2007 | OriginalPaper | Buchkapitel
Unterhalt
Erschienen in: Familienrecht für Steuerberater
Verlag: Gabler
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Das Unterhaltsrecht stellt in der familienrechtlichen Praxis einen deutlichen Schwerpunkt dar, weil der Unterhalt sowohl für den Unterhaltspflichtigen als auch für den Unterhaltsberechtigten die finanzielle Lebensgrundlage berührt und beispielsweise nach Trennung oder Scheidung der Eheleute für diese elementare Bedeutung hat im Hinblick auf die finanziellen Möglichkeiten ihrer zukünftigen Lebensplanung. Da Unterhaltsverpflichtungen sich als fortlaufende Verpflichtungen darstellen, wird die Regelung der Unterhaltsfrage zwischen Eheleuten oft auch durch die emotionale Seite der Auseinandersetzung deutlich mitgeprägt. Der Grundsatz, wie er sich aus § 1569 BGB ergibt, dass ein Ehegatte nach der Scheidung (nur) Unterhalt von dem anderen Ehegatten verlangen kann, wenn er „nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann“, bedeutet in der Praxis nicht etwa, dass nach Scheidung einer Ehe Unterhaltsansprüche der Ehegatten die Ausnahme darstellen. Überspitzt könnte man sagen, dass fast das Gegenteil der Fall ist. Ein wichtiges Ziel des neuen Unterhaltsrechts
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ist es, dies zu ändern und die Verpflichtung zur Eigenverantwortlichkeit des Unterhaltsberechtigten zu erhöhen. Ob und inwieweit dieses Ziel in der zukünftigen Rechtsprechung verwirklicht wird, bleibt abzuwarten.