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2013 | Buch

Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis

Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung und Scheidung

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Über dieses Buch

Damit Kinder nach Trennung oder Scheidung ihrer Eltern eine gute tragfähige Beziehung zu Mutter und Vater behalten, entscheiden sich immer mehr Eltern für das sogenannte Wechselmodell: Die Kinder leben abwechselnd bei Mutter und Vater. Dies wirft sowohl rechtliche als auch psychologische und pädagogische Fragen auf. Die Autorin stellt die Rechtslage sowie die Rechtsprechung zum Wechselmodell umfassend dar. Die internationale psychologische Forschung bietet interessante neue Erkenntnisse zu der Frage, ob diese Lebens- und Betreuungsform für die kindliche Entwicklung gut ist. Hieraus werden die notwendigen Konsequenzen für die Rechtsprechung entwickelt sowie Vorschläge für die praktische Durchführung der Kinderbe-treuung im Wechselmodell.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Das Wechselmodell als Betreuungsarrangement in Nachtrennungsfamilien

Frontmatter
1. Kapitel: Einführung

Als Auftakt soll Kapitel 1. den gesellschaftlichen und rechtlichen Ursachen für das zunehmende Interesse am Wechselmodell nachgehen. Die verschiedenen Betreuungsmodelle für getrennt lebende Eltern werden in Kapitel 2. dargestellt. In Kapitel 3. wird eine Definition für „Wechselmodell“ gegeben. Voraussetzungen des Wechselmodells und Ausschlusskriterien behandelt Kapitel 4. Die zentralen Aspekte, wie Multilokalität im Leben der Kinder, Genderaspekte der gleichberechtigten und -verpflichtenden Kinderbetreuung, sowie ökonomische Aspekte einer Betreuung im Wechselmodell greift Kapitel 5. auf. Kapitel 6. widmet sich den Ursachen für innere Widerstände, die gegen das Wechselmodell bestehen. Kapitel 7. schließt mit einem Überblick über die internationale Verbreitung des Wechselmodells ab.

Hildegund Sünderhauf
2. Kapitel: Kinderbetreuung durch getrennt lebende Eltern

In der Praxis gibt es im Wesentlichen drei Kinderbetreuungsmodelle dauerhaft getrennt lebender Eltern, die im folgenden Kapitel 2.1 aufgegriff en werden. Von der praktischen Betreuung ist die rechtliche elterliche Sorge zu unterscheiden, die in den Betreuungsmodellen variiert und in Kapitel 2.2 behandelt wird.

Hildegund Sünderhauf
3. Kapitel: Definition des Wechselmodells

Das Wechselmodell ist eine Betreuungs- und Lebensform für Kinder getrennt lebender Eltern, in der Kinder abwechselnd jeweils einen substantiellen Anteil (d.h. mindestens 30 %) bei jedem Elternteil leben, in beiden Elternhäusern zuhause sind und sich Mutter und Vater die elterliche Verantwortung teilen.

Hildegund Sünderhauf
4. Kapitel: Voraussetzungen des Wechselmodells

In der Literatur zum Wechselmodell, in fachwissenschaftliche Aufsätzen und Gerichtsentscheidungen wie auch in Zeitungsartikeln, liest man immer wieder über Voraussetzungen für ein gelingendes Wechselmodell und Ausschlusskriterien, die abwechselnde Betreuung kontraindiziert erscheinen lassen. Diese Voraussetzungen und Ausschlusskriterien sollen hier vorgestellt und diskutiert werden. Welche Faktoren sind es, die das Wechselmodell gelingen lassen? Was spricht im Einzelfall dafür, was dagegen? Die Charakteristika von Eltern, denen das Wechselmodell erfolgreich gelingt, wurden in mehreren Studien untersucht, ebenso die Auswirkungen auf die Kinder.

Hildegund Sünderhauf
5. Kapitel: Zentrale Themen des Wechselmodells

Neben den drei genannten Aspekten, die das Wechselmodell charakterisieren (Zeit, Zuhausesein und Teilen elterlicher Verantwortung) gibt es einige gewichtige Themen, die im Zusammenhang mit abwechselnder Betreuung diskutiert werden: Das Erleben der Multilokalität für Kinder (Kap. 5.1), Genderaspekte, d.h. geschlechtsspezifische Fragen (Kap. 5.2) und finanzielle Voraussetzungen und Folgen der Betreuung im Wechselmodell (Kap. 5.3).

