoden sind klar zu definieren und nutzerspezifisch einzusetzen, damit der Prozess Erfolg hat.

Ute Fischer-Gäde

Abläufe und Methoden zu Umsetzung und Monitoring im Rahmen der Landschaftsplanung

Frontmatter
16. Umsetzung der Landschaftsplanung

Die Umsetzung landschaftsplanerischer Maßnahmen ist einer der Gradmesser für den Erfolg der Landschaftsplanung. In der Regel wird nur ein Teil der Inhalte realisiert. Positiv auf die Umsetzung wirken z. B. die Beteiligung von Flächeneigentümern und der Bezug zu den Schutzgütern Arten/Lebensgemeinschaften und Landschaftsbild. Insgesamt ist die Kenntnis über fördernde und hemmende Einflussfaktoren für die Umsetzung unzureichend und berücksichtigt auch nicht genug die in den letzten Jahren laufenden Diskussionen über den Klimawandel oder politische Zielsetzungen, wie sie in der Nationalen Biodiversitätsstrategie definiert wurden.

Markus Reinke
17. Monitoring, Erfolgskontrolle und Beobachtung von Natur und Landschaft

Mit dem Terminus „Beobachtung von Natur und Landschaft“ hat die BNatSchG-Novelle 2009 den vorher geltenden medien- und sektorenübergreifenden Monitoringansatz der ökologischen Umweltbeobachtung stark eingeschränkt. Ziele des naturschutzbezogenen Monitorings und wichtige Programme von Bund und Ländern werden vorgestellt (FFH-Monitoring, Ökologische Flächenstichprobe, Vogel- und Tagfaltermonitoring, HNV- und GVO-Monitoring, DNA-Barcoding). Erfolgskontrollen für Landschaftspläne und für Einzelprojekte tragen zu besserer Zielerreichung und höherer Effizienz bei.

Eckhard Jedicke
18. Fortschreibung/Neuaufstellung von Landschaftsplänen

Im BNatSchG ist regelt, dass die Landschaftsplanung fortzuschreiben ist, wenn wesentliche Veränderungen für Natur und Landschaft in einem Planungsraum anstehen. Wenn der Anlass der Raumveränderung räumlich oder sachlich begrenzt ist, kann die Fortschreibung als sachlicher oder räumlicher Teilplan erfolgen. Eine Hilfestellung zur Ermittlung des Fortschreibungsbedarfes liefert § 9 (3) BNatSchG. Die dort genannten Planangaben sollen als gesetzliche Mindestanforderungen im Landschaftsplan enthalten sein. Sachliche und räumliche Eingrenzungen können aus der Betroffenheit zu aktualisierender Zielaussagen und den Wirkbereichen der anlassgebenden Raumveränderung abgeleitet werden.

Bernhard Gillich

Formal-inhaltliche und technische Aspekte der Landschaftsplanung

Frontmatter
19. GIS als Planungswerkzeug

In Deutschland blicken wir auf rund 40 Jahre Entwicklung und Anwendung von Geographischen Informationssystemen (GIS) im Umfeld der Landschafts- und Umweltplanung zurück. Spätestens seit Ende der 1990er-Jahre etablierten sich GIS in der Landschaftsplanung mit der inzwischen mehr oder weniger flächendeckenden Verfügbarkeit sowohl von Geobasisdaten als auch Fachdaten als ein alltägliches Werkzeug in Planungsbüros und Behörden. Dieses Kapitel gibt nach einem kurzen Abriss über die Entwicklung einen Überblick zur Art und Weise der Modellierung der realen Welt in einem GIS, zu vorhandenen Daten und deren Verfügbarkeit sowie zur Nutzung von GIS als Werkzeug für Analyse und Visualisierung. Ein Ausblick auf zu erwartende zukünftige Entwicklungen rundet die Ausführungen ab.

