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1980 | OriginalPaper | Buchkapitel

Wirkung der Streitverkündung

verfasst von : Thomas Bohl, Walter Döbereiner, Archibald Graf Keyserlingk

Erschienen in: Die Haftung des Ingenieurs im Bauwesen

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Die zulässige Streitverkündung hat zur Folge, daß die Feststellungen im Urteil des Erstprozesses auch für den Streitverkündeten verbindlich sind (vgl. §§ 74, 68 ZPO). Dies hat zur Folge, daß über die Schadensursachen und den Haftungsmaßstab des Streitverkündeten im Nachfolgeverfahren keine neuen Feststellungen mehr getroffen werden dürfen. Das Ergebnis des Erstprozesses ist insoweit für die Prozeßparteien des Nachfolgeprozesses verbindlich (1).

Metadaten
Titel
Wirkung der Streitverkündung
verfasst von
Thomas Bohl
Walter Döbereiner
Archibald Graf Keyserlingk
Copyright-Jahr
1980
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-89737-4_40