Wissenschaften wie Medizin, Gerontologie oder Thanatologie haben bisher kein fundiertes und standardisiertes Verständnis von Suizid (A), Senizid (B), Sterbehilfe (C) und Senio-Euthanasie (D) und ihrer „Methoden“ formuliert. Deshalb greift die höchste Rechtsprechung auch auf eigene Definitionen zurück, etwa was unter „Behandlungsabbruch“ zu verstehen sei. Ein umfassenden Verständnis der Thematik wird im nachfolgenden Schaubild versucht zu entwickeln.
Das Überblicks-Schaubild (siehe: Tab. 1) hat dabei zuvörderst die beiden übergreifenden Bereichen Suizid (A) und Opfertod/Senizid (B) und ihr Verhältnis zueinander im Blick. Um auch sämtliche weitere Todesarten von Sterbehilfe (C) und Senio-Euthanasie (D) bestimmen zu können, sowie deren Förderung durch alter, ziehen wir die folgenden vier Dichotomien heran, die sog. Schwestern-Tugenden darstellen:
Autonom – heteronom
Aktiv – passiv
Egoistisch – altruistisch
Natürlich – unnatürlich
Der Senizid umfasst im Schaubild die Bereiche Opfertod/Senizid (B) Senio-Euthanasie (D).
Jeder Gesamtüberblick wird, trotz aller Systematik, nicht ohne Graubereiche auskommen, nicht weil die Definitionen unklar wären, sondern weil nicht immer zutreffend von äußeren Handlungen auf die inneren Motive des Menschen geschlossen werden kann. Dinge lassen sich definieren, aber nicht immer hinreichend erkennen.
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