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2014 | OriginalPaper | Buchkapitel

7. Produktrealisierung

verfasst von : Martin Hinsch

Erschienen in: Qualitätsmanagement in der Luftfahrtindustrie

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Kapitel 7 der EN 9100 setzt sich mit den Kernelementen der betrieblichen Wertschöpfung, nämlich der Entwicklung und Beschaffung sowie mit der Produktion bzw. Dienstleistungserbringung auseinander. Diese Kernprozesse müssen derart gestaltet sein, dass die Anforderungen von Kunden und Behörden einerseits sowie die eigenen betrieblichen Qualitätsziele andererseits langfristig erfüllt werden. Dazu müssen die Produktrealisierungsprozesse unter beherrschten Bedingungen stattfinden. Der gesamte Prozess beginnt dabei mit der Planung der Produktrealisierung (Kap. 7.1), durchläuft über den Vertrieb die Erfassung und Bewertung der Kundenbedürfnisse (Kap. 7.2) und setzt sich (soweit anwendbar) mit einer in Phasen gegliederten Produktentwicklung (Kap. 7.3) fort. Die Leistungserbringung findet ihren Abschluss in einer nach klaren Vorgaben ablaufenden Produktion bzw. Dienstleistungserbringung (Kap. 7.5). In diesem Zuge sind auch After-Sales Leistungen nicht zu vernachlässigen. Ebenfalls den Kernprozessen ist die Beschaffung zugeordnet (Kap. 7.4). Das Buchkapitel 7 orientiert sich im Aufbau exakt an der Gliederung der EN 9100. Der Normentext wird hierzu detailliert erläutert und in die Sprache des Alltags übersetzt. Beispiele aus der Praxis erleichtern das Verständnis und helfen bei einer betrieblichen Implementierung der Norm.

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Fußnoten
1
Hierbei kann es sich um klassische Vorgabedokumentation handeln, wie z. B. Prozessbeschreibungen, Verfahrens- oder Arbeitsanweisungen, Formblätter, Vordrucke, Checklisten etc., aber auch um technische Vorgaben in Form von Zeichnungen, Stücklisten, Schaltplänen, Arbeitskarten usw.
 
2
vgl. EN 9100 Sektion 7.3.4.
 
3
Für eine tiefergehende Auseinandersetzung mit dem KM siehe auch Hofmann, Hinsch (2013), S. 69 ff.
 
4
Ähnlich Hinsch (2012), S. 100.
 
5
in Anlehnung an DIN ISO 10007 (2004), Abschnitt 5.3.1.
 
6
Im Airbus-Umfeld wird auch von Baselines gesprochen. Eine weitere gängige Bezeichnung ist die der Referenzkonfiguration.
 
7
An dieser Stelle wird daher auf eine tiefergehende Thematisierung verzichtet und auf Buchkapitel 7.3.7 verwiesen.
 
8
Anforderungen an die Abnahme ergeben sich vor allem aus Kap. 7.4.3.
 
9
Vgl. Hinsch (2012), S. 250 f.
 
10
vgl. teilweise 7.4.2.
 
11
vgl. Abschnitt 7.4.1 Dies gilt im Übrigen auch aus Gründen der Produkthaftung.
 
12
Zu den Faktoren, die den Überwachungsaufwand bestimmen, vgl. Kap. 7.4.1
 
13
Für Anforderungen an Spezifikationen siehe Hinsch (2012), S. 55.
 
14
Diese Entwicklungsphasen müssen im Entwicklungsverlauf einzeln bewertet und deren Ergebnisse freigegeben werden (vgl. Kap. 7.3.4).
 
15
Zur Bestimmung der Aufwendungen kann z. B. auf eine Compliance Matrix zurückgegriffen werden, indem mit Hilfe eines Buttom-Up-Ansatzes Stunden, Fremdleistungen, Material zu den einzelnen Anforderungen geschätzt werden.
 
16
Hiermit wird die Vorgabe des Aufzählungspunkts a) in Normenkapitel 7.3.2. erfüllt.
 
17
vgl. ANMERKUNG Kap. 7.3.3.
 