Ulrich Kias
20. Planinhalte und Planzeichen

Aufgabe der Landschaftsplanung ist die raumbezogene Konkretisierung von Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die konzeptionelle Vorbereitung der Umsetzung dieser Ziele durch die Darstellung möglicher Steuerungsinstrumente bzw. durch die naturschutzbezogene Qualifizierung der raumbezogenen Gesamtplanung. Diese Aufgaben finden ihre Entsprechung in drei Kartensätzen, nämlich Bestand, Bewertung und Konfliktanalyse (I), Abgestimmtes Zielkonzept (II) und Vorbereitung der instrumentellen Umsetzung (III). Für jeden Kartensatz werden mit dem Schwerpunkt Landschaftsrahmenplanung Planinhalte und kartographische Darstellungselemente entwickelt, damit künftig eine einheitlichere Darstellungspraxis etabliert werden kann.

Deborah Hoheisel, Andreas Mengel

Die Landschaftsplanung als eigenständige Planung

Frontmatter
21. Das Landschaftsprogramm

Die Bundesländer stellen auf Grundlage des BNatSchG und ihrer jeweiligen Landesnaturschutzgesetze ein Landschaftsprogramm auf. Dieses deckt in der Regel die gesamte Fläche des Landes ab. Integrationsform, Verbindlichkeit und Aktualität variieren erheblich; ebenso die Methoden und thematische Breite. Drei Landschaftsprogramme werden genauer vorgestellt, um die unterschiedlichen Herangehensweisen zu illustrieren.

Torsten Lipp
22. Landschaftsrahmenplan

Der Landschaftsrahmenplan ist in den Bundesländern flächendeckend aufzustellen und stellt die mittlere Ebene zwischen Landschaftsprogramm und Landschaftsplan dar. Seit der Novelle des BNatSchG von 2010 hat er an Bedeutung gewonnen, da letztendlich nur auf dieser Ebene die Landschaftsplanung verpflichtend ist. Inhaltlich geht es um die Schaffung fundierter Grundlagen für weitere Planungen sowie um die Konkretisierung übergeordneter Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Dies wird an ausgewählten Beispielen illustriert.

Torsten Lipp
23. Landschaftsplan

Der kommunale Landschaftsplan ist der Fachplan Naturschutz auf örtlicher Ebene und liefert ein wesentliches Konzept für die Umweltarbeit der Städte und Gemeinden. In den GIS-basierten Karten werden die Planaussagen dargestellt, im Textteil werden sie begründet. Die Kernaussagen des Landschaftsplans beinhalten die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, -analyse und -bewertung (Zustand von Natur und Landschaft), die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege (z. B. lokaler Biotopverbund), die Konflikte im Planungsgebiet sowie Möglichkeiten zu deren Lösung einschließlich konkreter Maßnahmenvorschläge zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft.

Kai-Uwe Grünberg
24. Grünordnungsplan

Der Grünordnungsplan konkretisiert teilräumlich die Aussagen des Landschaftsplans, setzt sich mit dem Verhältnis von Siedlungs- und Freiräumen auseinander und liefert Fachbeiträge sowohl zu Belangen des Naturschutzes und der FreiraumFreiraumplanung als auch zu städtebaulichen Fragen (umweltfachlicher und gestalterischer Beitrag zur städtebaulichen Konzeption). Diese Pläne im Maßstab von etwa 1 : 500 bis 1 : 2.000 sind in der Planungshierarchie der Ebene der verbindlichen BauleitplanungBauleitplanung (Bebauungsplan) zugeordnet und mit der konkreten Darstellung zur Ausgestaltung, Struktur und Funktion von Teilflächen beschäftigt. Die Zuständigkeit für die Aufstellung der Grünordnungspläne liegt in der Regel bei den Trägern der Bauleitplanung, den Gemeinden.