Hildegund Sünderhauf
6. Kapitel: Widerstände gegen das Wechselmodell

Dem Wechselmodell werden vielfältige Bedenken entgegen gebracht: Manche sind praktischer Natur (vgl. Teil 4), andere rechtlich begründet (vgl. Teil 3), wieder andere basieren auf unbegründeten psychologischen Annahmen (vgl. Teil 2). Dieses Kapitel befasst sich hingegen explizit mit unbewussten inneren Widerständen, die in Personen wirken können, ohne dass es ihnen bewusst ist (Kap. 6.1). Insbesondere werden auch professionsspezifische Widerstände unter Jurist(inn)en beleuchtet (Kap. 6.2). Es soll helfen, Vorteile besser zu verstehen, ihnen begegnen zu können und sie nach Möglichkeit zu überwinden (Kap. 6.3).

Hildegund Sünderhauf
7. Kapitel: Internationale Verbreitung des Wechselmodells

Während in Deutschland und Österreich in der öffentlichen Diskussionen (und leider auch in der Rechtsprechung) teilweise noch die pauschale Befürchtung geäußert wird, das Wechselmodell sei unter Umständen kindeswohlschädlich, ist es in vielen anderen Ländern bereits weit verbreitet und in bestimmten Altersgruppen zum Teil sogar die häufigste Betreuungsform, d.h. der Normalfall bei getrennt lebenden Eltern. Die Frage, wie viele Familien das Wechselmodell mit ihren Kindern praktizieren, kann mangels statistischer Erfassung der Betreuungsmodalitäten nicht präzise beantwortet werden.

Hildegund Sünderhauf
8. Kapitel: Zusammenfassung und Gesamtfazit aus Teil 1

Wechselmodell ist die Kinderbetreuung durch getrennt lebende Eltern, bei der die Kinder bei beiden Eltern zuhause sind, wobei Kinder bei beiden Eltern übernachten und bei beiden Alltag und Freizeit erleben, beide Eltern gleichberechtigt Erziehungsverantwortung ausüben und die Zeitaufteilung zwischen Mutter und Vater im Regelfall mind. > 30:70 % beträgt.

Hildegund Sünderhauf

Psychologische Forschung zum Wechselmodell: Folgen für Kinder und Eltern

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1. Kapitel: Vorbemerkung

Die zentrale Fragestellung des zweiten Teils lautet: Ist das Wechselmodell gut für die Entwicklung der Kinder? Das Wechselmodell stellt bei seiner Einführung, Praxis und ggf. auch anlässlich seiner Beendigung die Frage nach dem Kindeswohl. Ist das Wechselmodell für die Entwicklung von Kindern eher förderlich oder schädlich? Was gibt es für empirische psychologische Erkenntnisse über die Auswirkungen des Wechselmodells auf das Kindeswohl und die Eltern?Welche Argumente werden in der psychologischen Fachdiskussion ausgetauscht? Eltern sowie Pädagog(inn)en, Sozialpädagog(inn)en und Psycholog(inn)en, aber auch Jurist(inn)en in der Beratungspraxis und in der Mediation werden mit dieser Frage konfrontiert und wissen häufig keine Antwort; jedenfalls keine, die durch fundierte empirische Untersuchungen abgesichert ist.

Hildegund Sünderhauf
2. Kapitel: Scheidungsfolgen für Kinder

Im zweiten Kapitel wird die Entwicklung der Scheidungsfolgenforschung von ihren Anfängen bis zur heutigen Wechselmodelldiskussion nachgezeichnet.

Hildegund Sünderhauf
3. Kapitel: Folgen der Betreuung im Wechselmodell

Kapitel 3 gibt einen Überblick zum Stand der psychologischen und soziologischen Forschung zum Wechselmodell. Das Betreuungsarrangement ist ein gewichtiger Einflussfaktor auf das Beziehungserleben und die Befindlichkeit von Eltern und Kindern nach Trennung und Scheidung. Die Frage, ob Kinder im Residenzmodell mit viel, wenig oder keinem Kontakt zum Nichtresidenzelternteil betreut werden oder im Wechselmodell mit symmetrischer oder asymmetrischer Betreuungszeitverteilung kann entscheidenden Einfluss nehmen auf das Co-Parenting, die emotionale Eltern-Kind-Beziehung, das Konfliktniveau zwischen den Eltern, die sozio-ökonomische Situation der Familien, die Zufriedenheit von Eltern und Kindern sowie auf das Wohlbefinden und die psychische Entwicklung der Kinder.

