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05.03.2015 | Erneuerbare Energien | Schwerpunkt | Online-Artikel

Technologieentwicklung durch EEG-Fonds finanzieren

verfasst von: Julia Ehl

2 Min. Lesedauer

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Der nicht privilegierte Stromverbraucher bezahlt die Technologieentwicklungen und den Kapazitätsaufbau bei den Erneuerbaren Energien. Das IASS legt nun eine Studie vor, die die Einführung eines Fonds empfiehlt.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Finanzierung der Technologieentwicklungen und des Kapazitätsaufbaus durch den Stromverbraucher. Die Befreiung von privilegierten Stromverbrauchern reduziert die Finanzierungsbasis deutlich. Das Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS) legt nun die Studie "Der EEG-Fonds" vor, die die Einführung und Ausgestaltung eines Fonds zur ergänzenden Finanzierung beschreibt. Die Autoren der Studie, Dr. Patrick Matschoss und Prof. Dr. Klaus Töpfer, gehen sogar noch einen Schritt weiter und werfen die Frage auf, ob eine stärker durch den Kapitalmarkt finanzierte Energiewende nicht auch eine Vorbildfunktion für andere Weiterentwicklungen im Bereich der Infrastrukturfinanzierung (z.B. digitale Netze oder Verkehr) haben könnte.

Breite Finanzierungsbasis für Energiewende

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Die Neuausrichtung der Energieversorgungssysteme ist ein gesamtgesellschaftliches strategisches Projekt. Dies begründet eine öffentliche Finanzierung, stellen die Autoren der Studie fest. Insbesondere die Kosten für die Technologieentwicklungen für Photovoltaik und Offshore-Wind sollten aus den jetzigen Regelungen des EEG herausgenommen und über einen Fonds finanziert werden.

Schwer vermittelbare Steigerung der EEG-Umlage vermeiden

Grundlage der IASS-Studie ist ein Gutachten des Öko-Instituts. Darauf aufbauend haben die Autoren zwei Varianten des Models entwickelt.

Variante 1

In den ersten acht Jahren wird pro Jahr ein Fondsvolumen von etwa neun Milliarden Euro benötigt. Anschließend sinkt das jährliche Volumen innerhalb von zehn Jahren auf rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Der weitere Bedarf bis 2050 wird auf rund 600 Millionen Euro beziffert. Die EEG-Umlage sinkt mit Einführung des Fonds um zwei Cent pro Kilowattstunde. Sie steigt dann bis 2050 zwar wieder stetig, aber weniger stark als ohne den Fonds. 2033 würde das Niveau von 2014 erreicht werden.

Variante 2

Die EEG-Umlage wird mit der Einführung nicht abgesenkt und bleibt bis 2033 konstant. Damit würde das Fondvolumen der ersten 20 Jahre im Vergleich zu Variante 1 auf weniger als die Hälfte sinken. Eine Steigerung der EEG-Umlage könnte für fast 20 Jahre vermieden werden.

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