Kai-Uwe Grünberg

Die Planung für Schutzgebiete als eigenständige Planung

Frontmatter
25. Schutzgebietskategorien und ihre Ausweisung

Die IUCN-Kategorien für Schutzgebiete und die Schutzgebietstypen nach BNatSchG werden vorgestellt, ergänzt durch verschiedene Schutzgebiete und Prädikate für Gebiete außerhalb des Naturschutzrechts. Das Verfahren der Ausweisung (der Erklärung) der verschieden Schutzgebiete wird erläutert. Biotopverbund und Kriterien für die Etablierung wirksamer Schutzgebietssysteme werden dargestellt und die Herausforderungen des Klimawandels für Schutzgebiete thematisiert. Vor allem Großschutzgebiete tragen auch zur regionalen Wertschöpfung bei.

Eckhard Jedicke
26. Pflege- und Entwicklungsplan

Managementplanung für Schutzgebiete ist eines der am stärksten ins Detail gehenden Instrumente der Landschaftsplanung. Ziele und Inhalte von Pflege- und Entwicklungsplänen werden beschrieben, insbesondere bezüglich der naturschutzfachlichen Zustandsbeschreibung und -analyse, Schutzwürdigkeit, Schutzbedürftigkeit und -fähigkeit, mit Hinweisen zu Leitbild, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie zur umsetzungsorientierten Aufbereitung.

Klaus Richter
27. Managementpläne für Natura-2000-Gebiete

Umfassende Managementpläne für Natura-2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) werden durch Art. 6 Abs. 1 FFH-Richtlinie nicht zwingend vorgeschrieben. Sie stellen aber ein wertvolles Planungsinstrument dar, um Verschlechterungen von Lebensräumen und Arthabitaten zu vermeiden bzw. deren Zustand zu verbessern. Sie stellen auch eine proaktiv ausgerichtete Ergänzung zum Instrument der FFH-Verträglichkeitsprüfung für Pläne und Projekte dar. Das Kapitel gibt einen Überblick über die Bedeutung und Setzung der Erhaltungsziele, die Planung und Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen und die Anforderungen an Managementpläne für Natura-2000-Gebiete. Die aktuelle Situation zur Anwendung des Instruments in den Bundesländern wird analysiert und es werden praktische Hinweise zur Managementplanung gegeben.

Götz Ellwanger, Axel Ssymank

Schutzgutübergreifende Umweltvorsorge, basierend auf Europarecht

Frontmatter
28. Umweltprüfungen in der Landschaftsplanung, basierend auf Europarecht

Auf Basis europäischer Richtlinien, die in Deutschland im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) umgesetzt wurden, findet sowohl für Vorhaben und Projekte als auch für Pläne und Programme eine Prüfung der Umweltverträglichkeit statt. Dabei geht es in erster Linie darum, die Umweltbelange frühzeitig in die Planungen zu integrieren und rechtzeitig Alternativen aufzuzeigen. Anhand zweier Beispiele werden Aufbau und methodische Vorgehensweise eines Umweltberichts vorgestellt.

Torsten Lipp
29. Umweltverträglichkeitsprüfung

Neben der Darstellung der gesetzlichen Grundlagen, Verfahrensschritte und Inhalte werden nachfolgend insbesondere die Schnittstellen zwischen UVP und Landschaftsplanung sowie Hinweise für die Planungspraxis von UVP-Gutachtern, Landschaftsplanern und Behörden vermittelt. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Raumwirksamkeit von Vorhaben, Innovationen in der UVS zu Straßenbauvorhaben und neuen Ansätzen zur Beteiligung der Öffentlichkeit in der UVP. In einem Ausblick wird die neue UVP-Richtlinie der EU vorgestellt.

