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2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

6. Marktversagen und Wirtschaftspolitik

verfasst von : Marc Scheufen

Erschienen in: Angewandte Mikroökonomie und Wirtschaftspolitik

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Bisher haben wir individuelle und soziale Wohlfahrt relativ getrennt voneinander betrachtet. Bereits in Kap. 3 haben wir gesehen, dass individuelle und soziale Anreize nur dann miteinander einhergehen, wenn eine Reihe von Annahmen erfüllt sind. Als Referenzmaßstab für (Allokations-) Effizienz haben wir das Modell des vollkommenen Wettbewerbs kennengelernt. Der Vergleich von Polypol und Monopol zeigt uns dabei bereits, dass die Verletzung auch nur einer der Annahmen des Modells des vollkommenen Wettbewerbs (Polypol) zu Wohlfahrtsverlusten führt (dead-weight-loss). In diesem Zusammenhang ist die Annahme der „atomistischen Marktstruktur“ verletzt. Marktmacht führt dazu, dass der Marktmechanismus nicht zum sozial wünschenswerten Marktgleichgewicht führt. Man spricht deshalb von Marktversagen. Nun kann jede dieser Annahmen dieses Referenzmodells einen eigenen Marktversagenstatbestand begründen.

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Fußnoten
1
Weitere Marktversagenstatbestände sind Pfadabhängigkeiten, Rent-Seeking oder natürliche Monopole aufgrund von Unteilbarkeiten (Subadditivität der Kostenfunktion). Siehe weiterführend u. a. Fritsch (2014).
 
2
Für Anwendungsbeispiele zu den Marktversagenstatbeständen Marktmacht (z. B. Wettbewerbsrecht) und Externalitäten (z. B. Allmendegüter) siehe Abschn. 3.​4 und 4.​4.
 
3
Siehe Kap. 2 für eine Wiederholung zum Effizienzbegriff sowie dem Pareto-Kriterium.
 
4
Siehe hierzu auch Fritsch (2014), S. 26.
 
5
Eine Einkommensänderung führt in diesem Zusammenhang zu einer Parallelverschiebung der Budgetgerade. Eine Preisveränderung kommt in Form einer Drehung der Budgetgerade zum Ausdruck.
 
6
Unter Nirwana versteht man in der buddhistischen Lehre einen Zustand höchster Erleuchtung.
 
7
Neben dem Poly- und Monopol als Extremsituationen, können wir auch Mischformen (i. S. v. Oligopolen) mithilfe spieltheoretischer Instrumente analysieren. Siehe Kap. 4 für eine Wiederholung.
 
8
Ein neues Produkt bedeutet gleichzeitig auch einen neuen Markt, d. h. die Wohlfahrt aus Abb. 6.2 (b) ist neue/zusätzliche Wohlfahrt, die vor der Produktinnovation nicht existierte (im Gegensatz zum Fall einer Prozessinnovation). Siehe Abschn. 3.​4.​1 für eine Wiederholung.
 
9
Könnte der Anbieter zwischen Konsumenten mit unterschiedlichen Preisen differenzieren, so könnte er unter Umständen die gesamte Dreiecksfläche zwischen Angebots- und Nachfragefunktion als Produzentenrente realisieren. In diesem Fall spricht man von perfekter Preisdiskriminierung, die ebenfalls eine effiziente Allokationen darstellen würde. Schließlich können weder Pareto noch Kaldor und Hicks Aussagen über die Verteilung (zwischen Anbieter und Nachfrager) machen.
 
10
In der Theorie wird dieser Aspekt mit der Annahme des Homo Oeconomicus überwunden. Der Homo Oeconomicus ist ein fiktives Wesen, dass aus reinen Rationalitätserwägungen seine Entscheidungen fällt und immer perfekt informiert ist.
 
11
Typische Prinzipal-Agent-Beziehungen sind z. B. die zwischen Verkäufer (Agent) und Käufer (Prinzipal), Arzt (Agent) und Patient (Prinzipal) sowie Manager (Agent) und Aktionäre (Prinzipale).
 
12
Hierdurch weichen wir entsprechend von der Annahme (5) Homogenität der Güter ab. Qualitätsunterschiede führen dazu, dass die Güter unterschiedlicher Anbieter keine perfekten Substitute mehr sind.
 
13
Hier wird nun deutlich, dass unser Erwartungswert von unserer Erwartung über die Verteilung der Güter abhängt. Wissen wir beispielsweise, dass sich nur eine Kugel A und 4 Kugeln E in der Urne befinden, so würden wir dies entsprechend in unserem Erwartungswert berücksichtigen können. Offensichtlich würde in diesem Beispiel die Wahrscheinlichkeit ein Auto guter Qualität zu ziehen (\( P(A)= 0, 2 \); \( P(E)= 0, 8 \)) den Erwartungswert unter den Durchschnittswert senken.
 
14
In einer armen Gesellschaft kann die beste Lösung durchaus darin bestehen, dass jeder die schlechteste Qualität zum geringsten Preis erhält.
 