Hildegund Sünderhauf
4. Kapitel: Zusammenfassung und Konsequenzen

Im letzten Kapitel sollen eine Gesamtwürdigung und Zusammenfassung der Forschungsergebnisse zum Wechselmodell stattfinden (Kap. 4.1) und die Konsequenzen formuliert werden, die sich daraus ergeben (Kap. 4.2). Eine Zusammenfassung der Forschungsergebnisse in 30 prägnanten Fragen und Antworten findet sich in Teil 4, Kap. 1.1.

Hildegund Sünderhauf

Das Wechselmodell im Recht

Frontmatter
1. Kapitel: Einleitung und Vorgehensweise

Das Wechselmodell wirft bei seiner Einführung, Praktizierung und ggf. Beendigungrechtliche Fragen auf, die unterschiedlichste Rechtsbereiche betreffen. Diese sind Gegenstand von Teil 3. des Buches. In Deutschland geht der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), aber auch in anderen Gesetzen, wie selbstverständlich vom Residenzmodell als Betreuungsmodell für Kinder getrenntlebender Eltern aus.

Hildegund Sünderhauf
2. Kapitel: Elterliche Sorge/Umgangsrecht und Wechselmodell

Die zentrale und zugleich umstrittenste Rechtsfrage betrifft die abwechselnde Betreuung im Sinne eines Wechselmodells in sorge- oder umgangsrechtlichen Verfahren. Dabei stellt sich als erstes die Frage, ob das Wechselmodell in der bestehenden Rechtssystematik in den Bereich der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts gehört – oder in beides.

Hildegund Sünderhauf
3. Kapitel: Kindesunterhalt

Auch im Wechselmodell streiten Eltern um Unterhaltsfragen. Nicht zu folgen ist der Auffassung, der Umstand, dass Eltern eine Rechtsstreit um Kindesunterhalt führen, sei bereits „mit der für das Wechselmodell erforderlichen Kooperationsbereitschaft der Eltern schwerlich vereinbar“ (Bausch et al. 2012, 261; ähnlich Spangenberg 2010, 125; Schilling 2006, 295; Hennemann 2006, 298).

Hildegund Sünderhauf
4. Kapitel: Betreuungsunterhalt

Betreuungsunterhalt ist der Unterhaltsanspruch eines Elternteils gegen den anderen anlässlich der Betreuung gemeinsamer Kinder (und damit einhergehend eingeschränkter oder gar keiner Erwerbstätigkeit). Nach Trennung und Scheidung ergibt er sich aus § 1570 Abs. 1 BGB, allerdings besteht seit 1.1.2008 nur noch bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes ein gesicherter Anspruch.

Hildegund Sünderhauf
5. Kapitel: Auswirkungen des Wechselmodells auf andere Rechtsgebiete

Das Wechselmodell betrifft im Recht in erster Linie die Frage des Kindeswohls bei der Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts. Daran anknüpfend sind Unterhaltsansprüche für im Wechselmodell betreute Kinder und für deren betreuende Eltern untereinander von Bedeutung. Im Gesamtgefüge des Rechts ergeben sich jedoch aus der Betreuungsform Wechselmodell, bzw. aus der Abweichung vom Residenzmodell eine Vielzahl weiterer mehr oder minder bedeutsamer Fragen. Diese sind aus Sicht des Kindeswohls nur „Nebenschauplätze“, auch wenn sie für die Eltern teilweise weitreichende Bedeutung haben.

Hildegund Sünderhauf
6. Kapitel: Gesamtfazit aus Teil 3 und gesetzgeberischer Handlungsbedarf

Das Wechselmodell hat sich, obschon es in den familienrechtlichen Vorschriften an keiner Stelle ausdrücklich vorgesehen ist, seinen Weg gebahnt und die Praxis der gleichberechtigten abwechselnden Betreuung wird sich weiter ausbreiten. Das Wechselmodell kann im Bereich der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts einvernehmlich vereinbart werden oder gerichtlich angeordnet.

Hildegund Sünderhauf

Das Wechselmodell in der Praxis

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1. Kapitel: Entscheidungsgrundlagen für Betreuung im Wechselmodell

Ziel dieses Kapitels ist es, die Überlegungen pro und contra einer Betreuung im Wechselmodell im konkreten Einzelfall zu unterstützen, durch eine Zusammenfassung der psychologischen Forschungsergebnisse zum Wechselmodell in „30 Fragen und Antworten“ (Kap. 1.1), eine Übersicht über die Vorteile (Kap. 1.2), die möglichen Nachteile (Kap. 1.3) und die geläufi gen Bedenken gegen eine Betreuung im Wechselmodell (Kap. 1.4).