Sven Reiter

Arten- und lebensraumfokussierte Vorsorge aufgrund des Europarechts im Rahmen der Landschaftsplanung

Frontmatter
30. FFH-Verträglichkeitsprüfung

Pläne und Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten das aus FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten gebildete Netz Natura 2000 erheblich beeinträchtigen können, unterliegen der FFH-Verträglichkeitsprüfung. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung gliedert sich im Einzelnen in die FFH-Vorprüfung, die FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie die FFH-Ausnahmeprüfung. Nach einer fast zwei Jahrzehnte währenden stürmischen, vielfach durch praktische Notwendigkeiten induzierten Entwicklung gilt die FFH-Verträglichkeitsprüfung inzwischen sowohl planungsmethodisch als auch rechtlich weitgehend ausgereift.

Ralf Bergmann, Michael Makala
31. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Als Fachbeitrag zu anderen Planungsinstrumenten ist die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) kein eigenständiges Instrument. Im Genehmigungsprozess jeden neuen Vorhabens sind eventuelle negative Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Arten zu prüfen. So ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Ein ähnlich harter Schutzstatus gilt auch für ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. Der Beitrag stellt den rechtlichen Hintergrund, den formalen Ablauf und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) vor.

Ulrich Mueller

Eingriffsregelung und Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) im Rahmen der Landschaftsplanung

Frontmatter
32. Eingriffsregelung

Die Eingriffsregelung wurde 1976 im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verankert und seitdem mehrfach, zuletzt 2009, in einzelnen Regelungsbereichen modifiziert. Die Eingriffsregelung bindet bestimmte Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen an Rechtsfolgen, welche die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie das Landschaftsbild vor Beeinträchtigungen schützen und im Falle der Zulassung des Eingriffs die unvermeidbaren Beeinträchtigungen bestmöglich kompensieren sollen. Trotz einer vierzigjährigen Praxis bleibt der Vollzug der Eingriffsregelung hinter den rechtlich-fachlichen Anforderungen und ihren Möglichkeiten als Instrument der Eingriffsfolgenabschätzung und -bewältigung zurück.

Wilhelm Breuer
33. Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP)

Gemäß des § 9 Abs. 5 BNatSchG i.d.F. vom 29.7.2009 sollen bei Planungen und Verwaltungsverfahren die Inhalte der Landschaftsplanung berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere auch für Verfahren, die der Eingriffsregelung unterliegen und für die somit ein Landschaftspflegerischer Begleitplanung zu erstellen ist. Welche Beiträge kann die Landschaftsplanung konkret zur Qualifizierung der Landschaftspflegerischen Begleitplanung leisten? Dazu werden die möglichen inhaltlichen und verfahrensbezogenen Inhalte beschrieben.

Michael Makala

Integration der Landschaftsplanung in die räumliche Gesamtplanung

Frontmatter
34. Integration in die räumliche Gesamtplanung (Kühnau)

Die räumliche Gesamtplanung trifft die grundlegenden Entscheidungen über die Verteilung der Flächennutzungen im Raum, wobei wirtschaftliche, soziale und ökologische Belange berücksichtigt werden. Sie ist in Deutschland flächendeckend über mehrere Planungsebenen organisiert. Die Planwerke der Landschaftsplanung können diesen Planungsebenen zugeordnet werden. Sie formulieren die Ziele und Erfordernisse der Landschaftspflege und des Naturschutzes als Beitrag zur räumlichen Gesamtplanung. Zur weitgehenden Berücksichtigung muss die Landschaftsplanung ihre Anforderungen „passfähig“ aufbereiten.

Christina Kühnau

Ausgewählte Schutzgutaspekte im Rahmen der Landschaftsplanung

Frontmatter
35. Wasser- und Bodenschutz

Zwischen den Schutzgütern Gewässer und Böden bestehen über stoffliche Austauschprozesse sowie die Land- und Raumnutzung enge Kopplungen. Aus rechtlicher und planerischer Perspektive erfahren die zwei Politikfelder aber eine unterschiedlich Aufmerksamkeit: Während sich die Gewässer(schutz)politik durch europäische Vorgaben in den letzten Jahren rasch weiterentwickelt hat, nimmt der Bodenschutz nach wie vor eine Randstellung ein.

