1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Liegt bereits ein Fehler vor, wenn die anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten sind?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Leise hatte Trippel mit der Errichtung einer Treppe beauftragt. Die Treppe ging entlang einer Wohnungstrennwand. Nach der Fertigstellung der Treppe beschwerte sich der Nachbar darüber, daß die Begehung der Treppe einen unzumutbaren Lärm mache. Leise hält deshalb die Treppe für mangelhaft. Dem hält Trippel jedoch entgegen, daß die entsprechende DIN-Norm keine Schallschutzmaße enthält. Schon deshalb sei ein Mangel ausgeschlossen.