Hildegund Sünderhauf
2. Kapitel: Wechselfrequenz und Betreuungspläne

Für ein erfolgreiches Wechselmodell ist es wichtig, die für die Kinder angemessene Wechselfrequenz herauszufinden und den für die gesamte Familie passenden Betreuungsplan aufzustellen.

Hildegund Sünderhauf
3. Kapitel: Elternvereinbarungen zum Wechselmodell

Dieses Kapitel soll praktische Unterstützung und Anleitung dafür bieten, eine Wechselmodellvereinbarung zu treffen. Nach grundsätzlichen Vorüberlegungen (Kap. 3.1) werden die notwendigen und möglichen Inhalte der Betreuungsvereinbarung (Kap. 3.2), eine Vereinbarung über den Umgang mit elterlicher Verantwortung (Kap. 3.3) sowie eine mögliche Unterhaltsvereinbarung (Kap. 3.4) erörtert. Sodann wird ein Muster für eine Betreuungsvereinbarung im Wechselmodell angeboten (Kap. 3.5).

Hildegund Sünderhauf

Anhang: Psychologische Studien

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1. Kapitel: Bewertung der Aussagekraft von Forschungsstudien

Die Aussagefähigkeit der Studien wird nach folgenden Evidenzkriterien und -kategorien (Erläuterung in Teil 2, Kap. 3.1.1) bewertet und farbig visualisiert: Geringe Aussagekraft haben die Studien, denen eine sehr kleine Stichprobe zugrunde liegt (z.B. < 30 Familien bzw. Eltern/Kinder) oder eine nicht repräsentative Stichprobe, die keine Vergleichsgruppe hat (z.B. Kinder in zusammen lebenden Familien oder im Residenzmodell), die nur mit qualitativen Forschungsmethoden arbeiten.

Hildegund Sünderhauf
2. Übersicht über Forschungsstudien zum Wechselmodell

Bis zum Ende der Recherchen (06/2012) wurden 45 wissenschaftliche Forschungsstudien zum Wechselmodell identifiziert und ausgewertet. Die Studien sind alle psychologische Forschungsstudien, mit Ausnahme von Smart et al. (2001), die eine soziologische Studie über Kinder im Wechselmodell vorgelegt haben.

Hildegund Sünderhauf
3. Kapitel: Einzeldarstellung der Forschungsstudien zum Wechselmodell

Im Folgenden wird jede einzelne der 45 Wechselmodellstudien vorgestellt. Die Darstellung erfolgt – entsprechend Abb. 1 – chronologisch nach dem Jahr ihrer Veröffentlichung.Im oberen Teil der Darstellung werden die bibliographischen Angaben der Studie vorangestellt, das farbige Dreieck signalisiert die Aussagekraft der Studie (s.o. Kap. 1). Es folgen übergreifende Informationen zu der Studie: Titel in deutscher Übersetzung, Land, in dem die Studie durchgeführt wurde, Art der Untersuchung, Methoden, Anlass der Studie, Untersuchungszeitraum, Jahr der Veröffentlichung, Größe und Zusammensetzung der Stichprobe, die der Studie zugrundeliegende Definition für „Wechselmodell“ und ggf. Besonderheiten der Studie.

Hildegund Sünderhauf

Anhang: Recht – Entscheidungen deutscher Gerichte zum Wechselmodell

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1. Kapitel: Vorgehensweise und Darstellung

Im Anhang Recht sind die zentralen Urteile zum Wechselmodell zusammengefasst: Alleveröffentlichten Entscheidungen der Oberlandesgerichte zum Wechselmodell in Verfahren um die elterliche Sorge und das Umgangsrecht (Kap. 2), sowie zu Kindes- und Betreuungsunterhalt (Kap. 3).Auch einige interessante erstinstanzliche Entscheidungen werden widergegeben und natürlich – soweit vorhanden – die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, sowie des Bundesgerichtshofs. Am Ende des 2. Kapitels (Kap. 2.5) wird zudem eine empirische Studie zur Haltung der ostdeutschen Richterschaft gegenüber dem Wechselmodell als Betreuungsform zusammengefasst und ihre Ergebnisse widergegeben (Horn 2007).