Antje Bruns
36. Biodiversitätsschutz

Biodiversität umfasst die gesamte Vielfalt des Lebens mit genetischer Vielfalt, Artenvielfalt und Ökosystemvielfalt. Orientiert am Gefährdungsgrad, ist diese gemäß BNatSchG dauerhaft zu sichern. Geeignete Messgrößen, Bewertungskriterien und Zielbestimmungen in der Landschaftsplanung werden vorgestellt. Mehr als 72 700 nachgewiesene Tier-, Pflanzen- und Pilzarten in Deutschland erfordern stets eine Auswahl von Arten als Bewertungsmaßstab. Hierfür hat sich das Zielartenkonzept bewährt, auf dessen Basis Vorrangflächen und Anforderungen an einen räumlichen Biotopverbund abzuleiten sind.

Eckhard Jedicke
37. Klimawandel und Landschaftsplanung

Klimawandel zeigt bereits heute sichtbare Auswirkungen auf die natürlichen Ressourcen. Die Landschaftsplanung ist als Instrument prädestiniert dafür, diesen neuen Treiber in eine nachhaltige Landschaftsentwicklung zu übersetzen. Landschaftsplanerische Beiträge zur Anpassung sind z. B. (1) Berücksichtigung von verstärkter Erosion, (2) Entwicklung und naturschutzfachliche Bewertung von Waldumbauszenarien, (3) Biotopverbund für Wald-, trockene Offenland-, feuchte Offenland- und Gewässerlebensräume (mit Fokus auf Arten, die wegen des Klimawandels Arealverschiebungen ausgesetzt sind), (4) Hochwasserschutz durch Maßnahmen in den Einzugsgebieten. Landschaftsplanerische Beiträge zum Klimaschutz liegen z. B. in (5) Schutz und Renaturierung von Mooren sowie (6) Einbeziehung von C-Flüssen in der Eingriffsplanung.

Matthias Drösler
38. Schutz von Kulturlandschaften

Kulturlandschaften rücken zunehmend in den Fokus der Landschaftsplanung. Dabei sind es vor allem historische Kulturlandschaftselemente, denen aufgrund ihrer Bedeutung für die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Landschaften, aber auch aufgrund ihres historischen Zeugniswerts eine wachsende Aufmerksamkeit zukommt. Deren Erfassung und Bewertung kann jedoch in der Regel nur im Kontext einer systematischen Betrachtung geschehen. Vor diesem Hintergrund vermittelt der Beitrag einen Überblick über wichtige Grundlagen und Erfassungsmethoden. Weiter werden Hinweise zum Schutz sowie zur Inwertsetzung historischer Kulturlandschaften gegeben.

Ilke Marschall
39. Das Landschaftsbild als Schutzgut

In einem Überblick zur Behandlung des Schutzguts Landschaftsbild in der Landschaftsplanung werden zunächst die historische und heutige Relevanz des Landschaftsbilds für Naturschutz und Landschaftsplanung begründet. Rechtliche Grundlagen werden dargestellt und ein praxistaugliches theoretisches Konzept zum Landschaftsbild und Definitionen zentraler Begriffe entwickelt. Mit Hilfe von Ansätzen zur Landschaftsbildanalyse und -bewertung auf der Basis von unterschiedlichen methodischen Konzepten und auf verschiedenen räumlichen Planungsebenen wird demonstriert, dass und wie eine fachlich valide und zugleich praxistaugliche Bearbeitung des Schutzguts Landschaftsbild möglich ist.