15
In diesem Zusammenhang bekannt geworden ist die 7 Jahre Garantieleistung von Kia Motors, die deutlich über die Garantieleistungen der Konkurrenz hinausgeht.
 
16
So signalisiert der Universitätsabschluss beispielsweise bestimmte Fähigkeiten (u. a. analytisches Denken) des Bewerbers in der Bewerber-Arbeitgeber-Beziehung.
 
17
Opportunitätskosten beschreiben in der Ökonomie grundsätzlich die Kosten einer alternativen Beschäftigung. So könnte man seine Zeit auch sinnvoll zum Geldverdienen einsetzen, wonach für jede Stunde, die man in die Sorgfalt investiert den entsprechenden Stundenlohn seiner Tätigkeit ansetzen könnte. Auf diese Weise würde zumindest die Summe aller Minuten der Sorgfalt über z. B. den Zeitraum eines Jahres zu bewertbaren Aufwendungen führen.
 
18
Diese Form der statistischen Diskriminierung ist mittlerweile nicht mehr möglich, obwohl es aus ökonomischer Sicht gute Gründe gibt, warum junge Männer eine höhere Versicherungsprämie für ihr Auto zahlen sollten. Sicherlich diskriminiert man dabei sorgfältige junge Männer. Auf der anderen Seite stellt das Geschlecht eine kostengünstige Möglichkeit dar, um auf statistisch nachweisbare Effekte zu reagieren. Schließlich stellen Unisextarife bei der Autoversicherung auch eine Diskrimierung gegenüber Frauen dar, die tendenziell für die höhere Risikobereitschaft einiger junger Männer mehr zahlen müssen. Siehe hierzu u. a. Vandenberghe (2007).
 
19
Siehe weiterführend zum „Hold-up“-Problem u. a. Fritsch (2014), S. 256 ff.
 
20
Der Verursacher einer Externalität ist nicht immer eindeutig bestimmbar, insbesondere bei externen Kosten. Baut Anton z. B. sein Haus in unmittelbarer Nähe zur Autobahn und beschwert sich dann über den Verkehrslärm, so ist nicht eindeutig, wer hier Verursacher der Externalität ist.
 
21
Im Folgenden verwenden wir die Begriffe Externalität und externe Effekte synonym.
 
22
Siehe hierzu Fritsch (2014), S. 80 f.
 
23
Der Marktversagenstatbestand der Externalitäten betrachtet isoliert die Verletzung der Annahme (11) Abwesenheit technologischer externer Effekte. Vor diesem Hintergrund bleibt die Annahme einer (6) atomistischen Marktstruktur aufrecht erhalten.
 
24
Siehe hierzu grundlegend Pigou (1920).
 
26
In der praktischen Wirtschaftspolitik wurden die Umweltzertifikate bzw. der Emissionsrechtehandel u. a. in Folge des Kyoto-Protokolls eingeführt, allerdings mit zahlreichen Schwachpunkten in der praktischen Umsetzung des Systems. Siehe hierzu weiterführend u. a. Feess und Seeliger (2013), Wiesmeth (2013) sowie Endres (2013).
 
27
Üblicherweise aggregieren wir Nachfragefunktionen eigentlich horizontal. Wie wir im Falle öffentlicher Güter in Kap. 3 allerdings schon gesehen haben, fehlt aufgrund der fehlenden Zahlungsbereitschaft der Preis als Indikator zur horizontalen Aggregation. Auch hier führt die Nicht-Ausschließbarkeitseigenschaft dazu, dass wir nicht horizontal sondern vertikal aggregieren müssen.
 
28
Für eine Wiederholung siehe Abschn. 3.​4.​1.
 
29
Das Gegenteil meritorischer Güter sind demeritorische Güter, die mithilfe des Staatseingriffs in geringeren Mengen vorkommen, als sonst (über den Markt) üblich wäre. Vor diesem Hintergrund könnten wir bei Umweltgütern auch von demeritorischen Gütern sprechen, zumal die Pigousche Mengensteuer den Konsum dieser Güter „bestrafen“ soll, um so weniger von diesen zu konsumieren.
 
30
Für eine Wiederholung siehe Abschn. 3.​4.
 
31
Hierbei abstrahieren wir allerdings von der Tatsache, dass der „First Mover“ typischerweise bis zum Markteintritt des ersten Imitators als Monopolist agiert (hier würde die Xtrem GmbH eine Monopolmenge von \( {x}_M= 37, 5 \) wählen). In unserer Betrachtung wollen wir allerdings die einzelnen Marktversagenstatbestände isoliert voneinander betrachten und setzen vor diesem Hintergrund eine atomistische Marktstruktur zugrunde. Außerdem zeigt die Annahme (10) unendliche Reaktionsgeschwindigkeit zumindest in der Theorie, dass die Imitation in einer Welt ohne Patentrecht unmittelbar erfolgt.
 
32
Für eine Diskussion siehe Shavell und van Yperselen (2001). Die Autoren zeigen, dass ein System, in dem die Innovatoren zwischen den beiden Welten (Subvention versus Patent) wählen können, optimal wäre.
 