Hildegund Sünderhauf
2. Kapitel: Elterliche Sorge und Umgangsrecht im Wechselmodell

Die nachfolgenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), einige ausgewählte erstinstanzliche Entscheidungen der Amtsgerichte (AG) sowie alle veröffentlichten relevanten Urteile der Oberlandesgerichte (OLG) zum Wechselmodell im Bereich elterliche Sorge und Umgangsrecht werden in diesem Kapitel vorgestellt.

Hildegund Sünderhauf
3. Kapitel: Unterhaltsansprüche im Wechselmodell

Die nachfolgenden Entscheidungen in den Übersichten der Rechtsprechung des BGH (Abb. 4), der Oberlandesgerichte (Abb. 5) und einiger Entscheidungen der Amtsgerichte (Abb. 6) zum Wechselmodell im Bereich des Kindesunterhalts (KU) (d.h. Anspruch auf Barunterhalt [= Geldleistung] gegen den Nichtresidenzelternteil oder gegen beide Eltern) und des Betreuungsunterhalts (BU) (d.h. Unterhaltsanspruch des überwiegend betreuenden Residenzelternteils gegen den Nichtresidenzelternteil) sind in Teil 3 Kap. 3 vorgestellt bzw. zitiert.

Hildegund Sünderhauf

Anhang: Ausland – das Wechselmodell im internationalen Vergleich

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1. Kapitel: Das Wechselmodell in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Die USA kann als „Wiege“ des Wechselmodells angesehen werden. In Kalifornien wurde „joint physical custody“ (so der damals gebräuchliche Begriff ) in den 70er Jahren erstmals wissenschaftlich beschrieben (Abarbanel 1977), in den 80er Jahren soll es T-Shirts und Banner gegeben haben, die das Wechselmodell einforderten und Autoaufk leber: „Kids need FATHERS, Not VISITORS“ (Saposnek 1987, 397).Bis heute stammt die überwiegende psychologische Forschung zum Wechselmodell aus den USA.

Hildegund Sünderhauf
2. Kapitel: Das Wechselmodell in Australien

In Australien haben zwischen 2003 und 2008 Reformen des Sorgerechts, des Kindesunterhalts und eine neue Infrastruktur mit der Einführung von Familienzentren zu wesentlichen Änderungen pro Wechselmodell geführt (ausführlich beschrieben bei McIntosh 2009; Parkinson 2010).

Hildegund Sünderhauf
3. Kapitel: Das Wechselmodell in Großbritannien

In Großbritannien ist die Rechtslage durch den Children Act (1989), den Children and Adoption Act (2006) sowie das Europäische Recht (EMRK und UN-Kinderrechtskonvention) geprägt – alles Weitere obliegt der Entwicklung der Rechtsprechung (Überblick bei Verschraegen 2009; Gilmore 2010; Trinder 2010).

Hildegund Sünderhauf
4. Kapitel: Das Wechselmodell in Belgien

Belgien ist eines der Vorreiterländer für die Verbreitung des Wechselmodells in Europa.

Hildegund Sünderhauf
5. Kapitel: Das Wechselmodell in Frankreich

In Frankreich ist das Wechselmodell eine mögliche Alternative zum Residenzmodell. Der Gesetzgeber hat dadurch, dass das Wechselmodell zuerst genannt wird, dieses mit einer Präferenz ausgestattet (Fulchiron 2005, 307 f., der die historische Gesetzentwicklung beschreibt).

Hildegund Sünderhauf
6. Kapitel: Das Wechselmodell in Norwegen

Wechselmodell ist eine Möglichkeit, die Eltern wählen können, und neuerdings können die Gerichte ein Wechselmodell auch anordnen (Haugen, 2012).

Hildegund Sünderhauf
7. Kapitel: Das Wechselmodell in Schweden

Auch in Schweden ist in manchen Altersgruppen das Wechselmodell bereits die am häufigsten praktizierte Betreuungsform für Kinder geschiedener Eltern.

Hildegund Sünderhauf
8. Kapitel: Das Wechselmodell in Österreich

Auch in Österreich ist das Wechselmodell im Kommen, obwohl die Rechtslage bis heute eher hinderlich ist (Pototschnig 2012 37 ff.).

Hildegund Sünderhauf
Backmatter
Metadaten
Titel
Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis
verfasst von
Hildegund Sünderhauf
Copyright-Jahr
2013
Electronic ISBN
978-3-531-19019-8
Print ISBN
978-3-531-18340-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-531-19019-8

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