Michael Roth

Nachhaltiges Nutzungsmanagement in der Landschaftsplanung

Frontmatter
40. Energiewende unter dem Aspekt der Landschaftsplanung

Der Ausbau der Erneuerbaren EnergienErneuerbaren Energien ist ein erklärtes gesellschaftliches und umweltpolitisches Ziel. Die EnergiewendeEnergiewende verursacht aber auch Beeinträchtigungen von Natur und LandschaftBeeinträchtigungen von Natur und Landschaft, etwa Konflikte mit dem Artenschutz und Beeinträchtigungen von Erholungslandschaften durch technogene Überprägungen. Landschaftsplanerische Instrumente können wichtige Beiträge zu einer natur- und landschaftsverträglichen Standortsuchenatur- und landschaftsverträglichen Standortsuche, zur Ausgestaltung der Anlagen für die Gewinnung erneuerbarer Energien und für die Kompensation von unvermeidbaren Beeinträchtigungen liefern.

Markus Reinke
41. Agrarwende unter dem Aspekt der Landschaftsplanung

Mit 52,2 % der Landfläche Deutschlands stellt Landwirtschaft den wichtigsten Flächennutzer dar. Verschiedene Indikatoren belegen, dass eine Agrarwende als Paradigmenwechsel in der Agrarförderpolitik dringend notwendig ist. Agrarisch geprägte Landschaftstypen werden beschrieben, Handlungsbedarf und aktuelle Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der aktuellen Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) umrissen, beispielhafte Maßnahmen und Projekte unter Steuerung durch die Landschaftsplanung sowie deren Steuerungsmöglichkeiten beschrieben.

Eckhard Jedicke
42. Tourismus unter dem Aspekt der Landschaftsplanung

Vielfältige und erlebnisreiche Natur- und Kulturlandschaften spielen für den Tourismus eine wichtige Rolle und gewinnen im Blick auf die Regionalentwicklung weiter an Bedeutung. Insbesondere in ländlichen und peripheren Räumen soll der Tourismus dazu beitragen, möglichst gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu erhalten oder zu fördern. Vor diesem Hintergrund wird dargestellt, wie die Landschaftsplanung touristische Entwicklungen anstoßen kann und welche Beiträge zur Konfliktlösung und zur Verbesserung der Standortfaktoren für Tourismusbetriebe geleistet werden können. Besonderer Wert wird auch auf neue Entwicklungen durch den Klimawandel und touristische Produktentwicklung gelegt.

Ulrike Pröbstl-Haider
43. Siedlungsentwicklung unter dem Aspekt der Landschaftsplanung

Der Beitrag stellt die Siedlungsentwicklung unter dem Aspekt der Landschaftsplanung dar. Zunächst wird auf die Umweltrelevanz der Siedlungsentwicklung eingegangen und die Steuerung der Siedlungsentwicklung in Deutschland dargestellt. Sodann wird aufgezeigt, wie die Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Siedlungsentwicklung erfolgen kann. Dabei wird insbesondere auf die Beiträge der Landschafts- und Umweltplanung zur Siedlungsentwicklung eingegangen.

Dietwald Gruehn

Ausblick

Frontmatter
44. Landschaftsplanung – ein Ausblick

Der Beitrag gibt einen subjektiven Ausblick auf Situation und erforderliche Weiterentwicklung der Landschaftsplanung. Ihre Notwendigkeit ist so stark wie nie zuvor. Einige Gründe für eine mangelnde Wirksamkeit der Landschaftsplanung – obwohl die Vielfalt ihrer Instrumente stark angewachsen ist – werden benannt. Vor dem Hintergrund einer klaren Systematik von Handlungsgegenständen und Handlungszwecken der Landschaftsplanung als Fachplanung des Naturschutzes werden eine Vision für den Stand der Landschaftsplanung 2030 mit fünf Thesen sowie zehn konkretere Anforderungen an die Weiterentwicklung der Profession in den nächsten Jahren formuliert.

Eckhard Jedicke, Markus Reinke, Wolfgang Riedel
Backmatter
Metadaten
Titel
Landschaftsplanung
herausgegeben von
Wolfgang Riedel
Horst Lange
Eckhard Jedicke
Markus Reinke
Copyright-Jahr
2016
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-642-39855-1
Print ISBN
978-3-642-39854-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-39855-1