33
Generell sind die Informationsanforderungen eine wesentliche Hürde, die die Effizienz des Staatseingriffs zumindest einschränkt. Wie wir bereits in Kap. 2 gesehen haben ist Wissen bzw. Information dezentral verteilt (Hayek (1945)) und kann nur über den Markt zentralisiert bzw. kanalisiert werden. Schließlich verdeutlicht uns bereits der normativen Individualismus, dass nur jeder selbst am besten weiß, was gut für ihn ist.
 
34
Häufig wird Punkt (4) in der Literatur unter (2) subsumiert. Siehe z. B. Erlei et al. (2016).
 
35
Wie wir im Fall des Urheberrechts (5.​3.​1) gesehen haben kann diese Handelbarkeit einzelner Rechte auch eingeschränkt werden. So kann der Urheber im kontinentaleuropäischen System seine Urheber-/Autorenschaft nicht transferieren.
 
36
Auch die Transaktionskostenökonomik (Coase (1937)) geht neben der „Property Rights Theorie“ (Coase (1960)) auf Ronald Coase zurück. Siehe weiterführend u. a. Erlei et al. (2016) sowie Fritsch (2014).
 
37
Üblichweise fügt man bei der Bildung der Stammfunktion dieser eine sog. Integrationskonstante „c“ hinzu, sodass sich für unsere Beispielfunktion eigentlich die Stammfunktion \( F(x)={x}^3+c \) ergibt. Das „c“ ist letztlich eine beliebige Zahl. Wenden wir nun den Umkehrbefehl an und leiten die Stammfunktion wieder ab (d. h. \( dF/ dx=f(x) \)), so fällt das „c“ automatisch weg, d. h. \( dF/ dx=f(x)= 3{x}^{3- 1}= 3{x}^2 \).
 
38
Eine genaue Betrachtung zeigt nochmal den Zusammenhang zur Gleichung (6.4), schließlich betrachten wir letztlich eine Dreiecksfläche mit einer Höhe von 100 und einer Grundseite von 100.
 
39
Wir erinnern uns an den Unterschied zwischen VK und GVK. Die VK-Funktion zeigt die Gesamtkosten an, während die GVK-Funktion die Grenzvermeidungskosten widerspiegelt. Entsprechend sind die Vermeidungskosten an der Stelle \( {s}^{\ast } \) als Funktionswert der Gesamtkostenfunktion zu lesen oder als Fläche unterhalb der Grenzvermeidungskostenfunktion in den entsprechenden Grenzen zwischen \( {s}^{\ast } \) und \( {s}_{max} \).
 
40
Diese Überlegung geht davon aus, dass wir uns im Fall 1 oder 2 befinden könnten, d. h. es ist unklar, ob geschädigt werden darf oder nicht. Selbstverständlich hätte nach geltender Rechtslage der Fischer Anton einen Schadensersatzanspruch. Nach diesem Anspruch wären sowohl der Schaden am Fischbestand als auch die Rechtsanwaltskosten ersatzfähig und müssten vom Schädiger getragen werden (§§ 249 ff. BGB). Hier geht es uns vielmehr um die Frage, ob wir eine solche Rechtsnorm benötigen. Dabei haben wir gelernt, dass bei Abwesenheit von Transaktionskosten eine solche Rechtsnorm nicht notwendig wäre. Auf die hieraus zu ziehenden Schlussfolgerungen für die Funktionen oder Aufgaben des Rechts gehen wir in diesem Abschnitt noch ein.
 
41
Die Unterscheidung zwischen dem normativen Coase-Theorem und dem normativen Hobbes-Theorem geht zurück auf Cooter und Ulen (2007), S. 96 ff.
 
42
Für eine Wiederholung siehe Kap. 2.
 
43
Siehe hierzu weiterführend u. a. Eidenmüller (2015).
 
44
Siehe hierzu § 3 Abs. 1 MarkenG.
 
45
Hier kann beispielsweise der „Geschmack“ ein subjektiver Qualitätsindikator sein. Vor diesem Hintergrund schmeckt dem Einen das Limonadenmischgetränk A besser, und dem Anderen das Getränk B. Qualität ist also nicht immer objektivierbar.
 
46
Dies ergibt sich aus den Schutzpflichten des § 241 Abs. 2 BGB, wonach jede Partei (also auch der Veräußerer) die Rechte, Rechtsgüter und Interessen der anderen Partei schützen muss. Hiervon umfasst ist unter Umständen auch eine Aufklärungspflicht.
 
47
So ist letztlich auch das Wettbewerbsrecht und insbesondere die Fusionskontrolle unter Anwendung des „consumer-welfare-standards“ durch den Verbraucherschutz motiviert. Siehe Abschn. 3.​4.​2 für eine Wiederholung.
 
48
Siehe weiterführend zum Verbraucherschutzrecht aus ökonomischer Sicht u. a. Schäfer und Lwowksi (2002).
 
Literatur
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Metadaten
Titel
Marktversagen und Wirtschaftspolitik
verfasst von
Marc Scheufen
Copyright-Jahr
2020
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-59370-7_6