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14.04.2014 | Bankenaufsicht | Schwerpunkt | Online-Artikel

EU geht gegen Absprachen bei Kartengebühren vor

verfasst von: Barbara Bocks

2 Min. Lesedauer

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Das EU-Parlament hat Anfang April beschlossen, die Gebühren für Kartenzahlungen zu begrenzen. Welche Überlegungen hinter den Plänen stecken.

Was für die Verbraucher eine gute Nachricht ist, ist für Kreditinstitute eine schlechte. Das Europaparlament stimmte jüngst dem Plan zu, die Gebühren für Zahlungen mit EC- und Kreditkarte europaweit zu begrenzen. Die Gespräche zwischen EU-Parlament und den europäischen Staaten, um das Vorhaben in ein Gesetz zu gießen, sollen im Sommer beginnen, wie "Tagesschau.de" berichtet. Bei den so genannten Interchange Fees, zu Deutsch Interbankenentgelte, handelt es sich um Gebühren, die bei Kartenzahlungen entstehen. Bei Kreditkarten sollen diese Gebühren künftig maximal 0,3 Prozent des Umsatzes betragen. Zahlungen mit EC-Karte dürften mit maximal 0,2 Prozent des Kaufpreises oder maximal 7 Cent - je nachdem, was niedriger ist - zu Buche schlagen.

Interchange Fees seien "eine wichtige Erlöskomponente im Kartengeschäft", beschreiben Experten in dem Bankmagazin-Artikel "Evolution im Kartengeschäft". Diese würden durch die Regulierung stark sinken, nämlich um voraussichtlich 15 Euro pro Karte, wie das Beratungsunternehmen Paysys errechnet hat.

In ihrem Artikel beschreibt Stefanie Hüthig vom Bankmagazin die Pläne des EU-Parlaments genauer: Zentral für die Gesetzesvorlage sei das so genannte "Surcharging-Verbot". Damit wird das Aufpreis-Verbot bei Karten mit regulierten Interbankenentgelten direkt bei der Bezahlung bezeichnet. „An dieser Stelle laufen die Interchange-Regulierung und die Payment Services Directive II zusammen“, erklärt Christoph Strauch, Berater beim Zahlungsverkehrsspezialisten Paysys, in dem Bericht. Die EU-Kommission glaubt, dass die Interchange Fees Produkte und Dienstleistungen für den Endkunden verteuern. Nach ihrer Auffassung machen die Entgelte den Löwenanteil der Service-Gebühr aus, den Händler an Banken entrichten, wenn ein Kunde mit seiner Karte zahlt. Außerdem liefen die kollektiven Absprachen zwischen der kartenherausgebenden Bank und der Händlerbank über die Höhe der so genannten multilateralen Entgelte dem Wettbewerbsrecht zuwider.

Argumente gegen eine Begrenzung der Gebühren

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Gegner des Vorstoßes der EU kritisieren unter anderem die Annahme, dass Händler die Interbankenentgelte auf direktem Weg an ihre Kunden weitergeben. Im Einzelhandel beispielsweise sei dies gar nicht möglich, da dort zu viel Konkurrenz herrsche, schreibt Hüthig unter Berufung auf Aussagen aus der Branche. Das hieße im Umkehrschluss, dass Händler die Gebührenersparnis nicht unbedingt an ihre Kunden weitergeben, sondern lieber ihren Gewinn vergrößern.

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