1980 | OriginalPaper | Buchkapitel
Wirkung der Streitverkündung
verfasst von : Thomas Bohl, Walter Döbereiner, Archibald Graf Keyserlingk
Erschienen in: Die Haftung des Ingenieurs im Bauwesen
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Die zulässige Streitverkündung hat zur Folge, daß die Feststellungen im Urteil des Erstprozesses auch für den Streitverkündeten verbindlich sind (vgl. §§ 74, 68 ZPO). Dies hat zur Folge, daß über die Schadensursachen und den Haftungsmaßstab des Streitverkündeten im Nachfolgeverfahren keine neuen Feststellungen mehr getroffen werden dürfen. Das Ergebnis des Erstprozesses ist insoweit für die Prozeßparteien des Nachfolgeprozesses verbindlich (1).