18
Hierfür ist auf die Vorgaben des betrieblichen Risikomanagementprozesses zurückzugreifen, vgl. 7.1.2.
 
19
Zur Bestimmung luftrechtlich konformer Nachweismethoden, siehe auch Hinsch, Huemer (2014).
 
20
In der Entwicklungsphase werden die Änderungen meist über die Dokumente Änderungsantrag (Change Request – CR), Änderungsvorschlag (Mod Proposal – MP) und Änderungsmitteilung (Modifikation – MOD) gesteuert.
 
21
vgl. DIN ISO 10007 (2004), Abs. 5.4.3.
 
22
Dies gilt gerade bei KMU, vgl. Hinsch (2009), S. 173. Hiermit wird das Ziel verfolgt, eine nachhaltige Wertschöpfungsstabilität sicherzustellen. Zugleich können nur mit einer langfristigen Marktpräsenz die Anforderungen an eine angemessene Ersatzteilversorgung sowie eine unkomplizierte Dokumentationsverfügbarkeit gewährleistet werden. Der Verzicht auf KMU kann also aus Gründen des Risikoschutzes erfolgen.
 
23
ggf. sind zusätzlich Prüfwerte zu dokumentieren.
 
24
Weitergehende Informationen zu den Anforderungen an eine FAI finden sich in der DIN EN 9102 Luft- und Raumfahrt – Qualitätsmanagementsysteme – Erstmusterprüfung.
 
25
Viele moderne Maschinen sind selbstwartend. Hier ist es ausreichend, nur jene Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen zu dokumentieren, die jenseits der maschinellen Selbstwartung durchgeführt werden.
 
26
Vgl. EN 9100, S. 4.
 
27
vgl. 145.A.42 (a) (5) und GM 21A.139 (b) (1).
 
28
vgl. Hinsch (2012), S. 235 f.
 
29
Dies bedeutet z. B.: Wurden 50m Hydraulikleitungen beschafft, die der Betrieb für drei verschiedene Flugzeugrümpfe verarbeitet hat, so muss jederzeit bekannt sein, in welche Flugzeuge und an welchen Stellen dieser Flugzeuge der Einbau erfolgte.
 
30
vgl. Luftfahrt-Bundesamt (2004), S. 1.
 
31
Auch der Jahreskalender mit nackten Schönheiten kann heutzutage in Produktionsbereichen während eines Zertifizierungsaudits Anlass zur Diskussion bieten, insbesondere dann, wenn in dem Betriebsteil Frauen arbeiten oder dort mit Kundenverkehr gerechnet werden muss.
 
32
Für Betriebe mit einer EASA-Herstellungs- oder Instandhaltungszulassung ist dies vorgeschrieben.
 
33
Nicht alle kalibrierungsfähigen Prüfmittel werden für Qualitätsprüfungen am Kundenprodukt genutzt, so z. B. solche die in der Entwicklung oder in der Ausbildung eingesetzt werden. Bei diesem Prüfmittel reicht dann ggf. eine geringere Genauigkeit, so dass Kalibrierungen nicht erforderlich sind. Um eine Verwechselungsgefahr mit Messmitteln für Qualitätsprüfungen zu vermeiden, sind diese Prüfmittel mit einem deutlich sichtbaren Aufkleber zu versehen, aus dem hervorgeht, dass das Messmittel nicht für Qualitätsprüfungen eingesetzt werden darf.
 
34
Art und Intervall ergeben sich aus der bei der Anschaffung mitgelieferten Prüfmitteldokumentation (Herstellerhandbuch o. ä.). In Einzelfällen können Vorgaben auch durch den Kunden oder die Luftaufsichtsbehörde festgelegt werden.
 
35
Diese Betriebe müssen für die entsprechende Kalibrierung zugelassen sein. Im Rahmen der Lieferantenauswahl sollte dabei auf eine angemessene Qualifikation des Subcontractors geachtet werden, z. B. durch dessen Zertifizierung nach ISO/IEC 17025.
 
Metadaten
Titel
Produktrealisierung
verfasst von
Martin Hinsch
Copyright-Jahr
2014
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-53707-3_7

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